
Wird eine Örtlichkeit ohne Einwilligung des Berechtigten betreten, liegt Hausfriedensbruch vor. Symbolfoto: pixabay/ blueberrykings111
Wenn jemand in die Räumlichkeiten eines anderen eindringt und sich dort aufhält, handelt es sich um einfachen Hausfriedensbruch. Im Unterschied zu einem Einbruchsdiebstahl besteht beim Eindringen auf fremdem Grund und Boden keine Zueignungsabsicht. Wenn ein Hausfriedensbruch offensichtlich vorliegt und verfolgt werden soll, ist es notwendig, einen Strafantrag zu stellen. Sollten bei einem Hausfriedensbruch auf dem eigenen Grundstück Dinge beschädigt worden sein, lassen sich ggf. gegen den Täter Schadensansprüche geltend machen.
Was fällt unter Hausfriedensbruch?
Von einem Hausfriedensbruch wird ausgegangen, wenn jemand ohne das Einverständnis des Eigentümers dessen Grundstück, dessen Wohnung oder dessen Geschäftsräume betritt oder sich dort aufhält, obwohl er vom Eigentümer zum Gehen aufgefordert wurde.
Gesetzlich findet sich der Tatbestand in § 123 Strafgesetzbuch wieder. Dort ist in Absatz 1 in etwa zu lesen:
Wer sich widerrechtlichen Zugang in die Wohnung, die Geschäftsräume oder den befriedeten Besitz eines anderen verschafft oder sich ohne Befugnis dort aufhält und sich nicht entfernt, wenn ihn der Berechtigte dazu auffordert, wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belangt.
Damit von einem Hausfriedensbruch auszugehen ist, müssen die im Strafgesetzbuch genannten Tatbestandsmerkmale vorliegen.
Zusammengefasst ergeben sich zwei Optionen:
- Vorsätzliches Eindringen des Täters auf das Grundstück und in die Räumlichkeiten eines anderen.
- Täter verbleibt auf dem Grundstück oder in den Räumlichkeiten, obwohl er zum Verlassen aufgefordert worden ist.
Hausfriedensbruch durch Eindringen
Wird eine Örtlichkeit ohne Einwilligung des Berechtigten betreten, liegt Hausfriedensbruch vor.
Berechtigte können Ihren Willen wie folgt bekunden:
- Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung, dass es nicht gewünscht ist, dass jemand das Grundstück oder die Räumlichkeiten betritt.
- Äußerung des Willens, ohne eine ausdrückliche Erklärung abzugeben.
Hinweis: Als „Eindringen“ zählt bereits, wenn sich ein Körperteil auf dem Grundstück oder in der Räumlichkeit befindet. Die Person muss sich folglich nicht vollständig auf dem Terrain aufhalten, damit von Hausfriedensbruch durch Eindringen ausgegangen werden kann.
Hausfriedensbruch durch Verweilen
Wenn sich der Betreffende nicht vom Grundstück oder aus den Räumlichkeiten entfernt, obwohl er dazu aufgefordert wurde, ist von einem Verweilen ohne Befugnis auszugehen. Wer ohne Berechtigung auf dem Terrain verweilt, begeht einen Unterlassungsdelikt.
Im Unterschied zum Tatbestand des Eindringens wurde beim Verweilen anfänglich eine Berechtigung zum Verweilen erteilt. Die Aufforderung zum unverzüglichen Verlassen kann verbal oder auch durch eine Geste, wie dem Deuten mit dem Finger zum Ausgang hin erfolgen.
Wann liegt ein schwerer Hausfriedensbruch vor?
Die Gegebenheiten für einen schweren Hausfriedensbruch lassen sich aus § 124 Strafgesetzbuch ableiten. Bei einem widerrechtlichen Eindringen auf das Grundstück, in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder andere abgeschlossene Räumlichkeiten, welche dem öffentlichen Dienst dienen, durch öffentlich zusammengerottete Menschenmengen mit gewalttätiger Absicht gegenüber Personen oder Sachen kann jeder an diesen Handlungen Beteiligte mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.
