Passau/Grafenau. Eine junge Mutter (heute 26) aus Grafenau verantwortet sich seit vergangener Woche am Landgericht Passau. Sie ist des Totschlags an ihrem Verlobten (24) und Vater des gemeinsamen Babys angeklagt. Sie soll ihn daheim in der Elsenthal-Siedlung am 1. Juni mit einem einzigen Messerstich ins Herz getötet haben.

Sebastian Gaßmann, Verteidiger von Christina K., hatte beim Auftakt eine Erklärung für seine Mandantin vorgetragen (da Hog’n berichtete), darin auch eine Version der Tatnacht. Diesen Montag, am zweiten Prozesstag, fragte das Gericht eine Rechtsmedizinerin, ob jene Schilderung zu den noch am Tattag dokumentierten Verletzungen sowohl des Getöteten als auch der Angeklagten passen. Die Antwort war ein „klares“ Jein.
Der junge Familienvater Julian L. ist seit bald einem halben Jahr tot – mutmaßlich durch einen einzigen Messerstich der Frau, um deren Hand er erst Stunden zuvor mit Erfolg angehalten hatte. Doch am Montag klang seine Stimme mehrmals durch den Schwurgerichtssaal des Landgerichts…
Sprachnachrichten und Verständnisprobleme
„Da könnt‘ man ja mal nachfragen. Fragen kostet nichts“, ist einer dieser Momente. Es ist trotz der voll besetzten gut 60 Zuschauerplätze mucksmäuschenstill. Die Angeklagte, die bisher stumm und kerzengerade mit gesenktem Blick alle Prozessstunden aussaß, scheint nun den Kopf noch mehr zu senken, wischt manche Träne weg.

Eigentlich geht es nur um ein übliches prozessuales Vorgehen: Stehen dem Gericht umfangreiche schriftliche oder mündliche Unterhaltungen via Messenger von Tatbeteiligten – hier von Angeklagter und Geschädigtem – zur Verfügung und/oder mehrere Dokumente, kann es, um in der Verhandlung Zeit, ja ganze Tage zu sparen, die Kenntnisnahme davon via „Selbstleser“ anordnen. Bestandteil sind hier abgedruckt, wechselseitige Sprachnachrichten der jungen Eltern sowie Voicemails der Angeklagten an ihre Schwiegermutter in spe. Sowohl die Mutter des Verstorbenen als auch dessen Bruder und der Vater sowie ein Kind aus einer anderen Beziehung sind durch vier Nebenklageanwälte im Prozess vertreten.
Die Chats werden gerade im Prozess abgespielt, viel von dem Gemurmel ist selbst für Hiesige nicht zu verstehen. Der Anwalt der Mutter – es handelt sich dabei um Stephan Lucas, der in der TV-Serie „Richter Alexander Hold“ einen Staatsanwalt darstellte – empört sich wortreich. Als Auswärtiger verlangt er einen Dolmetscher: „Ich kann nur auf die Stimmungen reagieren, wie ein Hund es tut. Ist von den Texten etwas relevant für das Urteil, dann brauchen wir einen Dolmetscher!“ Auf die Reaktion des Vorsitzenden Richters („Es ist, wie es ist“) kontert Lucas: „Wenn wir einen Chinesen hier haben – ist das auch, wie es ist?“ Woraufhin der Richter entgegnet: „Wir werden sehen.“
Denn schon vorab erklärtermaßen geht es dem Gericht weniger um die Worte als um die Atmosphäre in der offenbar kriselnden Beziehung. Bei der jungen Mutter sind dann auch deutliche Stimmungsschwankungen herauszuhören. Sie reichen von vereinzelt fröhlichen Berichten bis vielfach zu verzweifeltem und gereiztem Überfordertsein.
„Es ist mir einfach zu viel“
Mal nennt sie den Partner „Hamperer“. Mal kommt (teils vermutlich, weil wirklich kaum verständlich): „Lass es sein und nerv‘ mich nicht.“ Oder: „Das muss ich mir ned anhören – bitte ned.“ Und: „Aber ich war dir eh schon in der Schwangerschaft wurscht. Aber egal. Deine Sache.“ Sowie: „Ich hab‘ dir gesagt, ich will meine Ruhe. Deine Eltern sind eine andere Geschichte“. Einmal ist sie richtig wütend, flucht: „Lasst mich mit … in Ruhe, das interessiert mich nimmer“ Und schließlich: „Mich nervt, dass ich nur für den Haushalt da bin und das Kind. Ich bin am Ende. Lass … meine Ruhe. Danke für nix!“
In den Voicemails an die künftige Schwiegermutter – die scheint ihr sehr wichtig und vertraut zu sein, laut Polizeizeugen hatte sie noch in der Nacht (nach) der Tat unbedingt mit ihr telefonieren wollen – spricht sie viel ruhiger und flüssiger. Darin geht es offenbar auch um das Vorbereiten der Trennung: „Mir reicht‘s echt. Mei Fasserl is voll. Es ist mir einfach zu viel.“ Eine andere Stelle könnte mit der Ex des Getöteten und deren beider Sohn zu tun haben. Dann: „Ich muss den Ämtern Bescheid geben. Es ändert sich eh nichts, ich bin jetzt auch allein. Klar, ich muss eine Wohnung suchen…“ Und: „Ich habe ihm schon früher gesagt, dass er das Kind …sehen kann. Weil der Bub wissen soll, dass er einen Papa hat.“
Unter den Zeugen zuvor waren auch die Polizisten, die in jener Nacht im Einsatz waren. Einer gibt wieder, was die völlig verzweifelte Angeklagte ihm vor dem Haus gesagt hätte: „Wir hatten wieder einmal Streit wie immer. Es ging um die Hochzeit. Ich war an der Spülmaschine. Er kam von hinten zu mir, ich drehte mich um mit einem Messer in der Hand. Es war kein Angriff. Er ist einfach in das Messer gelaufen.“
Verteidiger Gaßmann hingegen hatte die Tat ganz anders für die junge Frau geschildert (da Hog’n berichtete):
In der Tatnacht wäre der dann Getötete nackt von hinten an sie herangetreten, hätte sie betatscht. Sie hätte gesagt, sie wolle nicht. Er schubste sie um. Sie ergriff ein Messer. Er wollte sie am linken Arm auf die Couch ziehen. „Komm‘, du Schlampe“, habe er zu ihr gesagt. Sie schrie ihn an. Er hatte die Oberhand. Sie sah keinen anderen Ausweg, als ihn zu stechen, machte eine Stichbewegung. Sie kann sich nicht genau erinnern, auch an die folgenden Minuten nicht. Er lag nackt auf dem Boden, auf dem Bauch.“
Bissabdrücke – sowohl bei ihm als auch bei ihr
Die Rechtsmedizinerin aus München bekam den Toten noch am selben Tag auf den Tisch. Zum Todeszeitpunkt habe Julia L. 0,99 Promille Alkohol im Blut gehabt. „Das ist keine sehr hohe Alkoholisierung“, urteilte die Fachfrau. Eine Kollegin untersuchte bei der Grafenauer Polizei die Beschuldigte. Eine gynäkologische Untersuchung gab es nicht. Die Pathologin habe selbst kleinste Wunden sorgfältig dokumentiert. Manche sind jedenfalls älter als die vom Tatgeschehen. Darunter Bissabdrücke – sowohl bei ihm als auch bei ihr. Manche Verletzungen wie unübersehbare Kratzer, die aber weder von Fingernägeln noch von einer Gabel herrühren können, sind schwer oder nicht zu erklären.

