Kryptowährungen sorgen für Schlagzeilen, vor allem wenn die Kurse von Bitcoin, Ethereum & Co. Rekorde brechen. Doch die digitalen Vermögenswerte sind nicht nur hochspekulativ, sondern bergen viele Risiken – auch steuerlich. Darüber informiert der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) im Rahmen einer Pressemitteilung.

Cryptowährungen sind digitale oder virtuelle Coins, die mithilfe kryptographischer Techniken gesichert werden. Symbolbild: MichaelWuensch/pixabay.com

„Kürzlich hat die Finanzverwaltung die Anforderungen an die Nachweisführung verschärft“, berichtet BVL-Geschäftsführerin Jana Bauer. „Privatanleger sind für die steuerliche Abrechnung selbst verantwortlich.“ Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 6. März 2025 müssen sie sämtliche Transaktionen detailliert dokumentieren – selbst, wenn am Ende keine Steuern anfallen.

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten bleiben steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. „Bitcoins & Co. unterliegen wie auch der Verkauf von Antiquitäten der einjährigen Spekulationsfrist nach den Regeln für sogenannte private Veräußerungsgeschäfte“, erklärt Bauer. 

Gewinne aus Kryptowerten: steuerfrei nach Spekulationsfrist

Die Spekulationsfrist beginnt am Tag des Kaufs von Kryptowerten und auch nach einem Tausch in eine andere Währung – zum Beispiel Bitcoin gegen Ethereum (Bundesfinanzhof, Az. IX R 3/22). Wer die digitalen Werte nicht länger als ein Jahr hält und schon nach wenigen Monaten wieder verkauft oder tauscht, muss den Gewinn mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Das gilt nur dann, wenn der Gewinn aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften mindestens 1.000 Euro im Jahr beträgt. „Sobald die Freigrenze von 1.000 Euro überschritten wird, muss der gesamte Gewinn und zwar vom ersten Euro an versteuert werden“, ergänzt Bauer.

Wirken sich auch Kryptoverluste steuerlich aus? Jana Bauer: „Ja, wenn Anleger die Verluste innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist verbuchen. Dann können sie das Minus mit anderen steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen in dem Steuerjahr verrechnen. Verluste außerhalb der Frist bringen dagegen keinen Steuervorteil.“

Kryptoanleger sind stärker in der Nachweispflicht

Vor allem betont das BMF-Schreiben: Anleger müssen alle Krypto-Transaktionen inklusive Wallet-Adresse und Namen der Handelsplattform plausibel belegen – zum Beispiel mit Screenshots aus der Wallet. Auch kann ein plausibel erscheinender Steuerreport der Veranlagung zugrunde gelegt werden. Insbesondere sollten die Reporteinstellungen dokumentiert werden. 

Selbst, wenn der Gewinn steuerfrei bleibt, müssen die Anleger auf Nachfrage des Finanzamts nachweisen, dass die Spekulationsfrist bzw. die Freigrenze eingehalten wurden. Die vollständige Dokumentation ist also essenziell für eine korrekte Steuererklärung.

Besonders streng sind die Regeln beim Kryptohandel über ausländische Plattformen: Hier gilt eine erweiterte Mitwirkungspflicht: Investoren müssen alle relevanten Daten und nötigen Belege selbst beschaffen. Gehen welche verloren – zum Beispiel durch Insolvenz der Plattform – kann das Finanzamt die Werte zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzen.

Doch Kryptos sind nicht nur steuerlich aufwändig und hochspekulativ. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Verbraucherzentralen warnen verstärkt vor Kriminellen, die mit geschickt gefälschten Internetportalen Millionen abzocken. Sie raten unbedingt zu prüfen, ob die Anlageplattform seriös und tatsächlich lizenziert ist.

da Hog’n

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Bei Rückfragen hilft Ihnen unsere Steuertipp-Expertin gerne weiter:

HILO Lohnsteuerhilfeverein e.V., Maria Weigerstorfer, Bahnhofstraße 31, 94078 Freyung, Tel.: 08551/914 049


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