Passau/Grafenau. Christina K. (26) hat ihren Partner Julian L. (24), den Vater eines gemeinsamen Sohns, am 1. Juni in beider Verlobungsnacht mit einem einzigen Messerstich ins Herz getötet. Allein das steht nach sechs Verhandlungstagen des Schwurgerichts in Passau bislang zweifelsfrei fest. Tatort ist die Wohnung der jungen Eltern in Grafenau-Elsenthal.

War es Totschlag, wie angeklagt? War es Körperverletzung mit Todesfolge, worauf das Gerichts am Vortag hingewiesen hat (da Hog’n berichtete)? Oder war es freisprechende Notwehr, auf die die Version der Angeklagten abzielt, vorgetragen vom Verteidiger beim Auftakt (da Hog’n berichtete)?
Am vergangenen Freitag klappten die Beteiligten im Saal des Landgerichts Passau die Visiere hoch: Der Staatsanwalt sieht ohne Einschränkung einen Totschlag für verwirklicht – und fordert zehn Jahre Gefängnis. So sehen es auch die Anwältinnen der Hinterbliebenen, überlassen die Strafhöhe aber dem Gericht. Christina K.s Verteidiger Sebastian Gaßmann bleibt gleichfalls konsequent: Er sieht die Tat durch Notwehr gerechtfertigt – und fordert Freispruch.
„Dominant, aber auch ‚as liabste Weiberl“
Zuletzt waren weitere Zeugen sowohl aus dem Lager des Verstorbenen als auch aus dem der Angeklagten zu Wort gekommen. So teilweise vernichtend Christina K. als Privatperson beschrieben wird, so mustergültig gab sie sich offenbar in der Arbeit als Kinderpflegerin und später in ihrem Traumjob als Lkw-Fahrerin. Der Kreisgeschäftsführer eines Wohlfahrtsverbandes schwärmte noch in der Verhandlung am Donnerstag etwa, er hätte „selten eine solche Mitarbeiterin mit so viel Herzblut gehabt. Christina K. war über das normale Maß hinaus tätig, sie half immer aus. Ich habe nur löbliche Worte für sie.“ Nicht anders äußerte sich eine Kollegin: „Christina war eine geschätzte pädagogische Hilfskraft. Ich konnte mich auf sie verlassen – sie war unter den 18 Mitarbeitern hoch angesehen.“

Am Freitag kam dann ihr Lehrherr zur Berufskraftfahrerin in den Zeugenstand. Er ist der erste von inzwischen weit über 30 Zeugen, bei dem die Angeklagte immerhin den Kopf hebt, den Blick aber meist trotzdem auf die Tischplatte vor sich senkt. Bevor er geht, werden beide sich die Hand geben. „Sie war eine der besten, die ich bis jetzt ausgebildet habe“ – ob zunächst als „Besenschwinger im Lager“ oder später in Werkstatt und Büro, bis die Schwangerschaft die Lehre unterbrach. „Christina ist immer vorbildlich gewesen – da hat es nichts gegeben.“ Er will aber auch blaue Flecken an den Armen der Azubine gesehen haben, über die Christina K. nicht reden und derentwegen sie – so vermutet er – nie zu einem Arzt oder Physiotherapeuten gehen wollte.
Eifersucht auf beiden Seiten, Finanznot und ein Verlassenheitsgefühl der jungen Mutter prägten zuletzt die Partnerschaft, die von mehreren Seiten – darunter der Verteidiger – als „toxisch“ und „On/Off-Beziehung“ bezeichnet wurde. „Sie konnten nicht miteinander, aber auch nicht ohneeinander“, würde der Anwalt später sagen. Ein Freund von Christina K. aus Hauptschulzeiten beschreibt es wie folgt:
„Die Christina kann dominant sein, aber auch ‚as liabste Weiberl – sie mag gern das Zepter in der Hand halten. Sie hat aus jeder Mücke einen Elefanten gemacht. Bei den beiden war es immer einen Tag gut, dann drei Tage schlecht gelaufen. Aber ein Bock allein stößt nicht, sag‘ ich immer.“
In einer Off-Phase hatte Christina K. mit ihm eine von ihr stets bestrittene Affäre. Als dem Mann gesteckt wurde, dass die andere Beziehung wieder „on“ wäre, „hatte ich ein schlechtes Gewissen“. Er traf sich mit Julian L., legte die Karten auf den Tisch. Julian L. hätte nach dem Warum gefragt. Der Zeuge hätte geantwortet, er wäre vom „Off“ ausgegangen. „Begeistert war Julian nicht, aber mir gegenüber blieb er ruhig. Wir rauchten gemütlich noch eine – dann stieg er ins Auto und fuhr weg. Zu ihr habe ich gesagt: Das funktioniert nicht, ich mag nicht dazwischenstehen. Wenn du dich für ihn entscheidest, dann ist das so.“ Der Zeuge deutet aber auch an, dass es ihm lieber gewesen wäre, wenn die Wahl auf ihn gefallen wäre.
„Wir hätten uns gewünscht, dass sie zur Tat steht“
Entscheidend nach den vielen Prozesstagen sind freilich die Plädoyers. Der Staatsanwalt eröffnet. Mindestens so beeindruckend aber ist eine Version der Tatnacht von Daniela Holler, der Anwältin von Julian L.s Vater. Und noch vor ihr ein unerwarteter Vortrag der Mutter selbst. Warum sie zum Schluss den Satz „Unsere Welt ist ein Scherbenhaufen!“ sagen wird, begründet sie dabei detailliert. Nach ihrem Beginn – „diese Horrornacht hat unser Leben für immer verändert“ – kann sie mindestens eine halbe Minute lang nicht weitersprechen, ringt um Fassung.

