Ohne Moos nix los. In Bayern sind die Insolvenzen 2024 gegenüber dem Vorjahr um 12,1 Prozent angestiegen. Wer sich verschuldet hat, kann durch eine Privatinsolvenz seine Schulden loswerden und nach drei Jahren schuldenfrei neu durchstarten. Das Verfahren ist gesetzlich geregelt und durch unterschiedliche Phasen gekennzeichnet.

Es gibt kein Gesetz über eine Mindestverschuldung, die eine Privatinsolvenz rechtfertigt. Wichtig ist allein, dass der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, fällige Rechnungen zu zahlen und andere Schulden aus eigenen Mitteln zu begleichen. Symbolbild: pixabay/ moerschy

Wie viele Schulden muss man haben, um eine Privatinsolvenz zu beantragen?

Wer eine Verbraucherinsolvenz beantragt, kann sich nach drei Jahren aus der Schuldenfalle befreien. Dabei sollte nicht zu lange überlegt werden. Die Möglichkeit einer Privatinsolvenz ist auch gegeben, wenn keine immensen Schulden angehäuft wurden.

Es gibt kein Gesetz über eine Mindestverschuldung, die eine Privatinsolvenz rechtfertigt. Wichtig ist allein, dass der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, fällige Rechnungen zu zahlen und andere Schulden aus eigenen Mitteln zu begleichen. Zu einer Privatinsolvenz sind Verbraucher berechtigt, wenn es zwischen Schuldner und Gläubigern außergerichtlich zu keiner Einigung gekommen ist. Die Einkommenshöhe oder vorhandene Vermögenswerte spielen dagegen keine Rolle.

Wichtig: Eine Privatinsolvenz kann nur beantragen, wer nicht selbstständig ist oder war. Ausnahmen bestehen für Selbstständige, die weniger als 20 Firmen oder Personen Geld schulden. Auch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen dürfen nicht bestehen, wenn eine Privatinsolvenz beantragt werden soll (§ 304, Absatz 2, InsO).

Ist man nach drei Jahren Privatinsolvenz schuldenfrei?

Wer eine Privatinsolvenz beantragt, überlässt sein Einkommen für einen Zeitraum von drei Jahren einem Treuhänder. Diese Zeitspanne heißt im Fachjargon Abtretungsfrist und ist in § 287, Absatz 2 InsO geregelt. Der pfändbare Teil des Verdienstes wird an den Treuhänder abgeführt.

Sind drei Jahre verstrichen, wird gerichtlich über die Restschuldbefreiung entschieden (§ 300, Absatz 1, InsO). Seit Oktober 2020 wird keine Mindestquote der Schuldentilgung mehr verlangt. In den Jahren davor mussten mindestens 35 Prozent der Schulden getilgt sein, bevor eine Restschuldbefreiung ausgesprochen werden konnte. Wer seinen Verpflichtungen nachkommt, wird nach drei Jahren von seinen restlichen Schulden befreit.

Während einer Privatinsolvenz dürfen keine neuen Schulden in unangemessener Höhe anfallen. Ansonsten kann das Gericht von einer Restschuldbefreiung absehen. Wer während der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz eine Erbschaft macht, muss die Hälfte davon an den Treuhänder abtreten. Lottogewinne wandern laut Gesetz in voller Höhe zum Treuhänder (§ 295, Nummer 2, InsO).

Während ein Insolvenzverfahren läuft, haben Schuldner die Pflicht, einer Beschäftigung nachzugehen. Wer erwerbslos ist, muss einen Nachweis erbringen, dass er sich um einen Job bemüht. Zumutbare Arbeitsangebote dürfen nicht abgelehnt werden (§ 287b, InsO).

