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Waldkirchen/Nürnberg. Es sind nicht nur für Außenstehende unglaubliche Zahlen, sondern auch für das „Opfer“, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), und die ermittelnden Behörden. Wie Ende März bekannt geworden ist, wird gegen einen Waldkirchener Arzt wegen Abrechnungsbetrug ermittelt. Nun hat die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg Anklage erhoben. Die entsprechenden Ermittlungen haben ergeben, dass der im Raum stehende Schaden noch einmal deutlich größer ist als zunächst angenommen.

Ein „Poolarzt“ übernimmt, ohne Vertragsarzt zu sein, Bereitschaftsdienste und rechnet sie entsprechend einer mit der KVB geschlossenen Kooperationsvereinbarung mit dieser ab. Foto: KV Bayerns

Sind die Beamten der ZKG zunächst von 952.000 Euro ausgegangen, die der 40-Jährige ergaunert haben soll, wurde diese Summe nun auf 1,6 Millionen nach oben korrigiert. Auf Hog’n-Nachfrage geht Oberstaatsanwalt Dr. Daniel Hader, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, etwas mehr ins Detail.

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Seinen Angaben zufolge hat der Waldkirchener in den Quartalen 3/2021 bis 3/2024 über 6.000 Hausbesuche abgerechnet, obwohl er die Patienten gar nicht besucht hat. In über 600 weiteren Fällen soll der Angeschuldigte zwar eine telefonische Beratung durchgeführt, hierfür aber Gebühren abgerechnet haben, die eine persönliche Anwesenheit beim Patienten voraussetzen würden.

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40-Jähriger seit Ende März in U-Haft

6.000 Hausbesuche, die es gar nicht gegeben hat, hat der Waldkirchener abgerechnet. Symbolbild: Free-Photos/pixabay.com

Auf insgesamt 13 unstimmige Quartalsabrechnung, in deren Rahmen jeweils mehrere Leistungen abgerechnet worden sind, sind die Ermittler gestoßen. In der Folge wird dem Arzt Betrug in 13 Fällen zur Last gelegt. Die ZKG bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat deshalb Anklage vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben. Über die Zulassung und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt die zuständige Strafkammer entscheiden.

„Die ZKG strebt neben der Bestrafung des Angeschuldigten die Einziehung der offenen Schadensbeträge – und damit letztlich die Wiedergutmachung der Schäden – bei der Hauptverhandlung an“, informiert Dr. Daniel Hader. Bargeld und Goldbarren im Wert von 300.000 Euro sowie ein Luxus-Auto wurden beim 40-Jährigen aus diesem Grund bereits sichergestellt („angeordneter Vermögensarrest„). Der Beschuldigte befindet sich seit Ende März in Untersuchungshaft. Dem Oberstaatsanwalt ist es dennoch wichtig, zu betonen: „Der Angeschuldigte gilt bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.“

Anlass der Ermittlungen war eine Anzeige der KVB, die im Rahmen einer Prüfung zahlreiche Auffälligkeiten bei der Abrechnung der Leistungen festgestellt und diese der ZKG mitgeteilt hat. Von 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 wurden, wie Stefan Berger mitteilt, insgesamt 56 derartige Vorgänge an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeben. Deshalb ordnet der Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns das Waldkirchener Thema bei jährlich 141 Millionen Behandlungsfällen als „Ausnahme“ ein. Hinzu kommt noch die mögliche Schadenshöhe von 1,6 Millionen Euro. Eine unglaubliche Zahl…

Helmut Weigerstorfer

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