Passau/Grafenau. Muss der Prozess um den tödlichen Messerstich in Grafenau neu aufgerollt werden? Christina K. (26) hatte im Sommer ihren Verlobten Julian L. (24) in der Verlobungsnacht mit einem einzigen Stich ins Herz getötet. Das Paar hat einen kleinen Buben. Über ihren Verteidiger Sebastian Gaßmann gab die junge Mutter jenes Zustechen zu, ansonsten schwieg sie an allen sieben Prozesstagen. Es wäre in Notwehr geschehen…

Das Landgericht Passau glaubte diese Schilderung nicht und verurteilte Christina K. Mitte Dezember wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu neun Jahren Gefängnis. Doch das Urteil ist nicht rechtskräftig, informiert nun eine Gerichtssprecherin auf Hog’n-Nachfrage. Der Verteidiger habe Revision eingelegt. Erfahrungsgemäß könnte die Staatsanwaltschaft nachziehen, um in einer eventuellen Neuauflage der Verhandlung mehr Spielraum zu haben.
Der Bundesgerichtshof wird das Passauer Urteil auf Rechtsfehler überprüfen. Der Vorteil für die Angeklagte: Sie bleibt weiter in U-Haft, die weniger reglementiert ist als die ihr aktuell bevorstehende Strafhaft.
Tine Cervo
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