Werbung

Regen. Manchmal sind es zehn, manchmal zwanzig, manchmal auch nur fünf. Sie treffen sich regelmäßig an einem Montag, gegen 18 Uhr, am Stadtplatz, um von dort aus einen gemeinsamen Spaziergang meist über die Bahnhofstraße durch die Stadt Regen zu machen. Eine Unternehmung, die die Gruppe seit der sog. Corona-Krise, also seit mehreren Jahren, mal mit mehr und mal mit weniger Beteiligung pflegt. 

Als „Überbleibsel aus der Corona-Zeit“ und „Gruppierung, die mit der Gesamtsituation unzufrieden ist“, werden die Montagsspaziergänger von Kritikern bezeichnet. Symbolfoto: pixabay/ distelAPPArath

Was einst als Protestform gegen die Corona-Maßnahmen in Deutschland begann, hat sich im Laufe der Zeit zur Diskussionsplattform und Möglichkeit des Austauschs über diese und jene meist politischen Themen für die sog. Montagsspaziergänger entwickelt. Nach Corona (Maskenpflicht, Impfpflicht etc.) trat etwa irgendwann dann der Ukraine-Krieg in den Gesprächsfokus, aktuell soll die vielseits im Bayerischen Wald diskutierte Windkraft-Problematik hoch im Kurs stehen.

Werbung

Eine Frage, die sich nicht wenigen kritischen Beobachtern der Gruppe stellt, lautet: Unter welchen Voraussetzungen dürfen diese Spaziergänge, die augenscheinlich politisch motiviert sind, da auch immer wieder regionale Vertreter und Mandatsträger der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuften Partei Alternative für Deutschland (AfD) unter den Spaziergängern zu sehen sind, eigentlich stattfinden?

Werbung

Das sagen die politischen Verantwortungsträger

Kritiker hegen den Verdacht, dass es sich bei den Spaziergängen – wie bereits zu Corona-Zeiten – um unangemeldete, poltisch-motivierte und demonstrationsähnliche Treffen des rechten Querdenker-Spektrums handelt, um das Versammlungsrecht zu umgehen. Gemäß Artikel zwei (Absatz eins) des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG) gilt bereits „eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung“ als Versammlung. Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel müssen nach dem Versammlungsgesetz spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde (meist Polizei oder Ordnungsamt) angezeigt werden.

Wir haben bei den politischen Verantwortungsträgern der Stadt Regen sowie bei Regens Landrat Dr. Ronny Raith nachgefragt, wie sie zu den sog. Montagsspaziergängen stehen und unter welchen Voraussetzungen diese stattfinden dürfen.

Dr. Ronny Raith, Leiter der für die Anmeldung einer Versammlung zuständigen Behörde (Landratsamt), fragt sich: „Ist es eine Veranstaltung oder ein Spaziergang?“ Foto: Hog’n-Archiv

Wie bewerten Sie die Tatsache, dass montags regelmäßig in der Stadt Regen diese Spaziergänge mit politischem Hintergrund stattfinden?

Landrat Ronny Raith: Ich weiß, dass sich wohl einige derjenigen, die montags gegen die Corona-Maßnahmen protestierten, immer noch zum Spaziergang treffen. Nachdem ich noch nie dabei war, kann ich ehrlich gesagt nicht beurteilen, ob sie dies aus Gewohnheit oder mit politischem Hintergrund machen.

Andras Kroner (Bürgermeister der Stadt Regen): Es ist mittlerweile eine sehr kleine Gruppe geworden – und deshalb fällt es nicht groß auf.

Sabrina Laschinger (FW-Fraktionsvorsitzende im Regener Stadtrat): In einer Demokratie gilt für mich das Prinzip ‚leben und leben lassen‘. Jeder darf seine Meinung äußern und dafür auch friedlich auf die Straße gehen. Wichtig ist mir dabei, dass dies im gegenseitigen Respekt geschieht und dass die Vielfalt der Meinungen in unserer Stadt friedlich nebeneinander bestehen kann.

Sigrid Schiller-Bauer (SPD-Fraktionsvorsitzende im Regener Stadtrat): Es ist ein hohes und wertvolles Gut unserer Demokratie, dass jede/r seine Meinung/Gesinnung/politische Einstellung öffentlich kundtun kann. Egal, in welcher Art und Weise – auch im Rahmen eines ‚Spaziergangs‘. Die Spaziergänge sind also ein lebendiges Beispiel dafür, dass wir in Deutschland – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – Meinungsfreiheit genießen und leben dürfen. Auch wenn oft das Gegenteil behauptet wird.

