Passau/Grafenau. „Habt ihr was dabei? Gebt es mir, dass ich es nicht ertragen muss!“ – diese dringliche Bitte wiederholt eine junge Frau (heute 26) immer wieder gegenüber den Erstrettern mitten in der Nacht des 1. Juni vor einem Fünf-Parteien-Haus in der Elsenthal-Siedlung in Grafenau. Um sie herum: Sanitäter, Polizisten in Uniform und in Zivil, Leute. Alles in Blaulicht getaucht. Die Frau hockt am Boden, ruft nach ihrem Partner: „Wach auf! Komm runter! Ich wollte das doch gar nicht!“ Sie will ihre Stirn immer wieder auf den Asphalt schlagen. Die Sanis wechseln sich ab, die Hände schützend zwischen Kopf und Boden zu halten.

Fünf Monate später, seit diesem Donnerstag, geht es im Landgericht Passau um jene Nacht, um den Vorwurf des Totschlags. Christina K., junge Mutter eines einjährigen Buben, soll ihren Verlobten Julian L. (24), den Kindsvater, mit einem einzigen Messerstich in der seit dreieinhalb Jahren gemeinsamen Wohnküche getötet haben.
Das wirft der Staatsanwalt ihr vor: Sie soll „nach einer aggressiven Auseinandersetzung“ nach 1.30 Uhr ein Messer aus der Besteckschublade, deren Inhalt auf dem Boden verstreut war, für „eine Stichbewegung in den rechten oberen Brustbereich“ benutzt haben. Sie hätte „seinen Tod in Kauf genommen, als sie mit dem 5,5 Zentimeter tiefen Stich eine Rippe ganz, einen Herzbeutel und die Herzschlagader fast völlig durchtrennte“.
Der zweite Heiratsantrag wird angenommen
Als die wie eingefroren auf der Anklagebank ausharrende blonde Frau das hört, weint sie, wischt sich die Tränen weg. Bis zu einer Unterbrechung wird sie die starre Haltung mit gesenktem Blick beibehalten. Als in der Pause aber Verwandte – vermutlich ihr Vater und dessen Partnerin – zu ihr treten und sie umarmen, stürzt die mühsam gehaltene Fassade ein. Die Angeklagte weint hemmungslos.

Was war wirklich passiert in jener Nacht? Rechtsanwalt Sebastian Gaßmann, Verteidiger der Grafenauer Angeklagten, trägt eine umfassende Erklärung für die junge Mutter vor, deren Lebenslauf mit vielen verschiedenen Ausbildungen und Jobs, das Kennenlernen des nun Verstorbenen mit 16 Jahren, beider Zusammenkommen fünf Jahre später, der gemeinsame Kinderwunsch, der sich nach einer Hormontherapie 2024 erfüllte.
Am Tatabend war das Paar auf einer Hochzeit, das Söhnchen bei der Oma. Es ging zünftig zu. Alkohol floss. Die Angeklagte fing den Brautstrauß. Ihr Partner hielt noch auf der Feier um ihre Hand an. Sie sagte Ja. Das war bereits der zweite Antrag gewesen – nach einem, der sich noch vor der Schwangerschaft ereignete. Julian L. war damals vor ihr niedergekniet, schenkte ihr einen Ring. „Doch das war ihr“ – laut Anwalt – „zu wenig gewesen“.
Nun also das Ja. Große Freude. Noch vor 2.30 Uhr setzt der Shuttle-Bus beide vor ihrem Haus ab. Die Frau vergisst ihre Handtasche im Bus. Der ist jedoch weg. Sie klingelt beim Nachbarn, der per Knopf die Haustüre öffnet, dann wieder schlafen geht. Der Partner ist noch draußen, übergibt sich. Ihr graust’s, sie geht in die Wohnung, räumt die Spülmaschine aus.
„Aber die Reihenfolge weiß sie nicht mehr“
Doch was geschah dann? Der Getötete hat keine Chance mehr, seine Version so darzulegen, wie es der Verteidiger für die Partnerin tut. War der Verstorbene das Sexmonster, als das er hingestellt wird? Einer, der schon lange vor der Ehe vehement eheliche Pflichten eingefordert und erzwungen haben soll, eben auch in jener Nacht? „Einerseits war er liebevoll, andererseits aggressiv und gewalttätig.“ Wieso willigte sie aber, falls all das stimmen sollte, jetzt in die Ehe ein?

