Passau. Die Staatsanwaltschaft Passau hat – wie nun den Medien gegenüber mitgeteilt wird – bereits Anfang Januar Anklage gegen Bauunternehmer Günther Karl („Abriss-König„) sowie einen ehemaligen Leiter der Firma „Karl Bau“ u.a. wegen des Verdachts von Umweltdelikten erhoben.

Wie alles begann: Etwa 150 Beamte der Kripo Niederbayern sowie sechs Staatsanwälte durchsuchten Mitte Juli 2022 (da Hog’n berichtete) mehrere Firmengebäude der Firma Karl-Bau sowie die Wohnung eines Verdächtigen. Foto: Polizei Niederbayern
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeschuldigten folgenden Sachverhalt zur Last: Im Zeitraum Dezember 2017 bis Januar 2020 sollen bei neun Bauvorhaben des Bauunternehmens mit Sitz in Hengersberg (Landkreis Deggendorf) „angefallene Abfälle auftragswidrig nicht ordnungsgemäß entsorgt, die Auftraggeber jedoch unter anderem durch Vorlage gefälschter Belege über eine ordnungsgemäße Entsorgung getäuscht worden sein“. Wie inzwischen bekannt wurde, soll sich unter den betroffenen Bauvorhaben auch die Gesa-Klinik in Freyung befinden.
Schadenshöhe: 4,5 Millionen Euro – Ersparnis: 4,3 Millionen
Die vorgeworfenen Taten beziehen sich laut Oberstaatsanwalt Klaus Fruth auf Bauvorhaben im Bereich München sowie in den Bezirken Schwaben, Oberpfalz, Ober- und Niederbayern. Dort angefallene – zum Teil belastete – Abfälle in einer Größenordnung von ca. 120.000 Tonnen sollen ohne entsprechende Genehmigung teilweise im Landkreis Deggendorf zwischengelagert und an verschiedenen Orten, größtenteils aber in einer Kiesgrube im Landkreis Passau eingebaut worden sein. Den getäuschten Auftraggebern soll hierdurch ein Schaden in Höhe von etwa 4,5 Millionen Euro entstanden sein. Zudem soll sich das Unternehmen „Karl Bau“ durch die nicht ordnungsgemäße Entsorgung Aufwendungen in Höhe von rund 4,3 Millionen Euro erspart haben.

Der von der Karl Bau Gmbh durchgeführte Rückbau der GESA-Klinik am Freyunger Geyersberg im Jahr 2019: „Nach Abschluss der Abbrucharbeiten stellte sich heraus, dass angefallene Bau- und Abbruchabfälle rechtswidrig in der entstandenen Baugrube entsorgt wurden“, teilte das Umweltministerium einst dazu mit.“ Foto: Hog’n-Archiv
Die angeklagten Taten werden durch die Staatsanwaltschaft als unerlaubter Umgang mit Abfällen, unerlaubtes Betreiben von Anlagen, Betrug und Urkundenfälschung gewürdigt. „Neben der Frage, ob sich die beiden Angeschuldigten wegen dieser Tatbestände strafbar gemacht haben, ist für den Fall einer Verurteilung auch zu klären, ob und in welchem Umfang durch das Gericht eine Einziehung von Wertersatz auf Grund ersparter Entsorgungskosten anzuordnen ist“, ist der Pressemitteilung weiter zu entnehmen.
Mit der Anklageerhebung hat die Staatsanwaltschaft Passau die mehr als fünf Jahre andauernden umfangreichen und aufwändigen Ermittlungen durch die Kriminalpolizei für Zentralaufgaben Niederbayern abgeschlossen. Der Aktenumfang – bestehend aus 17 Bänden Ermittlungsakten, 60 Beweismittelbänden, 38 Sonderbänden sowie mehreren Fallakten – beträgt über 50.000 Seiten.
Es gilt die Unschuldsvermutung
Die zuständige große Strafkammer des Landgerichts Passau wird nun entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Für die Angeschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Wie der BR berichtet, ließ Bau-Unternehmer Karl über seine Anwältin mitteilen, dass er sich „gegen die falschen Anschuldigungen“ umfassend verteidigen werde.
da Hog’n