„Polizei konnte keinen Versammlungsleiter feststellen“

Unter welchen Voraussetzungen dürfen diese Spaziergänge stattfinden? Kritiker monieren, dass diese politisch motivierten Spaziergänge unangemeldeterweise stattfinden. Sie behaupten, dass diese Art von Zusammenkunft dem Versammlungsrecht unterliegt und daher entsprechend angemeldet werden müsste. Ist dem so?

„Es stimmt, dass ab und an auch AfD-Mandatsträger dabei sind“, sagt Regens SPD-Bürgermeister Andreas Kroner. Foto: Hog’n-Archiv

Ronny Raith: Wenn Menschen sich zum Spazieren treffen, dann muss dies niemandem gemeldet werden. Wenn Menschen sich zur politischen Demonstration im öffentlichen Raum treffen, braucht es in der Regel einen Versammlungsleiter und eine Anmeldung. Somit ist das Dilemma schon beschrieben: Ist es eine Veranstaltung oder ein Spaziergang? Die Gruppe wurde mehrmals von der Polizei kontrolliert, auch die konnte keinen Versammlungsleiter feststellen. Es gilt die Aussage, dass sich die Menschen zum Spazierengehen treffen. Verhindern könnte ich dies nur mit einer Allgemeinverfügung, die montags das Spazierengehen in der Gruppe verbietet. Das steht in keinem Verhältnis zu dem Grüppchen – und würde den Spaziergang nur aufwerten.

Andreas Kroner: Dies wurde schon zu Beginn dieser Spaziergänge geprüft und es gab keinen rechtlichen Grund. Sonst hätten sie schon längst angemeldet werden müssen.

Sabrina Laschinger: Ob eine Versammlung angemeldet werden muss, ist rechtlich klar geregelt. Zuständig für die Beurteilung und Umsetzung ist die zuständige Behörde. Ich vertraue hier auf die Behörden, die rechtlich genau wissen, wie mit solchen Fällen umzugehen ist.

Sigrid Schiller-Bauer: Die Frage, ob die Spaziergänge angemeldet sind, kann ich nicht beantworten – das müsste beim Landratsamt nachgefragt werden. Auch, warum sie regelmäßig stattfinden, wenn sie denn nicht angemeldet sind. Ich gehe davon aus, dass gleiches Recht – und damit auch gleiche Pflicht zur Anmeldung – für alle gilt!

„Hoffe, dass ihnen die frische Luft guttut“

„Ein Spaziergang ist keine Parteiveranstaltung“, sagt Sabrina Laschinger (FW).

Auch AfD-Mandatsträger sind immer wieder mal bei den Montagsspaziergängen zu sehen. Wie stehen Sie dazu?

Ronny Raith: Ich hoffe, dass ihnen die frische Luft guttut.

Andreas Kroner: Es stimmt, dass ab und an auch AfD-Mandatsträger dabei sind. Ich muss ehrlich sagen, dass ich hier auch nicht besonders aufpasse. Wir haben über den Sommer hinweg immer Tag der Gemeinden auf irgendeinem Fest im Landkreis. Deswegen bin ich terminlich montags immer eingespannt. Hier sind auch regelmäßig Abgeordnete anzutreffen. Da wird man wohl priorisieren müssen…

Sabrina Laschinger: Grundsätzlich kann jeder Bürger – egal, ob mit oder ohne Mandat – an einem Spaziergang teilnehmen. Für mich ist aber entscheidend, dass politische Instrumentalisierungen nicht den Eindruck erwecken, als würden alle Anwesenden ein bestimmtes Parteiprogramm unterstützen. Ein Spaziergang ist keine Parteiveranstaltung – und jeder trägt dort seine persönliche Verantwortung.

Sigrid Schiller-Bauer: Hier muss ich mich wiederholen: Wir haben Meinungsfreiheit, das heißt, auch Mandatsträger dieser inzwischen als gesichert rechtsextremen Partei dürfen/können ihre politische Meinung/Gesinnung öffentlich kundtun. Jede/r kann selbst entscheiden, ob er/sie mit Mandatsträgern dieser Partei spazieren gehen will. Ich mache das definitiv und ganz sicher nicht!

