Freyung/Grainet. Am Freyunger Amtsgericht war vor Kurzem ein Verkehrsdelikt Gegenstand, der im Strafgesetzbuch unter Paragraph 315d unter dem Titel „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ vermerkt ist. Dabei verhandelt wurde ein Vergehen, das sich im Juli vergangenen Jahres in der Gemeinde Grainet ereignet hatte, wie ein Sprecher der Polizeiinspektion Freyung mitteilt.

Was war passiert? Eine uniformierte Polizeistreife war von Grainet in Richtung Freyung unterwegs, als vor ihr ein Motorradfahrer auf einem Reifen die Staatsstraße von Kaining kommend in Richtung Mitterling überquerte. Augfrund des riskanten Fahrmanövers sowie eines fehlenden Kennzeichens versuchten die Beamten den Motorradfahrer anzuhalten, um ihn zu kontrollieren. Als dieser jedoch die Anhalte-Aufforderungen der Polizei bemerkte, versuchte er sich mit sehr hoher Geschwindigkeit abzusetzen.
Der Fahrer des Motorrads – laut Polizeibericht ein „Kleinkraftrad“, sprich: Moped oder Roller – setzte mit fast 100 km/h immer wieder auf die linke Fahrspur über, sodass sich die Streife nicht neben das Fahrzeug setzen konnte. Kurz vor der Ortschaft Rehberg donnerte der Fahrer dann mit seiner offensichtlich geländegängigen Maschine querfeldein über eine Wiese – und floh.
60 Sozialstunden und Fahrverbot
Einige Wochen später konnte der Fahrer anhand seines auffälligen Motorrades und seiner markanten Ausrüstung von der Polizei im Stadtgebiet Freyung identifiziert und angehalten werden. Auf Vorhalt räumte der zum Tatzeitpunkt 15-Jährige aus dem Gemeindegebiet Grainet die gefährdende Aktion ein. Der junge Mann sei davongefahren, weil das Moped weder zugelassen noch versichert war.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Freyung zeigte sich der Angeklagte vollumfänglich geständig und kooperativ. Hierbei räumte er jedoch ein, dass der Grund für seine Flucht nicht etwa die fehlende Zulassung oder Versicherung des Motorrads gewesen sei, sondern seine fehlende Fahrerlaubnis für ein derartig motorisiertes Fahrzeug.
„Der Angeklagte wurde wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen schuldig gesprochen“, steht im Polizeibericht geschrieben. Ihm wurde auferlegt, 60 Sozialstunden abzuleisten. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von acht Monaten zur Wiederteilung einer neuen Fahrerlaubnis angeordnet. „Angesichts dieser gravierenden Konsequenzen zeigte sich der Angeklagte in der Verhandlung reumütig.“ Laut Strafgesetzbuch können Vergehen gegen Paragraph 315d mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.
da Hog’n








