
In der Regel nutzen beide Elternteile ihr Anrecht auf die Elternzeit nacheinander. Das heißt, sobald die ersten 36 Monate verstrichen sind, geht der jeweils andere Elternteil in die Elternzeit. Symbolfoto: pixabay/ EdgarSax
Nach der Geburt eines Kindes sind Eltern für gewöhnlich ein wenig überfordert. Neben einem stark veränderten Tagesrhythmus kommt es zu unruhigen Nächten, denn das Kleine muss umsorgt werden. In der Regel hat die Mutter nach der Geburt umgehend das Recht zur Einhaltung eines Mutterschaftsurlaubs. So kann sie sich dem Kind während der ersten Lebensmonate voll und ganz widmen und die Arbeit hinten anstellen. Doch was ist eigentlich mit dem Vater? Hat dieser ein Recht auf Elternzeit oder Vaterschaftsurlaub? Was steht ihm generell zu und wie sieht es mit alleinerziehenden Vätern aus?
Wie viele Tage stehen dem Vater nach der Geburt frei?
Gesetzlich geregelt ist derzeit nur der sogenannte Mutterschaftsurlaub. Dieser beginnt für gewöhnlich sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und hält nach der Geburt noch einmal acht Wochen an. Eine vorzeitige Beendigung von diesem ist möglich, jedoch nur in Absprache mit dem Arbeitgeber.
Für Väter hingegen gibt es noch keinerlei gesetzliche Regelung in Deutschland. Für 2024 war zwar die Verabschiedung eines Gesetzes geplant, die vor allem Vätern die Möglichkeit auf einen Vaterschaftsurlaub geben sollte, doch bislang steht das besagte Gesetz in der Schwebe. Im Gesetzesentwurf hieß es, dass Väter, sowie jeder gleichgestellte Elternteil das Recht dazu hat, nach der Geburt eines Kindes zwei Wochen Sonderurlaub zu nehmen.
Innerhalb anderer europäischer Länder ist dies bereits gesetzlich geregelt.
Eine Alternative für diesen Vaterschaftsurlaub ist die sogenannte Elternzeit, die auch Väter in Anspruch nehmen und beantragen können. Die Elternzeit teilt sich der Vater praktisch mit der Mutter des Kindes. Somit erfüllt Deutschland eine Mindestvorgabe, wenn es um die Einhaltung der festgelegten EU-Richtlinie geht.
Drei Jahre Elternzeit – Drei Zeitabschnitte
Die Elternzeit umfasst einen Anspruch von insgesamt 72 Monaten, womit jeder Elternteil 36 Monate dieser Zeit dazu nutzen kann, um sich von seinem Arbeitgeber freistellen zu lassen. Um sie für die Eltern so flexibel wie nur möglich zu gestalten, ist die Elternzeit in drei Zeitabschnitte unterteilt.
Dank dieser Regelung besteht die Option, dass die Eltern lediglich zwei der drei Jahre an Elternzeit in Anspruch nehmen und das dritte Jahr nach hinten schieben, sodass es bis zum achten Lebensjahr des Kindes beansprucht werden kann. Allerdings ist dies nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
In der Regel nutzen beide Elternteile ihr Anrecht auf die Elternzeit nacheinander. Das heißt, sobald die ersten 36 Monate verstrichen sind, geht der jeweils andere Elternteil in die Elternzeit. Es ist allerdings auch zugelassen, dass sich die Elternzeit beider Elternteile überlappt oder gleichzeitig in Anspruch genommen wird.
Ebenso ist es möglich, dass der Vater einen kürzeren Zeitraum der Elternzeit in Anspruch nimmt als die Mutter. Eine feste Vorgabe hierfür gibt es nicht.
Kann der Arbeitgeber Elternzeit für Väter ablehnen?
Die kurze Antwort auf diese Frage lautet: Nein! Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, dem Elternteil eine Elternzeit zu verwehren, denn sie ist gesetzlich gesehen festgelegt. Die Grundlage hierfür ist das Elterngeld- und Elternzeitgesetz (kurz BEEG), in welchem geschrieben steht, dass die Inanspruchnahme der Elternzeit keinerlei Zustimmung seitens des Arbeitgebers benötigt.
Eltern besitzen während der Elternzeit zudem ein besonderes Kündigungsrecht. Der Arbeitgeber darf ihnen somit nicht einfach kündigen, selbst wenn dieser nicht mit der eingehaltenen Elternzeit einverstanden ist.
Eine Ausnahme gibt es hierbei dennoch: Liegt der dritte Zeitabschnitt der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes, kann der Arbeitgeber diese ablehnen, sofern es einen dringenden betrieblichen Grund hierfür gibt.
Wichtig: Die reguläre Elternzeit sollte sieben Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden. Wird der dritte Abschnitt der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes genommen, gilt eine Frist von 13 Wochen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Während der Elternzeit ist der jeweilige Elternteil von seiner Arbeit unbezahlt freigestellt. Er erhält somit keine reguläre Lohnzahlung. Zwar besteht die Option, während der Elternzeit in Teilzeit weiter zu arbeiten (bis zu 30 Stunden pro Woche), doch ziehen viele Eltern eine vollständige Freistellung vor.
Um während dieser Zeit nicht auf ein Gehalt zu verzichten, haben Eltern die Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen. Dieses wird in drei Gruppen aufgeteilt:
- Basiselterngeld: zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat
- ElterngeldPlus: 150 bis 900 Euro pro Monat
- Partnerschaftsbonus: siehe ElterngeldPlus
Das Basiselterngeld steht ausschließlich jenen zu, die während der Elternzeit keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen oder diese drastisch einschränken. Die Zahlung ist über einen Zeitraum von bis zu 14 Monaten möglich, jeder Elternteil darf jedoch nur bis zu 12 davon in Anspruch nehmen. Eine längere Zahlung wird seit dem 1. September 2021 nur dann gewährt, wenn ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt. Die Verlängerung beträgt hierbei bis zu vier Monate.
ElterngeldPlus ist für jene eine Alternative, die während ihrer Elternzeit einer Teilzeitarbeit nachgehen. Diese Variante wird doppelt so lange gezahlt als das Basiselterngeld.
Der Partnerschaftsbonus kann von jedem Elternteil in Anspruch genommen werden, sofern er während seiner Elternzeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeitet. Er wird über einen Zeitraum von bis zu vier Monaten gewährt.
Welche Unterstützung gibt es für alleinerziehende Väter?
Prinzipiell gilt, dass alleinerziehende Elternteile – und somit auch alleinerziehende Väter – dieselben Rechte auf Elternzeit und Elterngeld haben wie Paare. Somit erhalten auch sie das Basiselterngeld oder ElterngeldPlus sowie eine Elternzeit von bis zu 72 Monaten.