Hinweis: Schuldner werden durch die Restschuldbefreiung nicht von nicht gezahltem Unterhalt entbunden (§ 302, InsO). Durch versäumte Unterhaltszahlungen entstandene Schulden sind auch nach der Restschuldbefreiung weiterzuzahlen. Dies ist auch bei hinterzogenen Steuern der Fall, sofern es zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist. Weiterhin Bestand haben auch zinslose Darlehen, die für die Tilgung der Kosten des Insolvenzverfahrens aufgenommen wurden.

Wie viel Geld steht einem bei einer Privatinsolvenz monatlich zu?

Schuldnern steht im Rahmen einer Privatinsolvenz ein monatlicher Freibetrag zu. Diese Summe wird nicht gepfändet und steht damit zur freien Verfügung, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Wie hoch die Summe ist, richtet sich nach der Höhe des Nettoeinkommens und möglichen Unterhaltspflichten. Wer gegenüber Kindern oder Ehepartnern unterhaltspflichtig ist, darf mehr Geld behalten.

Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich neu bestimmt. Die letzte Anpassung fand zum 1. Juli 2024 statt (Stand: Mai 2025). Derzeit liegt die Pfändungsfreigrenze ohne Unterhaltspflicht bei 1.499,99 Euro. Unterhaltspflichtige können die entsprechenden Werte der Pfändungstabelle entnehmen.

Was sind die Nachteile einer Privatinsolvenz?

Privatinsolvenzen stellen die Schuldenfreiheit nach einem Zeitraum von drei Jahren in Aussicht. Doch das Verfahren bringt nicht nur Vorteile mit sich. Auch mögliche Nachteile sind einzukalkulieren.

Diese beziehen sich auf:

  • Offenlegung der Sachlage
  • Bekanntwerden der Verschuldung
  • Einschränkungen im Konsumverhalten
  • Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche
  • Hürden beim Vertragswechsel
  • Kosten fallen an
  • Zeitspanne des Verfahrens

Wenn Schuldner eine Privatinsolvenz beantragen, bleibt dies kein Geheimnis. Zunächst muss der Arbeitgeber informiert werden. Dies ist notwendig, weil die Lohnbuchhaltung darüber in Kenntnis gesetzt werden muss. Der pfändungsfreie Teil des Verdienstes wird bargeldlos an den Treuhänder überwiesen.

Die deutschen Insolvenzgerichte machen Verschuldungen öffentlich. Wer die Webseite insolvenzbekanntmachungen.de aufruft, kann jederzeit in Erfahrung bringen, wer in Deutschland eine Privatinsolvenz beantragt hat.

Während einer laufenden Privatinsolvenz müssen große Einschränkungen im Kaufverhalten hingenommen werden. Da keine weiteren Schulden anfallen dürfen, sind die Aufnahme eines Dispo-Kredits oder Ratenkäufe keine Option.

Die Schufa speichert die alten Schulden

Insolvenzen haben einen negativen Schufa-Eintrag zur Folge. Vermieter holen sich oft Kenntnisse über die Schufa ein. Wird die Privatinsolvenz bekannt, kann die Wohnungssuche schnell zum Problem werden. Gleiches passiert, wenn Verträge gewechselt werden sollen. Bei negativer Schufa wird es nicht möglich sein, den Telefonanbieter oder die Versorger von Strom oder Gas zu wechseln.

Ein weiterer Nachteil sind die anfallenden Kosten für Gericht und Treuhänder. Hinzu kommen ggf. Anwaltsgebühren und die Bezahlung der Schuldnerberatung. Die Kosten sind vom Einzelfall abhängig und lassen sich nur grob einschätzen. Es muss mit Ausgaben zwischen 1.800 und 2.500 Euro gerechnet werden.

Eine Restschuldbefreiung kann erst nach drei Jahren erlangt werden. Die Schufa speichert die alten Schulden und die Restschuldbefreiung für ein weiteres halbes Jahr. Erst nach diesem Zeitraum sind die Schulden wirklich Geschichte und ein wirtschaftlicher Neustart möglich.


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