FRG/REG. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt stellte vor mehreren Wochen die Forderung auf, dass Geflüchtete aus der Ukraine eine Arbeit in Deutschland aufnehmen sollen. Mehr als zwei Jahre nach Kriegsbeginn muss ihm zufolge „der Grundsatz gelten: Arbeitsaufnahme in Deutschland oder Rückkehr in sichere Gebiete der West-Ukraine“. Ansonsten müsse man sie zurückschicken. Kritik kam sogleich von Seiten der SPD und Grünen, während das „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) Dobrindts Worten zustimmte. SPD-Arbeitsmarktpolitiker Martin Rosemann sprach u.a. von „populistischem Unsinn“.
“ Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können seit Juni 2022 Leistungen der Grundsicherung (heute Bürgergeld) erhalten – anstelle der geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Darauf hatten sich Bund und Länder damals verständigt. Begründet wurde die Änderung auch damit, dass Flüchtlinge aus der Ukraine direkt Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben und keine Entscheidung wie bei Asylbewerbern abwarten müssten.“ (Redaktionsnetzwerk Deutschland)
„Damit keiner von denen nach oben schaut“
Dobrindts Vorstoß führte dazu, dass sich die Debatte um Sozialleistungen für Geflüchtete hierzulande weiter verschärfte. Eine Tendenz, die auch in der Hog’n-Leserschaft zu erkennen war, nachdem die Redaktion die Aussage des CSU-Landesgruppenchefs auf ihrem Facebook-Kanal zur Diskussion stellte. Die Reaktionen reichten von
- „Christlich-Sozial… C und S gehört aus dem Parteinamen entfernt“ über
- „Ich verstehe einfach nicht, warum man bei Kriegsflüchtlingen mit zweierlei Maß misst. OB Ukraine, Syrien oder sonst was – jeder sollte nach dem Asylgesetz gleich behandelt werden (Bezahlkarte usw.). Ein deutscher Staatsbürger muss erstmal sein Erspartes aufbrauchen, bevor er Bürgergeld erhält – und andersrum wird mit großen SUVs, wo ich mir nicht mal die Tankrechnung leisten könnte, vor die Ämter gefahren…“ und von
- „Hängt wohl mit unserem Bürgergeld zusammen. Ein Unternehmer erzählte neulich im Bayerischen Rundfunk, dass seine ukrainischen Mitarbeiterinnen allesamt gekündigt hätten, als sie von der Höhe des Bürgergeldes erfuhren“ bis zu
- „Die überwiegende Mehrheit der Menschen, die zu uns kommen und die in der Lage sind zu arbeiten, die werden auch arbeiten wollen. Wir müssen diese Menschen halt auch arbeiten lassen – und dies nicht mit Bürokratie behindern.“
Auch der Grünen-Landtagsabgeordnete Toni Schuberl meldete sich zu Wort: „Die Grundaussage ist ja dauernd, dass das Bürgergeld zu hoch sei und deshalb sich Arbeit nicht mehr leiste. Das mit den Ukrainern ist nur eine Variante davon.“ Beim Blick auf die Statistiken gebe es das Problem Schuberl zufolge „in echt“ jedoch nicht, denn: Die Arbeitslosenquote in Deutschland sei so gering wie in fast keinem anderen Land der EU, die Beschäftigtenquote so hoch wie nie zuvor. Zudem sei die Anzahl derjenigen, die Bürgergeld bekommen, in etwa so hoch, „wie die Anzahl der Hartz4-Empfänger während der Regierung Merkel, obwohl nun über eine Million Ukrainer ins Land gekommen sind“.
All die Missstände, die von Seiten der CSU, der Freien Wähler und der AfD hinsichtlich des Bürgergeldes laut Schuberl herbeigeredet werden, würden sich in der Statistik nicht wiederfinden. „Letztlich geht es darum, dass sich die Niedriglohnempfänger über die Bürgergeldempfänger aufregen und sich die Bürgergeldempfänger über die Ausländer aufregen, damit keiner von denen nach oben schaut und merkt, dass sich im Bereich der Allerreichsten dieser Gesellschaft ein riesiges Wachstum zeigt.“
Infos seitens der Landkreise FRG und REG
Wir wollten erfahren, wie sich die Situation der ukrainischen Geflüchteten in den Landkreisen Freyung-Grafenau und Regen gestaltet – und haben bei den beiden Landratsämtern bzw. der Bundesagentur für Arbeit Deggendorf (zuständig für Lkr. REG) und der Bundesagentur für Arbeit Passau (zuständig für Lkr. FRG) nachgefragt (Stand: Juli 2024):
Wie viele Ukrainer und Ukrainerinnen sind derzeit im Landkreis Freyung-Grafenau bzw. im Landkreis Regen als geflüchtet gemeldet/ besitzen den offiziellen Status „Geflüchtete“?
LRA FRG: 962 Personen.
LRA REG: Zum 16. Juni 2024 waren 759 Schutzsuchende aus der Ukraine im Landkreis Regen gemeldet.
Wie viele Männer, wie viele Frauen, wie viele Kinder befinden sich darunter?
FRG: Konkretere Zahlen sind uns dazu nicht bekannt.
REG: 299 männliche und 460 weibliche Personen, darunter 250 Kinder.
Aus welchen Teilen der Ukraine sind diese Menschen in den Landkreis Freyung-Grafenau bzw. in den Landkreis Regen gekommen?
FRG: Es sind Menschen aus allen Teilen der Ukraine gekommen – und kommen auch nach wie vor in den Landkreis.
REG: Hierzu werden keine Statistiken geführt.
Aufenthalt im Heimatland und Wohnsitz-Situation
Wie lange sind die Geflüchteten durchschnittlich bereits hier wohnhaft?
