Passau/Grafenau. Julian L. (24) ist am 1. Juni durch einen Messerstich ins Herz gestorben. Daheim, in Grafenau. Damals führte Christina K. (26), Verlobte und Mutter eines gemeinsamen Sohnes, das Messer. Nun sitzt sie auf der Anklagebank im Passauer Landgericht. Der fünfte Prozesstag am Donnerstag, den 11. Dezember, fiel erneut langwierig und eher verhalten fesselnd aus – obwohl mehrere Zeugen und Gutachter zu Wort gekommen sind. Und doch könnte er eine Wende bedeuten…

Denn das Gericht wies alle Beteiligten darauf hin, dass das Tatgeschehen in der Elsenthal-Siedlung nicht als Totschlag (Mindeststrafe: fünf Jahre) zu verurteilen sein könnte, sondern als Körperverletzung mit Todesfolge (Mindeststrafe: drei Jahre). Dieser Hinweis könnte auf zwei Umständen beruhen.
Da ist die klinisch-psychologische Gutachterin, die attestierte, dass Christina K. auf Negatives emotionaler reagiere als der Durchschnitt. Und – alkoholentwöhnt auch wegen der Schwangerschaft – in der Tatnacht den „mittelgradigen Rausch“ stärker gespürt hätte als anzunehmen. Damit wäre nicht auszuschließen, dass die Frau sich in der Tatsituation nicht mehr wirklich im Griff gehabt hätte. Die beiden von der Angeklagten angegeben Tatvarianten – unmittelbar hatte sie am Tatort gesagt, Julian L. wäre ihr ins Messer gelaufen, bei der Gutachterin und auch im Prozess zog sie sich auf das Abwehren einer Vergewaltigung zurück – und ihre teils detaillierte, teils verschwommene Erinnerung beruhten wohl vor allem auf Scham.
Was ging im Moment des Zustechens in der Angeklagten vor?

Der Getötete kann seine Version bei der Verlobungsnacht nicht mehr gegenüberstellen. War er damals in Rage? Hatte sie ihn wieder einmal aus der Wohnung ausgesperrt, er deshalb die Tür gewaltsam geöffnet? Oder stimmt ein einvernehmliches Aufdrücken der Tür, weil keiner einen Schlüssel dabeihatte? Wollte er Sex erzwingen, obwohl das zu keiner von vielen Zeugen-Beschreibungen seines Wesens passt?
Der zweite mögliche Umstand für den Hinweis des Gerichts auf eine mildere Betrachtung der Tat ist der Nachweis, was im Moment des Zustechens im Kopf der Angeklagten vorging. Normalerweise weiß jeder Mensch, dass ein wuchtiger Messerstich ins Herz lebensgefährdend ist, der Ausführende nimmt somit den Tod des Opfers mindestens in Kauf. Ein Richter fragte dazu die klinisch-psychologische Gutachterin: „Hochgefährliches weiß man, sagt der Jurist – aber auch, dass das unter Alkohol oder im Affekt anders aussehen kann.“ Die Gutachterin bestätigte, dass ein Mensch dann „nicht mehr so kritisch mögliche Konsequenzen reflektieren könnte. Das ist die Impulsivität, die verhindert, dass ich mir die Folgen bewusst mache, sie nicht mehr bedenke“.
Kann das Schwurgericht ohne jeden Zweifel feststellen, dass Christina K. an die naheliegende Todesfolge dachte, sie nicht ausblendete, Julian L nicht einfach nur – eventuell abwehrend – verletzen wollte? Nur dann käme wohl Totschlag in Betracht…
Der Prozess wird am Freitag, 12.12., fortgesetzt – weiterer Termin ist der kommende Mittwoch, 17.12.2025.
Tine Cervo
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