Passau/Grafenau. Muss der Prozess um den tödlichen Messerstich in Grafenau neu aufgerollt werden? Christina K. (26) hatte im Sommer ihren Verlobten Julian L. (24) in der Verlobungsnacht mit einem einzigen Stich ins Herz getötet. Das Paar hat einen kleinen Buben. Über ihren Verteidiger Sebastian Gaßmann gab die junge Mutter jenes Zustechen zu, ansonsten schwieg sie an allen sieben Prozesstagen. Es wäre in Notwehr geschehen…

Das Landgericht Passau glaubte diese Schilderung nicht und verurteilte Christina K. Mitte Dezember wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu neun Jahren Gefängnis. Doch das Urteil ist nicht rechtskräftig, informiert nun eine Gerichtssprecherin auf Hog’n-Nachfrage. Der Verteidiger habe Revision eingelegt. Erfahrungsgemäß könnte die Staatsanwaltschaft nachziehen, um in einer eventuellen Neuauflage der Verhandlung mehr Spielraum zu haben.
Der Bundesgerichtshof wird das Passauer Urteil auf Rechtsfehler überprüfen. Der Vorteil für die Angeklagte: Sie bleibt weiter in U-Haft, die weniger reglementiert ist als die ihr aktuell bevorstehende Strafhaft.
Tine Cervo
Redaktioneller Nachtrag vom 20. Mai 2026:
Wie die Pressestelle des Landgerichts Passau auf Nachfrage mitteilt, ist das Urteil im „Grafenauer Messerstich-Prozess“ gegen Christina K. seit dem 13. Mai 2026 rechtskräftig.
Diese hatte im Sommer des vergangen Jahres ihren Verlobten Julian L. in der Verlobungsnacht mit einem einzigen Stich ins Herz getötet – und muss nun nach abgelehnter Revision durch den Bundesgerichtshof wegen Körperverletzung mit Todesfolge ihre neunjährige Gefängnisstrafe antreten.
Auf Hog’n-Nachfrage teilen die Hinterbliebenen von Julian L. dazu mit:
„Zumindest wurden auch beim Bundesgerichtshof ihren Lügen über Vergewaltigung und Notwehr nicht geglaubt! (…) Sie hat ihm das Leben genommen, dem eigenen Kind den Vater – und dann erfindet sie noch solche Geschichten über ihn. Irgendwie ist es erleichternd, obwohl es für uns keine gerechte Strafe gibt für das, was sie Julian und uns angetan hat. (…) Es war eine sehr belastende Zeit und wir konnten nicht wirklich um unser Kind trauern, da kein richtiger Abschluss da war!“
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