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Passau/Berlin. Das Fahren ohne gültigen Fahrschein soll in Deutschland kein Straftatbestand mehr sein. Dies fordert der Passauer Bundestagsabgeordnete Luke Hoß (Die Linke), der kürzlich einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens in den Bundestag eingebracht hat (da Hog’n berichtete). Hoß und der Passauer Kreisverband seiner Partei argumentieren, dass die derzeitige Praxis, die oft zur Ersatzfreiheitsstrafe führt, eine „Bestrafung von Armut“ darstellt.

Die Diskussion, ob das Erschleichen von Leistungen als Armutsbestrafung oder als vorsätzliche Täuschung zu werten ist, wird die Ausschüsse im Bundestag und damit auch die Bürger wohl noch auf unbestimmte Zeit beschäftigen. Symbolbild: pixabay/ Lykaon

Konkret zielt der Vorstoß auf die Abschaffung des Paragrafen 265a Strafgesetzbuch („Erschleichen von Leistungen“) ab. Wer ohne Ticket erwischt wird, muss in der Regel ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen. Viele Verkehrsbetriebe stellen, wie es in der Presseaussendung heißt, zusätzlich Strafantrag – auch in Passau.

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„Es ist nicht gerecht, dass Menschen mit dem schärfsten Schwert des Staates bestraft werden, nur weil sie sich kein Ticket leisten können“, erklärt Luke Hoß, der Mitglied des Rechtsausschusses im Bundestag ist. Er weist darauf hin, dass die Geldstrafe, die auf das „Erschleichen von Leistungen“ steht, in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt wird, wenn sie nicht gezahlt werden kann. Die Folge: Wer zu arm für ein Ticket ist, muss ins Gefängnis.

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Hoß: Große Mehrheit arm, obdachlos oder suchtkrank

Will sich für die Abschaffung des Paragraph 265a einsetzen: der Passauer Bundestagsabgeordnete Luke Hoß. Foto: Christian Ghodes Photography

Laut Hoß’scher Pressemitteilung sitzen deshalb jährlich zwischen 7.000 und 9.000 Menschen in Deutschland teils für mehrere Monate in einer Strafanstalt. Dies verursache dem Staat zudem enorme Kosten in Millionenhöhe, da jeder Hafttag rund 200 Euro koste. „Paragraph 265a trifft nur diejenigen hart, die sich weder Ticket noch Geldstrafe leisten können“, so Hoß, der zugleich verdeutlicht, dass die Betroffenen in der großen Mehrheit arm, obdachlos oder suchtkrank seien. Der Abgeordnete selbst habe kürzlich eine Frau aus dem Gefängnis freigekauft, die sich ihm zufolge das Ticket schlichtweg nicht leisten konnte, wodurch er dem Staat „mehrere Tausend Euro sparen“ hätte können.

Hoß und die Passauer Linke fordern die Verkehrsunternehmen in der Region – namentlich die VBP und die RBO GmbH – nun dazu auf, dem Beispiel anderer Städte wie Leipzig, Frankfurt oder Karlsruhe zu folgen und künftig auf Strafanträge zu verzichten. „Es reicht vollkommen aus, das erhöhte Beförderungsentgelt zu verlangen“, ergänzt Nika Kolitz, OB-Kandidatin der Linken für Passau.

Tatsächlich wird die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein seit Längerem von linken Parteien und Verbänden gefordert. Die Debatte, die die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke mit ihren Gesetzentwürfen (beratend in erster Lesung im November 2025) befeuert haben, zielt darauf ab, die Justiz zu entlasten und die Fokussierung auf die sozialen Ursachen der Armut zu legen. Die Befürworter betonen dabei, dass es nicht um eine Legalisierung gehe, sondern um eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit oder eine zivilrechtliche Durchsetzung der Forderungen.

Gespaltene Reaktionen der Hog’n-Leserschaft

Die Reaktionen der Leserschaft aus der Hog’n-Facebook-Gruppe „Du kommst aus Freyung-Grafenau, wenn…“ auf den Gesetzesvorschlag des Passauer Bundestagsabgeordneten fallen unterschiedlich aus. Einige Leser signalisieren Zustimmung, obwohl sie politisch nicht links stehen:

  • „Ich bin zwar absolut kein Linker, aber dem kann ich zustimmen.“
  • „Tickets kosten mittlerweile eine halbe Niere. Besonders alte Menschen mit mickriger Rente kommen nicht mal mehr zum Einkaufen…“
  • „Richtig. Auch wirtschaftlich. Die Haft kostet wesentlich mehr Geld als das geschuldete, erhöhte Bußgeld.“

Andere wiederum üben scharfe Kritik an der Idee der Entkriminalisierung, insbesondere aus Sorge um die Integrität der Rechtsordnung:

  • „Dann bitte noch Diebstahl und Raub straffrei machen – die nehmen ja auch nur, was sie sich nicht leisten können…“
  • „Warum brauchen wir überhaupt Regeln in unserer Gesellschaft, wenn sie nur für den dummen kleinen braven Arbeitnehmer gelten, der sie eh einhält?“

Es stellt sich in der Social-Media-Diskussion auch die Frage, wie der erhöhte Fahrpreis ohne Strafandrohung eingetrieben werden soll: „Und das erhöhte Beförderungsentgelt zahlen sie wie, wenn sie sich das einfache nicht leisten können?“, kommentiert etwa ein Leser.

AfD-Kritik: „Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein“

Auf scharfen Widerstand stößt der Vorstoß auch bei der AfD. Tobias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, lehnt die geplante Entkriminalisierung entschieden ab. Er sieht darin eine Schwächung des Rechtsstaates sowie ein gefährliches Signal:

„Wer bewusst ohne Ticket fährt, begeht keine Lappalie, sondern eine vorsätzliche Täuschung“, so der Diplom-Jurist aus Achern in Baden-Württemberg. Für ihn markiert das Strafrecht die Grenze zwischen Recht und Unrecht und wahrt das Vertrauen der Bürger in die staatliche Ordnung. Soziale Probleme dürften nicht durch die „Aufweichung strafrechtlicher Prinzipien kaschiert“ werden. Sein Fazit: „Eine Abschaffung der Strafbarkeit schafft keine Gerechtigkeit, sondern Ungleichheit – zulasten derjenigen, die sich an Regeln halten. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein.“

Was ist richtig, was ist falsch?

Die Debatte um den Paragraphen 265a StGB ist damit weit mehr als eine juristische Spitzfindigkeit; sie ist ein Ringen um die Verhältnismäßigkeit staatlicher Sanktionen und die soziale Moral in Deutschland. Während Die Linke und Die Grünen argumentieren, die aktuelle Gesetzeslage bestrafe Armut und sei überholt – zumal sie die Justiz mit Tausenden von Fällen jährlich unnötig belaste und Millionen an Steuergeldern für unnötige Ersatzfreiheitsstrafen verschlinge –, pocht die AfD auf die Geltung des Rechtsstaates. 

Die Kernfrage, die auch die Leserkommentare widerspiegeln, bleibt: Muss vorsätzlicher Regelbruch, selbst wenn er aus sozialer Not entsteht, strafrechtlich verfolgt werden, um den Rechtsfrieden zu wahren? Oder ist das Gefängnis die falsche Antwort auf ein soziales Problem?

Stephan Hörhammer


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