Werbung

Bayerischer Wald. Bürgerbeteiligungsgesetze in der Energiewende: Bayern folgt dem Trend anderer Bundesländer und will mit kommunaler Finanzspritze die Akzeptanz von Wind- und PV-Anlagen erhöhen. Kritiker sprechen von „Schweigegeld“ – und sehen überwiegend finanzielle Interessen am Werk.

„Beim Bayerischen Wald handelt es sich um ein Schwachwind-Gebiet mit fünf bis sechs Metern pro Sekunde. Hier kann man ein Windrad schlichtweg nicht wirtschaftlich betreiben“, ist Windkraftgegner Josef Erhard, mit dem sich da Hog’n vor einigen Wochen unterhielt, überzeugt. Symbolfoto: pixabay/ Stadt Dachau

In der teils sehr hitzig geführten Debatte um neue Windkraftstandorte, insbesondere in Regionen wie dem Bayerischen Wald (da Hog’n berichtete), spitzt sich die Frage zu: Wie gelingt die Energiewende, ohne die lokale Bevölkerung vor den Kopf zu stoßen? Während der Ruf nach „nachhaltiger“ Energie oft laut ist, herrscht vor der eigenen Haustür jedoch häufig Skepsis.

Werbung

Mit dem jüngst vom Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags zugestimmten Entwurf für ein bayerisches Beteiligungsgesetz für neue Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen führt der Freistaat eine verpflichtende finanzielle Beteiligung der Standortgemeinden ein. Dies soll die Akzeptanz vor Ort erhöhen, indem der Nachteil der Anlagen – etwa eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes – in einen konkreten finanziellen Vorteil umgemünzt wird.

Werbung

Behringer: Akzeptanz hat auch mit Nutzen zu tun

Der Landtagsabgeordnete Martin Behringer (Freie Wähler) begrüßt das voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft tretende Gesetz, wie dieser in einer Presseaussendung vor Kurzem mitteilte. Er ist der Meinung: Akzeptanz hat auch mit Nutzen zu tun. Und argumentiert, dass die Logik hinter dem Gesetz folgende sei: Wer etwas opfert, soll auch etwas davon haben. „Nicht nur Betreibergesellschaften, die vielleicht die Gewerbesteuer noch dazu andernorts entrichten“, wie Behringer betont. Die Details:

    • „Über zerstörte Landschaft oder eine Ästhetik des Wandels zu streiten, das kann subjektive Ansichtssache sein. Abwägungen zu Ertrag oder Umweltschäden/Nutzen sollten jedoch nicht schon im Vorfeld mit Totschlagargumenten unmöglich gemacht werden“, sagt MdL Martin Behringer

      Künftig sollen Betreiber von neu projektierten Windenergieanlagen oder PV-Freiflächenanlagen ab 5 Megawatt (MW) eine Zahlung von 0,2 bis 0,3 Cent pro erzeugter Kilowattstunde (kWh) an die Standortkommune abführen.

    • Bei einer durchschnittlichen 7 MW-Wind-Anlage entspräche dies jährlich zwischen 28.000 und 42.000 Euro.
    • Die Gemeinden könnten diese Mittel flexibel für die Pflege des Ortsbildes, Gebäudesanierungen oder die Unterhaltung der Infrastruktur verwenden.

Auch Freie-Wähler-Chef und Energieminister Hubert Aiwanger steht hinter einem bayerischen Beteiligungsgesetz: „Mit der geplanten Regelung werden wir dafür sorgen, dass die Menschen vor Ort unmittelbar von neuen Wind- und Solarprojekten profitieren. Das stärkt die Akzeptanz für die Energiewende und schafft eine regionale Wertschöpfung.“ Behringer wünscht sich darüber hinaus noch mehr direkte Bürgerbeteiligung durch Bürgerwindräder oder Genossenschaftssolarparks, um den Nutzen noch unmittelbarer sichtbar zu machen. 

Mit diesem Schritt reiht sich Bayern in eine Reihe von Bundesländern ein, die bereits gesetzliche Regelungen zur verbindlichen Beteiligung von Kommunen und/oder Bürgern an Erneuerbare-Energien-Projekten erlassen haben: Mecklenburg-Vorpommern war bereits 2016 Vorreiter, Brandenburg setzt auf eine verpflichtende Abgabe pro Windenergieanlage.