Sie fängt sich. Je mehr sie vorträgt, umso fester wird die Stimme. Was die Familie so entsetzt, sind das Verhalten und die Tat der vormaligen Beinahe-Schwiegertochter, obwohl sie sehr viel über eine frühere Familientragödie weiß. Eine kleine Schwester Julian L.s starb im Sommer 2013 mit nur sieben Jahren an einem Hirntumor. Das, so die Mutter, „hat uns zusammengeweißt“. Nahezu unerträglich wäre es für Julian L. und seinen Bruder gewesen, „ihr nicht helfen zu können. Das hier und jetzt ist das Schlimmste, was Christina tun konnte. Sie wusste, wie wir wegen der Tochter litten – und jetzt nimmt sie uns einen Sohn“.
Über die Tat selbst denkt sie: „Julian hätte sich nie freiwillig abstechen lassen. Hätte er sich gewehrt – schon wegen seiner Söhne – hätte sie niemals eine Chance gehabt. Sie muss ihn getötet haben, ohne dass er sich wehren konnte.“ Die Verzweiflung, aber auch die Verbitterung der Mutter sind greifbar: „Wie immer spielt Christina auch hier im Prozess die Opferrolle, immer haben die anderen Schuld. Sie starrt Löcher in den Boden des Gerichts, anstatt sich Fragen zu stellen, lässt den Verteidiger ihre Lügen darstellen. Diesmal schaut es nicht so gut aus für sie als Opfer, deshalb hat sie die angebliche Notwehr erfunden.“
Wäre Julian L. tatsächlich mehrfach bis hin zur Tatnacht sexuell übergriffig geworden, „das mit dem Sexvorwurf, wäre das alles wahr, hätte sie vorher alle Zeit gehabt, ihn zu verlassen. Stattdessen war sie fast jeden Tag bei und mit mir“. Die Mutter offenbart: „Wir hätten uns gewünscht, dass sie zur Tat steht. Sie zeigt keinerlei Reue, spielt das Opfer, stellt Julian als Vergewaltiger hin. Dass sie ihn jetzt in der Öffentlichkeit schlecht macht, ist Horror pur – die Leute zeigen mit dem Finger auf uns.“ Wer ihren Sohn gekannt hatte, der wisse, dass das alles nicht wahr sei. „Für uns gibt es da keine gerechte Strafe. Unsere Welt ist ein Scherbenhaufen. Christina hat uns einen weiteren Teil von uns genommen. Wir alle haben lebenslänglich – und werden lebenslang trauern.“
„Nichts spricht für und alles gegen diese Darstellung“
Im Publikum – wie an allen Tagen mussten Platzkarten ausgegeben werden, um den Saal nicht zu überfüllen – ist es noch stiller als sonst. Als hielte jeder den Atem an. Die Angeklagte zeigt keine Regung, sitzt wie an allen Tagen mit gesenktem Blick einfach nur da. Selbst ganz zum Schluss, als sie das letzte Wort haben würde, schweigt sie.
Aus Sicht des Staatsanwalts hat sie einen Totschlag ohne Wenn und Aber begangen. Christina K.s Version, eine angeblich erneute Vergewaltigung abgewehrt zu haben, „ist widerlegt. Nichts spricht für und alles gegen diese Darstellung“. In den vielen Handy-Chats hätte sie nie aus Scham klare Worte vermieden, sich trotzdem nie über sexuelle Gewalt des Kindsvaters geäußert. Sie akzeptierte am Tatabend auf einer Hochzeit dessen „Antrag und vereinbarte sogar selbst noch einen Termin für die eigene Hochzeit. Hätte sie das getan, wenn ihr so viel körperliches und seelisches Leid zugefügt worden wäre?“

