Sankt Oswald-Riedlhütte. Der anfängliche Verdacht hat sich nun, nachdem die kriminaltechnische Spurensicherung tätig worden war, bestätigt: Das erheblich beschädigte Toilettenhäuschen im Nationalpark Bayerischer Wald am Parkplatz „Filzwald“ wurde vermutlich in der Halloween-Nacht (31. Oktober zum 1. November) mittels Pyrotechnik mutwillig gesprengt. Die Kriminalpolizei Passau ermittelt.
Wie das Polizeipräsidium Niederbayern mitteilt, ergab die Spurensicherung, dass die Sprengung des Toilettenhäuschens mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 4 verursacht wurde. In diese Kategorie fallen Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen und nur von Personen mit Fachkundenachweis verwendet werden dürfen. Hierzu zählen unter anderem klassische Zylinder- und Kugelbomben sowie große Raketen und Batterien.
Fäkalientank sowie Hütte stark beschädigt
Wie die Polizeiinspektion Grafenau bereits am 7. November mitteilte (siehe unten), stellten Mitarbeiter des Nationalparks die Beschädigung am 5. November fest. Als Tatzeitraum wird die Halloween-Nacht angenommen. Die Explosion verursachte einen niedrigen bis mittleren fünfstelligen Schadensbetrag, da sowohl der im Boden eingelassene Fäkalientank und dessen Abdeckung als auch die Hütte selbst stark beschädigt wurden.
Die Ermittlungen sind von der Kriminalpolizeiinspektion Passau übernommen worden. Diese erhofft sich nach wie vor sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung, die sich unter der Telefonnummer 0851/9511-0 an die Beamten wenden kann.
Noch einmal der Pressebericht der Polizeiinspektion Grafenau vom 7. November 2024:
„Sachbeschädigung durch Pyrotechnik – Unbekannte beschädigen öffentliche Toilette mittels Sprengkörper.
Am 05.11.24 stellten Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung fest, dass das öffentliche Toilettenhäuschen am Parkplatz „Filzwald“ erheblich beschädigt worden war und verständigten die Polizei Grafenau. Durch die Beamten wurde vor Ort festgestellt, dass die Beschädigung vermutlich durch Zündung eines pyrotechnischen Gegenstandes (Böller) verursacht wurde. Als Tatzeit wird der Zeitraum zwischen dem 31.10. und 05.11. angenommen. Der angerichtete Schaden beläuft sich auf einen fünfstelligen Betrag. Die Polizei ermittelt nun wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion.“
da Hog’n