Nichts Relevantes davon hat mit der weißen Besteckschublade zu tun, wie jedoch in Grafenau seit der Tatnacht gemunkelt wird – zumindest laut Pathologin ist sie für die Verletzungen an der Brust und am rechten Unterarm nicht ursächlich. Der Staatsanwalt ließ die Lade in einer Pause ins Gericht bringen, die Spezialistin inspizierte sie. Tödlich jedenfalls war der eine einzige „mit erheblicher Kraft ausgeführte“ Messerstich, der eine Rippe vom Brustbein trennte, Hauptschlagader und Herz traf. Herzgewebe dehnt sich generell nicht. Das Herz lief voll mit der Blutmenge, wie sie beim Blutspenden üblich ist: mit einem halben Liter. Da konnte es nicht mehr schlagen.
Todesursache: Herzversagen. Dieser Stich passt nicht wirklich dazu, dass der Mann in das Messer seiner Verlobten gelaufen wäre, die Gerichtsmedizinerin will es aber auf späteres Nachfragen weder bestätigen noch ausschließen. Doch dazu hätte die Frau die Messerhand abstützen müssen. Ebenso passt der Stichkanal dann eigentlich nicht zu den Körpergrößen von bei ihm 1,82 Meter und von ihr 1,65 Meter. Ein Hineinlaufen „ist unplausibel – auch wegen der Höhendifferenz“.
Anders ist es mit den auch teils etwas älteren Verletzungen am Körper der Frau. Legt die Gerichtsmedizinerin deren Version der Tatnacht zu Grunde, „würde ich auch nicht mehr als diese Spuren erwarten- der Ablauf passt dazu selbst ohne jegliche Verletzung.“
Der Prozess wird am Freitag, 28. November, fortgesetzt.
Tine Cervo