Und auch Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen und Thüringen haben in den vergangenen Jahren eigene, oft verpflichtende Beteiligungsgesetze für Wind- und/oder PV-Anlagen verabschiedet. Diese Gesetze ergänzen die bundesweite – aber generell freiwillige – Regelung des § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Die Kritik: „Schweigegeld“, Gewinnstreben – und Wut

Der Vorstoß der Freien Wähler um ein neues Beteiligungsgesetz stößt in den Sozialen Medien auf tiefe Skepsis und große Ablehnung. Ein Großteil der Kritik richtet sich gegen das dahinter vermutete Motiv: Die finanzielle Beteiligung wird als Versuch gewertet, Kritiker und Betroffene „zu kaufen“, die sich gegen die Windkraft im Bayerischen Wald stellen. Einer kommentiert etwa:

„Wer aus gutem Grund nicht will, den kauft man sich mit den großzügigen Fördergeldern. Es geht nicht ums Klima, es geht nur ums Geld, welches der Staat reichlich über die Windbarone streut.“

Die Diskussion um regenerative Energien betrachtet MdL Behringer stellenweise als „nebulös“, insbesondere was die Pro- und Contra-Argumente betrifft. Foto: MdL-Behringer-Abgeordnetenbüro Grafenau

Und ein anderer schlägt in die selbe Kerbe:

„Es geht in Deutschland niemanden um das Klima – es geht nur noch um Bereicherung!“

Stimmen wie diese sehen in der kommunalen Beteiligung und den Förderungen primär ein Instrument zur Bereicherung der Betreiber und der Kommunen, während die Klimaschutzziele in den Hintergrund treten. Eine Haltung, die sich auch in starker emotionaler Ablehnung äußert: „Das macht einfach nur wütend!“, schreibt eine Nutzerin. 

Ein weiterer Einwand betrifft die drohende Spaltung innerhalb der Kommunen. Es wird befürchtet, dass die finanzielle Komponente sozialen Druck erzeugt:

„Die reine Möglichkeit der Beteiligung von Gemeindebürgern nützt den konkret durch Windräder Betroffenen nichts, wenn sie nicht über das nötige Kapital verfügen. Wenn sich andere Gemeindebürger, die nicht betroffen sind, finanziellen Nutzen durch Beteiligung ziehen, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit, dass unlauterer Druck auf die Betroffenen ausgeübt wird, auf die Geltendmachung ihrer Rechte zu verzichten. Auch die Beteiligung der Gemeinden selbst (ohne zielgerichteten (!) Ausgleich) könne die Problematik verschärfen und zu einer Spaltung zwischen Profiteuren und Betroffenen führen.“

Unabhängig von der finanziellen Beteiligung bleibt die Frage der geeigneten Standorte. Kritiker wie Josef Erhard fordern von der Errichtung von Windkraftanlagen in größeren Waldgebieten wie dem Bayerischen Wald abzusehen und stattdessen auf andere Freiflächen auszuweichen (da Hog’n berichtete). Ein Facebook-Kommentator sieht dies ähnlich und ergänzt: „Das gilt auch für PV-Anlagen, die müssen auch nicht auf landwirtschaftlichen Flächen stehen – dafür gibt es genügend andere Flächen.“

Kann der „Preis der Akzeptanz“ die Bedenken aufwiegen?

Der bayerische Vorstoß zielt darauf ab, die Wertschöpfung vor Ort zu halten und die Akzeptanz für die Energiewende zu steigern. Das Gesetz versucht, über finanzielle Anreize zu vermitteln, wo Überzeugung bisher fehlte. Doch die scharfen Reaktionen zeigen: Ein Windrad wird nicht automatisch zum Goldesel, nur weil die Kommune profitiert. Die entscheidende Frage bleibt, ob der „Preis der Akzeptanz“ die tief verwurzelten Bedenken gegen Eingriffe in Natur und Landschaft wirklich aufwiegt – oder ob er lediglich einen Keil zwischen jene treibt, die profitieren – und jene, die unter den Anlagen leiden…

Stephan Hörhammer

Mehr zum Thema: 


Dir hat dieser Artikel gefallen und du möchtest gerne Deine Wertschätzung für unsere journalistische Arbeit in Form einer kleinen Spende ausdrücken? Du möchtest generell unser journalistisches Schaffen sowie die journalistische Unabhängigkeit und Vielfalt unterstützen? Dann dürft ihr das gerne hier machen (einfach auf den Paypal-Button klicken).


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert