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Damit sich das Unfallrisiko im Straßenverkehr senken lässt, sind verschiedene Maßnahmen vorgeschrieben. So ist jeder Autofahrer verpflichtet, einen Sicherheitsgurt anzulegen. Für mitfahrende Kinder schreibt die StVO passende Rückhalteeinrichtungen vor. Der Kindersitz sollte nach Alter und Gewicht ausgewählt werden und gängige Sicherheitsstandards erfüllen.
Bis wann ist ein Kindersitz notwendig?
Aufschluss darüber gibt ein Blick in die Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es unter § 21 Absatz 1a:
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und einer Körpergröße von weniger als 150 Zentimetern dürfen in Kraftfahrzeugen, die Sicherheitsgurte vorschreiben, nur transportiert werden, wenn eine Rückhalteeinrichtung benutzt wird.
Damit Kindersitze den Anforderungen an Sicherheit und Qualität gerecht werden, müssen diese einer Prüfnorm entsprechen. Beim Kauf ist auf das orange Prüfsiegel zu achten.
Tipp: Aktuell gelten die Prüfnormen UN ECE Reg. 129 und UN ECE Reg. 44, besser bekannt als i-Size.
Die Unterteilung in Gruppen soll Eltern helfen, das passende Modell für den Nachwuchs zu finden.
Die Norm UN ECE Reg. 129 bezieht sich dabei auf die Größe des Kindes.
Folgende gängige Klassen werden unterschieden:
Bei der Prüfnorm UN ECE Reg. 44 steht das Gewicht des Kindes im Vordergrund.
Welche Modelle an Kindersitzen gibt es?
Der Kauf des passenden Kindersitzes verspricht einige Herausforderungen. Neben den genannten Klassifizierungen werden auch unterschiedliche Modelle angeboten.
In den ersten Lebensmonaten ihres Sprösslings greifen Eltern bevorzugt auf Babyschalen zurück. Der Säugling wird dabei halb liegend transportiert. Diese Lage ist besonders für den Schutz der Nackenpartie empfohlen. Babyschalen werden entgegen der Fahrtrichtung positioniert.
Wichtig: Sollen Babyschalen auf dem Beifahrersitz befestigt werden, ist es vorgeschrieben, den Front-Airbag zu deaktivieren.
Für Kleinkinder muss ein neuer Kindersitz angeschafft werden. Die Sicherung kann auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. Die gängigen Kindersitze sind aus einer Sitzschale und einem Tischchen aufgebaut. Dieser Fangkörper wird durch den Sicherheitsgurt gehalten. Bei Gefahrenbremsungen wirkende Kräfte können durch den Fangkörper abgeleitet werden.
Kindersitze mit Hosenträger- oder Fünfpunktgurten folgen einem dem Motorsport abgelauschten Prinzip. Die Gurtsysteme bieten sicheren Halt und eine ideale Kraftverteilung. Großer Beliebtheit erfreuen sich auch sogenannte Reboarder. Diese rückwärts angebrachten Rückhalteeinrichtungen bieten ein Höchstmaß an Sicherheit. Dagegen spricht der hohe Platzanspruch. Weiterhin vertragen nicht alle Kleinkinder die Fortbewegung entgegen der Fahrtrichtung.
Größere Kinder nutzen in der Regel eine Sitzerhöhung. Diese Kindersitze bringen keinen Eigenschutz mit und dienen primär dazu, den Größenunterschied zu den mitfahrenden Erwachsenen auszugleichen. Der Sicherheitsgurt kann so optimal angelegt werden und unmittelbar über der Brust verlaufen.
Hinweis: Autokindersitzerhöhungen werden erst ab einer Körpergröße von 125 Zentimetern empfohlen.
Wie lange soll ein Kind im Kindersitz rückwärtsfahren?
Bei nach vorn ausgerichteten Kindersitzen besteht die Gefahr, dass die kleinen Mitfahrer bei einem Frontalzusammenstoß nach vorn geschleudert werden. Dadurch werden Kopf und Nacken stark belastet und es können schwere Verletzungen die Folge sein.
Das rückwärts gerichtete Fahren kann entlastend wirken. Bei einer Gefahrenbremsung oder einem Zusammenstoß werden die einwirkenden Kräfte auf den kompletten Rücken verteilt. Kopf und Nacken können geschützt werden.
Hätten Sie’s gewusst: Beinahe 70 Prozent aller Unfälle auf deutschen Straßen sind Frontalzusammenstöße. Kinder reisen daher rückwärts gerichtet am sichersten.
Laut Gesetzgeber ist es erlaubt, Kinder mit einem Gewicht von neun Kilogramm und mehr in einem vorwärts gerichteten Kindersitz zu transportieren. Das Gewicht entspräche einem Lebensalter von zirka neun Monaten. Eltern kann jedoch geraten werden, diese Umstellung nicht zu überstürzen und sich mit dem in Fahrtrichtung ausgerichteten Kindersitz mehr Zeit zu lassen. Eine Voraussetzung ist natürlich, dass die Kinder die Sitzposition entgegen der Fahrtrichtung gut vertragen.
In den i-Size-Richtlinien ist zu lesen, dass es empfohlen wird, Kinder bis zu einem Lebensalter von mindestens 15 Monaten rückwärts gerichtet reisen zu lassen. Viele Experten sprechen sich für ein noch höheres Lebensalter aus. Einige Fachleute sind sogar der Meinung, dass Kinder erst ab einem Alter von vier Jahren im Kindersitz in Fahrrichtung wirklich sicher unterwegs sind.
Welche Strafen drohen, wenn das Kind nicht im Kindersitz transportiert wird?
Wer sein Kind nicht im Kindersitz unterbringt, gefährdet die Sicherheit und im schlimmsten Fall sogar das Leben des Kindes. Auch bei kurzen Fahrten in Kindergarten oder Schule darf der Kindersitz nicht vergessen werden. Nutzt die Familie mehrere Fahrzeuge, sollte jedes Auto mit einem passenden Kindersitz ausgerüstet sein.
Der Bußgeldkatalog schreibt folgende Strafen vor:
- Tatbestand: Der Kraftfahrzeugführer befördert ein Kind ohne Sicherung oder sorgt als Verantwortlicher nicht für die Kindersicherung = 60 Euro Strafe, 1 Punkt in Flensburg
- Tatbestand: Der Kraftfahrzeugführer befördert mehrere Kinder ohne Sicherung oder sorgt als Verantwortlicher nicht für die Kindersicherungen = 70 Euro Strafe, 1 Punkt in Flensburg
- Tatbestand: Eine nach hinten gerichtete Kindersicherung auf dem Beifahrersitz wurde angebracht, ohne den Airbag zu deaktivieren = 25 Euro Strafe
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