Passau/Grafenau. Zu neun Jahren Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge ihres Verlobten Julian L. (24) hat das Landgericht Passau am Mittwoch (17. Dezember), dem siebten Prozesstag, Christina K. (26) verurteilt. Zugleich wäscht das Urteil den Verstorbenen und Vater zweier kleiner Söhne – eines gemeinsamen Kindes und eines aus der vorigen Beziehung – rein von jedwedem Gewalt- und Vergewaltigungsvorwurf. Julian L.s Mutter, die am sechsten Tag erklärt hatte, „wir alle haben lebenslänglich“, sagte dazu gegenüber dem Onlinemagazin da Hog’n: „Für uns ist jede Strafe zu gering.“

Mucksmäuschenstill ist es im Gerichtssaal. Obwohl alle Zuschauerplätze und die Pressebank vollbesetzt sind. Warten aufs Gericht. Sechs Minuten lang nach der angekündigten Uhrzeit. Sechs quälende Minuten. Wohl besonders für Christina K. Der angeklagte Totschlag sieht als Mindeststrafe fünf Jahre, die von der Strafkammer auch zur Debatte gestellte Körperverletzung mit Todesfolge drei Jahre vor. Schon die Mindeststrafe erscheint ewig für eine Mutter, die von ihrem Söhnchen getrennt ist. Ihr gegenüber sitzt die Familie des Getöteten. Sie werden ihren Sohn nie wieder bei sich haben.
Zwei Hauptthemen erklärt der Vorsitzende Richter in der Begründung des nicht wirklich milden Urteils. Das eine ist der Gewaltvorwurf. Das andere der Tötungswille der Messerstecherin. „Es ist ein tragischer Fall, wenn eine junge Frau den Partner tötet, den sie wenige Stunden zuvor noch heiraten wollte und mit dem sie einen kleinen Sohn hat. Das ändert nichts daran, dass sie sich strafbar gemacht hat“, begann der Richter seine Ausführungen. Seine detaillierte Argumentation wird enden mit den Worten: „Wir haben keinen Zweifel, dass es keinen Angriff auf die Angeklagte gab.“ Aber auch: „Den genauen Ablauf der Tat kann man nicht rekonstruieren.“
„Sie ist impulsiv und fordernd“

Viele, viele Chats der Angeklagten mit Freundinnen, aber auch mit Julian L. hat das Gericht einbezogen. Da ist seitens Christina K. nie die Rede von Gewalt des Gestorbenen. Als es mit einer Vertrauten wieder mal um Trennung und auch den Sohn ging, würde sie, wie sie schrieb, das Sorgerecht bekommen, weil sie ihn wegen Schwarzarbeit hinhängt. „Wären da nicht Gewalttaten das stärkere Argument gewesen, hätte es sie wirklich gegeben?“ Seitens Julian L. sind nur Anfragen nach Sex auffindbar – „außer, du möchtest es nicht“ -, nie eine Forderung. „Sie wundert sich in ihren Antworten aber nicht, dass er anfragt.“
Der Verteidiger hatte argumentiert, dass erst der psychische Zusammenbruch der Angeklagten in der U-Haft ihr ermöglicht hätte, ihr Schweigen zu brechen, von den geheim gebliebenen Taten zu berichten. „Ja, das gibt es grundsätzlich, aber bei anderen Persönlichkeitsstrukturen, die ängstlich sind und introvertiert. Das ist die Angeklagte aber nicht. Sie ist impulsiv und fordernd. So etwas zurückzuhalten, passt zu ihrer Persönlichkeit nicht“, erklärte der Richter.
So sanft und schlichtend Julian L. auch von den mehr als 30 Zeugen beschrieben wurde, so (eher) schlecht kam Christina K. dabei weg. Der Richter zitierte sie aus den Chats mit dem Partner: „Aus dir mache ich Hackfleisch“ und „Komm mir nicht blöd, sonst legst du dich mit dem Teufel an“. Diese Version des Tatablaufs also, die Notwehr gegen eine versuchte weitere Vergewaltigung? „Diese Taten gab es nicht.“
„Darauf gibt es keine Antworten“

Andere Fragen dagegen hätte die Angeklagte offengelassen. Wie kam eine Schublade in die Nähe des Getöteten? Warum hat sie einen fernen Chatpartner noch kontaktiert? Warum lagen Klamotten vor der Tür? „Darauf gibt es keine Antworten.“ Aber wollte die junge Mutter ihren Verlobten mit diesem einen, wenn auch heftigen Messerstich wirklich töten? Dann wäre sie wegen Totschlags zu verurteilen, müsste ihr „Vernichtungswille eines Lebens nachgewiesen werden. Da gehen Zweifel zugunsten jedes Angeklagten“.
Für ihren Tötungsvorsatz spreche „das äußerst gefährliche Tatmittel Messer und dessen ebensolche Verwendung, ein Stich in den oberen Brustbereich“. Christina K. hätte in der Vergangenheit mehrfach Dinge geäußert wie „Ich stech‘ ihn ab!“ und „Ich stech‘ dich ab!“, hätte schon einmal ein Messer gegen einen Ex geführt. Aber belege dies auch zur Genüge, dass sie „die Hemmschwelle zu töten überwand?“
Abzuwägen sei all das Erwähnte mit „der erheblichen Alkoholisierung, der Persönlichkeit der Angeklagten, mit der Spontaneität der Tat, einer zumindest unmittelbar nach der Tat gezeigten kurzen Reue, später nicht mehr, das gemeinsame Kind, die bestehende Beziehung und die Hochzeitspläne kurz vor der Tat“.
Die Strafkammer geht „zugunsten der Angeklagten davon aus, dass sie keinen Tötungsvorsatz hatte“. Bei der Einordnung als Körperverletzung mit Todesfolge spiele für die Strafhöhe keine Rolle, dass Christina K. vielleicht bei der Tat nicht ganz Herrin ihrer selbst war. Sie wusste, wie viel sie getrunken hatte und, „dass sie leicht ausflippt“. Außerdem sind da die Tatfolgen für die hinterbliebene Familie. „Wir sehen den strafrechtlichen Schuldausgleich bei neun Jahren. Julian fehlt, dafür gibt es keinen Ausgleich.“
Christina K. hatte selbst während dieser Ausführungen den Blick nicht gehoben, keine Regung gezeigt. Der Haftbefehl gegen sie bleibt in Vollzug. Sollte sie die gesamte Strafe absitzen müssen, geht ihr Sohn bei ihrer Freilassung wohl in die dritte Klasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Christina K.s Verteidiger Sebastian Gaßmann tendiert zur Revision.
Tine Cervo
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