Der Tatbestand „Menschenmenge“ ist dabei nicht konkret definiert. Eine Orientierung kann eine Entscheidung zum Landfriedensbruch durch den Bundesgerichtshof bieten. Dort wurden „Menschenmengen“ mit einer Personenstärke von 50 bis 60 angegeben.
Wie hoch ist die Strafe für Hausfriedensbruch?
Wie bereits erwähnt, wird das Strafmaß bei Hausfriedensbruch wie folgt definiert:
- Einfacher Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) = Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis ein Jahr
- Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124 StGB) = Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zwei Jahre
In der Praxis zeigt sich, dass es in der Regel bei Geldstrafen bleibt. Ist der Täter allerdings einschlägig vorbestraft, sind Freiheitsstrafen keine Seltenheit. Rechtsanwälte können auch Bußgeldverfahren zur Einstellung bringen. Eine Hauptverhandlung findet dann nicht statt.
Macht man sich mit versuchtem Hausfriedensbruch strafbar?
Im Strafrecht ist es üblich, auch Delikte zu ahnden, die nicht vollzogen, sondern lediglich versucht wurden. Wann dies der Fall ist, geht aus den §§ 22 bis 24 Strafgesetzbuch hervor. Verbrechen, wie beispielsweise Totschlag, ziehen immer auch beim Versuch eine Strafe nach sich.
Bei einem Delikt muss sich die unmittelbare Strafbarkeit aus dem Gesetzestext ergeben. Liegt ein Verbrechen vor, folgt eine Freiheitsstrafe von mindestens zwölf Monaten. Beim Hausfriedensbruch beträgt die Freiheitsstrafe maximal ein Jahr und der Tatbestand wird als Vergehen gewertet. Aus § 123 Strafgesetzbuch geht keine Strafbarkeit von versuchten Hausfriedensbrüchen hervor. Daher wird das Vergehen nicht bestraft.
Wann ist ein privates Grundstück öffentlicher Raum?
Als öffentlicher Raum wird das außerhalb von Gebäuden und Privatgrund liegende Lebens- und Wohnumfeld bezeichnet. Ein privates Grundstück wird zum öffentlichen Raum, wenn folgende beiden Bedingungen als erfüllt gelten:
- Die Benutzung des Grundstücks ist einem unbestimmten Kreis an Personen möglich.
- Die Benutzung findet tatsächlich statt.
Private Grundstücke sind folglich ein öffentlicher Raum, wenn diese von der Allgemeinheit genutzt werden. Ein Beispiel wäre der Parkplatz vor einem Supermarkt, welcher als öffentliche Verkehrsfläche eingestuft und tagtäglich von einer unbestimmten Anzahl an Personen frequentiert wird.
Hinweis: Eigentümer besitzen die Option, auf ihrem Grundstück eine beschränkt öffentliche Verkehrsfläche einzurichten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich das Parkrecht auf die Öffnungszeiten des Geschäftes beschränkt.
In welchem Fall erlischt das Geh- und Fahrtrecht?
Besteht ein Wegerecht, können dazu Berechtigte fremde Grundstücke betreten und befahren. Da es sich laut § 1018 BGB um eine Grunddienstbarkeit handelt, ist der Eintrag ins Grundbuch notwendig.
Ein Geh- und Fahrtrecht erlischt nicht automatisch, sondern muss aus dem Grundbuch gelöscht werden. Wird ein Geh- und Fahrtrecht 30 Jahre lang nicht genutzt, erlischt das Wegerecht. Löschungen sind möglich, wenn es dauerhaft und endgültig keinen Vorteil für das herrschende Grundstück mehr gibt. In der Praxis passiert dies zum Beispiel, wenn sich die Nutzung des Areals grundlegend verändert.