Vier Opferanwälte sitzen der Angeklagten gegenüber – als Vertreter der Mutter des Verstorbenen, dessen Vaters, dessen älteren Bruders und dessen ersten Sohns mit einer anderen Frau. Professionell hören sie zu, als Gaßmann vorträgt, der Getötete hätte schon bei ihrer Unlust in der Schwangerschaft und nach der Geburt mehrfach Sex erzwungen und die Angeklagte auch gedemütigt. In der Tatnacht wäre er nackt an sie von hinten herangetreten, hätte sie angefasst. Sie hätte gesagt, sie wolle nicht.
Weiter die Schilderung von Anwalt Gaßmann: Er wird aggressiv, schubst sie um. Sie ergreift ein Messer. Er beugt sich zu ihr, will sie am linken Arm auf die Couch ziehen. „Komm‘, du Schlampe!“ Sie schreit ihn an, will sich losreißen. „Er hatte die Oberhand. Sie sah keinen anderen Ausweg, als ihn zu stechen. Sie machte eine Stichbewegung.“ Sie kann sich nicht genau erinnern, auch an die folgenden Minuten nicht. Er lag nackt auf dem Boden, auf dem Bauch. Sie dreht ihn auf den Rücken. Den Notruf abzusetzen misslingt. Sie rennt mal vors Haus und schreit um Hilfe, sitzt mal bei ihm, ohrfeigt ihn zum Wiederbeleben, die Nachbarn von unten kommen. „Aber die Reihenfolge weiß sie nicht mehr.“
Sollten die Mandanten der Opferanwälte in den Zeugenstand kommen, ist ganz klar mit einem anderen Bild vom Getöteten zu rechnen. Schon jetzt begehrt der Mutter-Rechtsbeistand auf, als die Angeklagte über die Erklärung hinaus sich keinen Fragen stellen will: Jetzt habe sie das Recht zu schweigen, „darf lügen, bis sich die Balken biegen“. Ergäbe das Gehörte „den hinreichenden Verdacht für einen Sexualprozess und der Mann lebte noch, dann wäre sie dort Zeugin und müsste aussagen. Dann stünden klassisch Aussage gegen Aussage.“
„Wir wollen die Wahrheit nicht verbiegen“
„Ich war nicht dabei, wir alle nicht. Das kann alles stimmen und alles erlogen sein“, so der Anwalt der Mutter von Julian L. weiter. Ohne Nachfragen aber wäre ihre Version nicht zu überprüfen – auch nicht, ob sie beim Zustechen in Notwehr gehandelt hätte. „Das erfahren wir nur, wenn sie sich wie als Zeugin auch Fragen stellt.“ Denn: Der Mutter des Verstorbenen „geht es um Aufklärung – selbst, sollte an den Sex-Vorwürfen etwas dran sein. Auch dann hat sie die Möglichkeit, Frieden zu finden. Wir wollen die Wahrheit nicht verbiegen“.
Der erste Prozesstag vergeht mit Schilderungen der Haus-Mitbewohner, des Notarztes und der Sanitäter, die dem am Boden Liegenden nicht mehr helfen konnten. Sie sagen aus, wie verzweifelt die Angeklagte anschließend war, dass sie nach einem bereits länger zurückliegenden Selbstmord-Versuch nun erneut nur noch sterben wollte…
Der Prozess wird am kommenden Montag, 17. November, fortgesetzt.
Tine Cervo