Bei K.s erster Tatnacht-Variante, Julian L. wäre ihr ins Messer gelaufen, hatte schon der Rechtsmediziner abgewunken. Der Staatsanwalt meint nun: „Ins Messer Laufen steht nicht in Widerspruch zum Tatgeschehen.“ Nicht zwingend könne damit gemeint sein, dass er ihr „buchstäblich ins Messer lief, sondern, dass das nicht geplant war, aus der Situation und schicksalhaft erfolgte, ein ‚Ich wollte das nicht'“.
Unterstellt, der nackte Verlobte hätte sie angegriffen, hätte sie „den Einsatz eines lebensgefährlichen Tatmittels gegen einen Unbewaffneten ankündigen“ und/oder gegen weniger gefährdete Körperteile führen müssen. „Noch mehr, weil die beiden verlobt waren. Da ist der Angeklagten Zurückhaltung zuzumuten.“ Beim kraftvollen Zustechen ins Herz „musste sie von tödlichem Verletzen ausgehen. Die Angeklagte konnte auf einen glücklichen Ausgang hoffen, aber nicht darauf vertrauen“. Der Staatsanwalt kommt auf die Zeugen zurück: „Christina K. soll mehrfach gesagt haben, dann steche ich ihn ab. Das mag nicht ernstgemeint gewesen sein, aber es lässt den Rückschluss zu, dass ein Griff zum Messer und ein Zustechen in ihren Gedanken Platz hat. Sie setzte schon einmal ein Messer gegen einen Mann ein.“
Zugunsten der Angeklagten wertet der Staatsanwalt, dass sie „selbst unter den Folgen leidet und mit dem Wissen leben muss, den Tod eines anderen Menschen verursacht zu haben“. Negativ wiege, dass „ein Geständnis fehlt. Sie hat sich aber auch nicht auf Schweigen zurückgezogen. Christina K. stellte es vielmehr so dar, dass es das Andenken an den Verstorbenen belastet“. Der Anklagevertreter findet „zehn Jahre tat- und schuldangemessen“.
„Verlobungsring lag im Gang weit weg von der Küche“
Erstmals öffentlich zur Sprache bringt die Anwältin der Mutter einen „Sex-Vertrag“ zwischen den Verlobten. Er befand sich in den vielen Aktenseiten, die die Beteiligten außerhalb der Verhandlung lesen mussten. Darin unterschrieb Christina K., dass „Julian auch gegen ihren sexuellen Willen handeln darf“. Für die Nebenklage steht folgende Tatversion fest: „In der Wohnung gab es Streit, den Grund kennen wir nicht.“

Ein Anhaltspunkt sei, dass Christina K. in der Tatnacht später äußerte, es wäre um die Verlobung gegangen. Sie hat, wie bereits bewiesen, in der Tatnacht einen Chat-Bekannten, mit dem sie Pornobilder ausgetauscht hatte, zweimal vergeblich angerufen. „Hat Julian das mitbekommen? Und war das der Grund für den Streit? Der Verlobungsring lag im Gang weit weg von der Küche.“ Die Angeklagte hätte, so die Anwältin, den Partner „niedergeschlagen und auf ihn eingestochen, zog sich danach erst um und ging nach unten, statt einen Notruf abzusetzen oder Julian zu helfen. Erst später ist sie in der Wohnung in Panik ausgebrochen. Im Prozess versuchte sie eine Täter-Opfer-Umkehr, die nicht gelungen ist.“ Alle Vertreterinnen der Opfer überlassen die Strafhöhe dem Gericht.
Nach fünf Vorrednern ist der Stand des Verteidigers bestimmt kein leichter. Am emotionalsten wird er aber zur „unterschwelligen Unterstellung, die Aussagen der Angeklagten wären anhand der Akte konstruiert worden. Ich habe die Geschichte so aufgeschrieben, wie sie es mir in drei intensiven Gesprächen geschildert hat“. Gleiches habe sie der Gutachterin gesagt, „wo ich ihr nicht souffliert haben kann. Dagegen verwehre ich mich mit aller Schärfe!“
Konsequenterweise bleibt Sebastian Gaßmann bei der Vergewaltigungs- und Notwehr-Version. „Not kennt kein Gebot, ich muss mich nicht selbst verletzen lassen. Wer unterlegen ist, darf zu drastischen Mitteln greifen. Warum soll eine Frau in einer Beziehung sich weniger wehren dürfen als die Frau auf der Straße? Seine eigene Frau muss der Mann gerade besser behandeln als andere Frauen.“ Er fordert Freispruch und eine Entschädigung für die monatelange U-Haft.
Der Vorsitzende Richter beendet den Tag und informiert: Am Mittwoch 17. Dezember, werde es „wohl das Urteil“ geben.
Tine Cervo
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