Haidmühle. Wie das Landesamt für Umwelt (LfU) informiert, gibt es aufgrund der Standorttreue eines Wolfspaares im Bereich „Bayerischer Wald Süd“ – neben dem bereits bestehenden grenzüberschreitenden Territorium mit Tschechien namens „Ruda“ (Bayerischer Wald Nord) – nun wieder ein zweites niederbayerisches Wolfsterritorium. Anhand der Genetik bei Wildtierrissen und Losungen sowie Video- und Fotoaufzeichnungen konnte die Standorttreue des Wolfspaares festgestellt werden.

Als Nachweis für die Standorttreue dienten ebenso aus Tschechien übermittelte GPS-Daten der besenderten Wölfin „GW4357f“. Sie ist gemeinsam mit dem Rüden „GW3932m“ im Gebiet nördlich von Waldkirchen und östlich von Regen unterwegs. Laut LfU gibt es im Freistaat aktuell in 13 Regionen standorttreue Tiere. „Ein Wolf gilt entsprechend der deutschen Monitoringstandards als standorttreu, wenn dieser über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nachgewiesen wird oder wenn ein Wolfsrüde und eine Wolfsfähe gemeinsam ihr Territorium markieren bzw. eine Reproduktion belegt ist“, wie der LfU-Website zu entnehmen ist.
Zuständigkeiten haben sich geändert
Inzwischen wurden auch die neuen Förderkulissen für die Förderung von Herdenschutzzäunen veröffentlicht. Der Grenzbereich um Haidmühle etwa ist nun auch großflächig als Förderkulisse für Zäune ausgewiesen. Hog’n-Informationen nach haben sich zudem die Zuständigkeiten in Sachen Wolfsmanagement geändert: Sie sind von der Bezirksebene vollumfänglich auf die unteren Naturschutzbehörden übertragen worden. Die untere Naturschutzbehörde hat für den Wolf nun also die komplette rechtliche Zuständigkeit erhalten. Das Landesamt für Umwelt ist nach wie vor für die Bewertung von Rissereignissen und das Monitoring zuständig.

Unterdessen wollen die Freien Wähler (FW) nun so schnell wie möglich bayerische Gesetze ändern und den Wolf ins Jagdrecht überführen, wie der Bayerische Rundfunk berichtet. Dies wurde bei der jüngsten Klausur im oberbayerischen Chieming beschlossen. Wirtschaftsminister und FW-Vorsitzender Hubert Aiwanger arbeite derzeit an einer Erneuerung des Jagdgesetzes. Die Details habe das Wirtschaftsministerium bereits in einem Referentenentwurf ausgearbeitet. Damit sollten gezielte Abschüsse in Zukunft einfacher möglich sein und die Jagdbehörden künftig allein darüber entscheiden.
Nach Ansicht von Wirtschaftsminister Aiwanger ist es besser, wenn die Bewertung eines Abschusses unter jagdrechtlichen Aspekten und mit Blick auf die Landwirtschaft erfolge und nicht alles dem Artenschutz und Wolfsschutz unterstehe. Ein Wolfsexperte vom Bund Naturschutz könne für derlei Aussagen kein Verständnis zeigen. Geschützte Tiere sollten seiner Meinung nach auch von der Naturschutzverwaltung bearbeitet werden. Die Forderung, den Wolf ins Jagdrecht zu übernehmen, habe keinen Nutzen. Der Experte vermute dahinter eher eine geschickte Positionierung im Wahlkampf.
Stephan Hörhammer