Abwertende „Kotzgesten“ bei Holocaust-Gedenkveranstaltung

Wissen Sie, wer sich da genau unter den Spaziergängern befindet?

Andreas Kroner: Nein, ich weiß nicht, wer dabei ist. Bei uns ist das mittlerweile ziemlich untergeordnet – und wird auch von den Menschen so gesehen.

„Ich gehe davon aus, dass gleiches Recht für alle gilt.“ Foto: privat

Sabrina Laschinger: Nein, ich weiß nicht, wer im Einzelnen teilnimmt. 

Sigrid Schiller-Bauer: Wahrscheinlich kenne ich den einen oder die andere – Regen ist ja auch nur ein größeres Dorf. Da ich aber noch nicht mitgegangen bin, das auch nicht vorhabe und Montagabend eher selten in der Stadt unterwegs bin, weiß ich nicht explizit, wer sich da unter den Spaziergängern befindet. Auch die genauen Themen der Spaziergänge sind mir nicht bekannt.

Nur eine Begebenheit im Zusammenhang mit den Montagsspaziergängern ist mir in sehr negativer Erinnerung geblieben: Dieses Jahr fiel der Internationale Holocaust-Gedenktag am 27. Januar auf einen Montag.

Am Regener Stadtplatz fand eine Gedenkveranstaltung statt, an der ich auch teilgenommen habe. Ein Teil der Spaziergänger-Gruppe platzierte sich am Ende ihres Spaziergangs oberhalb der Teilnehmer der Veranstaltung und fand diese offensichtlich lächerlich – es gab lautes Gelächter. Eine Spaziergängerin machte abwertende „Kotzgesten“ hinunter zur Gedenkveranstaltung. Meinungsfreiheit ist keine Einbahnstraße – respektvoller Umgang auch nicht. Auch nicht für Spaziergänger!

Die CSU hüllt sich in Schweigen

Keine Rückmeldung (trotz Erinnerungsschreiben) erhielt das Onlinemagazin da Hog’n von Seiten des Regener CSU-Fraktionsvorsitzenden Josef Rager. Grünen-Faktionsvorsitzende Petra Wulff-Werner äußert sich wie folgt: 

„Tatsächlich spazieren montags gegen Abend noch zehn bis zwölf Leute mit einer Laterne und meist einer Fahne mit Friedenstaube durch Regen. Eine politische Aussage ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Von den Teilnehmern kenne ich allenfalls ein bis zwei gesichtsweise. Ich vermute, dass zum Teil auch Auswärtige dabei sind. Ich denke, dass diese Veranstaltung unter die politische Meinungsfreiheit fällt.

Gelegentlich wird wohl auch ein AfD-Mandatsträger in der Gruppe gesehen. Dies weiß ich aber nur aus Erzählungen, da ich eher selten um diese Zeit in Regen unterwegs bin. Ich gehe aber auch aus diesem Grund davon aus, dass die Spaziergänge beim Landratsamt angemeldet sind.“

Fakt ist also: Die Regener „Montagsspaziergänge“ sind trotz sporadischer Beteiligung von AfD-Mandatsträgern nicht angemeldet. Landrat Dr. Ronny Raith sieht sich als Leiter der zuständigen Behörde in einem „Dilemma“, da man nicht einzuschätzen weiß, ob hier eine (politische) Veranstaltung bzw. Versammlung vorliegt – oder ein Spaziergang im klassischen Sinne. Und weil es keinen Versammlungsleiter gibt bzw. sich dieser auf Nachfrage innerhalb der Gruppe nicht ausmachen lässt, muss man am Landratsamt davon ausgehen, dass es sich um einen schlichten Spaziergang handelt – ob man das nun so will oder nicht…

Text und Umfrage: Stephan Hörhammer


Dir hat dieser Artikel gefallen und du möchtest gerne Deine Wertschätzung für unsere journalistische Arbeit in Form einer kleinen Spende ausdrücken? Du möchtest generell unser journalistisches Schaffen sowie die journalistische Unabhängigkeit und Vielfalt unterstützen? Dann dürft ihr das gerne hier machen (einfach auf den Paypal-Button klicken).


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert