Passau. Wie prüft der Staat die Verfassungstreue von Rechtsreferendaren? Diese Frage stellte sich bereits im Februar dieses Jahres u.a. der Landtagsabgeordnete Toni Schuberl anhand eines konkreten Beispiels am Landgericht Passau. Dabei geht es um Arndt N., der Grünen-Recherchen zufolge in der Vergangenheit als Mitglied einschlägiger Burschenschaften, Aktivist der Identitären Bewegung sowie als umtriebiger Netzwerker im rechten Milieu Spuren hinterließ – und derzeit an der Justizeinrichtung in der Dreiflüssestadt ausgebildet wird, um letztlich dem Beruf eines Richters nachzugehen.

„Das bayerische Justizministerium muss nun durchgreifen und alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um N. aus dem Referendariat zu entfernen“, fordert Hannah Mezöföldi, Co-Vorsitzende der Passauer Jusos. Symbolbild: pixabay/ WilliamCho
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Das Bündnis für Demokratie und Vielfalt Passau (BDV) ruft deshalb für Donnerstag, den 3. Juli (11 Uhr), zu einer Protest-Kundgebung auf dem Passauer Domplatz auf. „Arndt N. macht gerade in Passau sein Rechtsreferendariat, obwohl er nachweislich in der rechtsextremen Szene aktiv gewesen ist. Darüber hatte der Bayerische Rundfunk im Juni berichtet„, wie einer dazugehörigen Pressemitteilung zu entnehmen ist.

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Anlässlich der Zeremonie zur Amtseinführung der neuen Landgerichtspräsidentin, bei der auch der bayerische Justizminister Georg Eisenreich anwesend sein wird, fordere das BDV nun Konsequenzen.

„Wie kann so das Vertrauen in die Justiz gewahrt werden?“

„Es ist ein Skandal, dass so jemand ein Rechtsreferendariat in Passau machen darf“, sagt der Passauer Bundestagsabgeordnete Luke Hoß. Foto: privat

„Arndt N. ist ein Rechtsextremist, der öffentlich zu seinen rassistischen und antisemitischen Glaubenssätzen steht. So sagte er dem Spiegel schon 2017, dass er an den Verschwörungsmythos des so genannten ‚Großen Austausches‘ glaube. Er war zeitweise Sprecher der Münchener Burschenschaft Danubia, bei der es sich um einen Lebensbund handelt, sowie Aktivist der Identitären Bewegung. Beide Organisationen werden selbst vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch beurteilt. Es ist ein Skandal, dass so jemand ein Rechtsreferendariat in Passau machen darf und damit die Befähigung zum Richteramt bekommt“, wird Luke Hoß, Passauer Bundestagsabgeordneter der Linken und Mitglied im Rechtsausschuss, in besagter BDV-Mitteilung an die Medien zitiert.

So habe N. unter anderem Station bei der Staatsanwaltschaft gemacht. Rechtsreferendare vertreten die Staatsanwaltschaft bei Gerichtsverhandlungen und können sogar eigenmächtig Entscheidungen treffen, die rechtliche Folgen für Verfahrensbeteiligte haben.

„Stellen Sie sich vor, Sie sind jüdisch oder Person of Color. Und dann sitzt Ihnen im Gerichtssaal auf einmal ein Rechtsextremist gegenüber. Wie kann so das Vertrauen in die Justiz und die Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden? Das bayerische Justizministerium muss nun durchgreifen und alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um N. aus dem Referendariat zu entfernen“, sagt Hannah Mezöföldi, Co-Vorsitzende der Passauer Jusos.

Hat N. gelogen oder wahrheitsgemäße Angaben gemacht?

Als „besonders pikant“ bezeichnet das „Bündnis für Demokratie und Vielfalt Passau“ folgenden Umstand: Sowohl die Identitäre Bewegung Deutschlands als auch die Aktivitas der Münchener Burschenschaft Danubia stünden auf einer Liste der bayerischen Staatsregierung mit rechtsextremistischen Gruppierungen. „Angehende Referendare müssen vor Antritt ihres Referendariats unterschreiben, dass sie nicht Mitglied oder Unterstützer dieser Gruppen waren oder sind oder dies explizit angeben“, verdeutlicht ein BDV-Sprecher und ergänzt:

„Demzufolge hat N. entweder über seine Vergangenheit gelogen oder er hat wahrheitsgemäß angegeben, wo er aktiv war. Dies würde aber bedeuten, dass das Landgericht ihn trotzdem zum Referendariat zugelassen hat. Eine Online-Recherche hätte ausgereicht, um herauszufinden, dass N. noch im Herbst 2023 bei einem Vernetzungstreffen mit der Identitären Bewegung in Oberösterreich war. Hätte N. unterschrieben, dass er nicht bei den gelisteten rechtsextremistischen Gruppierungen aktiv war, hätte das Justizministerium einen Hebel, um N. aus dem Referendariat zu entfernen.“

Auch weitere Belege für N.s rechtsextreme Gesinnung seien öffentlich einzusehen. So habe dieser unter anderem für das rechtsextreme Magazin „Sezession“ geschrieben und als Host eines rechtsextremen Podcasts u.a. den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke sowie den österreichischen FPÖ-Vorsitzenden Herbert Kickl interviewt.

da Hog’n

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