Sobald sich die ersten Sonnenstrahlen zwischen den Wolken hervorwagen, lässt sich von irgendwoher sofort der verheißungsvolle Geruch von brennender Holzkohle vernehmen. Spätestens jetzt ist die Grillsaison in Bayern offiziell eröffnet. Hierzulande artet das gemeinsame Grillen im heimischen Garten schnell in ein kleines Volksfest aus. Neben deftigen Speisen dürfen auch ein Krug Bier und gute Musik nicht fehlen.

Um den Nachbarn nicht auf die Nerven zu gehen, sollten aber ein paar Grundregeln beachtet werden. Wer gerne außerhalb des eigenen Grundstückes grillen möchte, sollte sich außerdem gut informieren, wo es erlaubt ist und wo nicht.
Im Garten oder auf dem Balkon grillen
Im eigenen Garten oder auf dem Balkon darf gegrillt werden, sofern nichts anderes in der Hausordnung oder im Mietvertrag steht. Sowohl Mieter als auch Eigentümer sollten das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme walten lassen. Das bedeutet, dass darauf geachtet werden sollte, dass der Rauch nicht in die Wohnräume der Nachbarn zieht und sie auch nicht durch lauten Lärm ständig belästigt werden.
Es gibt zwar keine gesetzliche Vorschrift, wie weit ein Grill vom Nachbargrundstück entfernt stehen soll, mehr als drei Meter sollten es aber schon sein. Wenn sich der Nachbar beschwert, sollte auf tägliches Grillen verzichtet werden. Gelegentlich dürfen Hausbesitzer aber auch in diesem Fall ihrem Hobby nachgehen. In welchen zeitlichen Abständen Grillen im Garten als zumutbar gilt, haben die Gerichte in der Vergangenheit sehr unterschiedlich entschieden.
Wer das Gefühl hat, dass sich der Nachbar gestört fühlt, sollte am besten das Gespräch suchen und mit ihm eine Regelung vereinbaren. Manchmal möchten die Nachbarn auch einfach nur vorher informiert werden, sodass sie zu dieser Zeit die Fenster schließen können.
Wo ist das Grillen in der Natur erlaubt?
Da jedes Bundesland selbst entscheidet, wo und ob in der Öffentlichkeit gegrillt werden darf, lohnt sich ein Blick in die jeweiligen Landesgesetze. In Bayern ist das Grillen im Wald grundsätzlich nicht gestattet. Laut Art. 17 des Bayerischen Waldgesetzes dürfen in Wäldern und in weniger als 100 Metern Entfernung vom Waldrand keine offenen Feuerstellen errichtet werden.
Auch in Parks und auf öffentlichen Plätzen ist Vorsicht angesagt. Wenn die jeweilige Stelle nicht explizit als Grillplatz ausgewiesen wurde, sollte besser von einer Grillparty abgesehen werden. Sonst droht schnell ein Bußgeld von mindestens 35 Euro.
In München gibt es zum Beispiel entlang der Isar eine Reihe von ausgewiesenen Grillzonen. Im Nationalpark Bayerischer Wald gibt es ebenfalls einige urige Grillplätze mitten in der Natur. Bei Waldbrandgefahr dürfen diese aber natürlich nicht genutzt werden.
Auch in anderen Teilen von Deutschland sollten Grillfans immer nach speziell ausgewiesenen Stellen Ausschau halten und so Ärger mit den Behörden oder sogar Waldbrände vermeiden. Grundsätzlich sollte bei großer Trockenheit auf das Grillen verzichtet werden. Zudem sollte von der Nutzung von Einweggrills abgesehen werden. Sie zerstören nämlich die Grasnarbe. Besser sind kleine, kompakte Kugelgrills mit Füßen.
In welcher Reihenfolge wird gegrillt?
Nachdem die gesetzlichen Regelungen geklärt wurden, geht es jetzt an den vergnüglichen Teil des Grillens. Vor allem Einsteiger fragen sich oft, was zuerst auf den Grill gehört und was zuletzt gegart werden sollte. Optimalerweise fängt man mit den Speisen an, die die längste Garzeit haben.
- Gemüse braucht besonders lange, bis es gar ist. Es sollte deswegen zuerst auf den Rost gelegt werden. Auch Ofenkartoffeln sollten ganz am Anfang gegrillt werden.
- Anschließend können Fleisch und Fisch zubereitet werden.
- Ganz zum Schluss sind die Würstchen an der Reihe. Auch bestimmte Gemüsesorten wie Tomaten oder Pilze, die im Vergleich zu Kartoffeln und Paprika sehr schnell garen, dürfen jetzt auf den Grill.
Was ist das beste Fleisch und Gemüse zum Grillen?
Tatsächlich lassen sich nahezu alle Gemüsesorten auch auf dem Grill zubereiten. Besonders gut geeignet sind Zwiebeln, Zucchini, Tomaten, Pilze, Süßkartoffeln, Spargel und Aubergine. Ein echter Klassiker ist der gegrillte Maiskolben. Auch bei der Auswahl des Fleisches kommt es vornehmlich auf den eigenen Geschmack an. Anfänger sollten zu Fleischsorten greifen, die nicht so schnell trocken werden. Das trifft zum Beispiel auf Rind- und Schweinefleisch zu. Geflügel trocknet hingegen leicht aus und muss immer vollständig durchgegart sein. Nur so werden alle Erreger verlässlich abgetötet. Erfahrene Grillmeister schaffen es aber natürlich auch, Geflügel auf den Punkt anzubraten.
Welche ist die gesündeste Art zu grillen?
Das Grillen mit dem Elektrogrill gilt als am gesündesten. Das liegt daran, dass während des Grillvorgangs kein gesundheitsschädlicher Rauch entsteht. Wer darauf achtet, den Rauch nicht einzuatmen und Grillkohle verwendet, die frei von Zusätzen ist, reduziert das Risiko jedoch stark. Nicht zuletzt kommt es auch auf die Auswahl der Speisen an. Mit magerem Fleisch und reichlich Gemüse lässt sich eine sehr gesunde und ausgewogene Mahlzeit herstellen. Ungesund sind häufig die Beilagen wie der in Bayern so beliebte Obazder oder die Maß Bier. Auch kalorienreicher Nudelsalat und fertige Soßen zählen nicht unbedingt zu den gesunden Lebensmitteln. Hier gilt wie immer: Auf die Menge kommt es an!
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