FRG: Konkretere Zahlen dazu sind nicht bekannt.
REG: Die meisten Schutzsuchenden sind nach Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 eingereist. Man unterscheidet zwischen Personen, die „auf eigene Faust“ einreisen und sich hier Wohnraum suchen oder z. B. bei Verwandten/Bekannten unterkommen und Personen, die nach Einreise aufgrund Wohnungslosigkeit auf eine staatliche Unterbringung angewiesen sind. Der zweite Personenkreis wird über ein bundesweit einheitliches Verteilsystem verteilt. Aktuell ist Bayern in der Unterquote, was dazu führt, dass vermehrt Zuweisungen in den Regierungsbezirk und schließlich in den Landkreis Regen stattfinden.
Wissen Sie, ob und (falls ja:) wie häufig die ukrainischen Flüchtlinge ihr Heimatland besuchen?
FRG: Das Ausländeramt hat seit Sommer letzten Jahres festgestellt, dass ein Großteil der geflüchteten Menschen aus der Ukraine regelmäßig wieder zu Besuchsaufenthalten ins Heimatland reist. Teilweise halten sich die Betroffenen auch mehrere Wochen bzw. Monate in der Ukraine auf und kehren dann wieder in den Landkreis zurück.
REG: Dazu haben wir keine Erkenntnisse.
Haben ukrainischen Flüchtlinge im Landkreis Freyung-Grafenau/ Landkreis Regen überhaupt einen festen Erstwohnsitz? Oder sind sie nach wie vor in der Ukraine mit Erstwohnsitz gemeldet?
FRG: Die im Landkreis Freyung-Grafenau lebenden Flüchtlinge aus der Ukraine sind hier alle mit Hauptwohnsitz gemeldet. Ob in der Ukraine ebenfalls noch ein Wohnsitz angemeldet ist, kann durch die Ausländerbehörde nicht geprüft werden.
REG: Ukrainische Schutzsuchende, die im Landkreis Regen in einer privaten Wohnung oder einer staatlichen Überbrückungsunterkunft wohnen, werden melderechtlich erfasst. Ob ein Wohnsitz in der Ukraine weiterbesteht, ist nicht bekannt.
Staatliche Unterstützung für ukrainische Geflüchtete
Unter welchen Voraussetzungen sind ukrainischen Flüchtlinge berechtigt, im Landkreis Freyung-Grafenau/ Landkreis Regen Sozialleistungen/Bürgergeld zu beziehen?
FRG: Der Bezug von Sozialleistungen setzt ganz allgemein eine Hilfebedürftigkeit voraus. Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn Personen ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können.
REG: Ukrainische Schutzsuchende erhalten Bürgergeld, sofern sie erkennungsdienstlich behandelt und registriert wurden und einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes gestellt haben (Massenzustrom-Richtlinie).
Wie hoch (welcher Betrag) fällt die staatliche Unterstützung für ukrainischen Flüchtlinge hierzulande aus? Wie viel Geld erhält ein erwachsener Flüchtling, wie viel eine Familie mit Kindern?
FRG: Die konkreten Beträge ergeben sich bei den unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen (AsylbLG, SGB II, SGB XII) aus einer jeweilig durchzuführenden Bedarfsberechnung. Der sozialhilferechtliche Bedarf wird dem jeweiligen Einkommen (z.B. Arbeitseinkommen, Renteneinkommen usw.) gegenübergestellt. Der durch das Einkommen ungedeckte Bedarf wird dann als Hilfebetrag von den Sozialbehörden zur Auszahlung gebracht. Zur Frage wie hoch die Leistungen konkret sind, würden wir ans Jobcenter verweisen, da der Großteil der ukrainischen Flüchtlinge darüber seine Leistungen bezieht.
REG: Die Grundbeträge bzw. Grundbedarfe unterscheiden sich nicht von denen, die beispielsweise deutschen Empfängern von Sozialhilfe gewährt werden. Der Regelbetrag für einen Erwachsenen beträgt derzeit 563 Euro. (Beträge siehe hier: Regelsätze bei Bürgergeld und Sozialhilfe steigen | Bundesregierung)
Zusätzlich zum Grundbedarf kann von der Sozialhilfe der Bedarf an Unterkunft und Heizung in Form der tatsächlichen Kosten (z.B. Miete) für die Unterkunft übernommen werden, soweit diese Kosten angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten werden ähnlich wie die Regelbeträge in laufenden Abständen angepasst. Individuell ist der tatsächliche Auszahlungsbetrag der Sozialhilfe von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und deren Alter, anrechenbaren Einkommen und insbesondere Renten, dem Vermögen, besonderen Bedarfen und ggf. weiteren individuellen Variablen abhängig. Eine pauschale Beantwortung ist nicht möglich.
Unterschied zwischen syrischen und ukrainischen Geflüchteten
Stimmt es, dass ukrainische Flüchtlinge einen anderen Flüchtlingsstatus genießen als beispielsweise Geflüchtete aus Syrien? Falls ja: Inwiefern? Welche Unterschiede gibt es?
FRG: Ukrainische Staatsangehörige bzw. Menschen mit einem dauerhaften Aufenthalt in der Ukraine, welche sich als Geflüchtete beim Ausländeramt melden, müssen nur ihre Staatsangehörigkeit, den tatsächlichen legalen Aufenthalt und den Lebensmittelpunkt in der Ukraine zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs am 24. Februar 2022 nachweisen. Sie erhalten dann umgehend eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG von der zuständigen Ausländerbehörde.
Die Aufenthaltserlaubnis ist aktuell bis zum 4. März 2025 befristet. Ein komplettes „Asylverfahren“ beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss hier nicht durchlaufen werden. Eine Anhörung zu den Fluchtgründen ist nicht notwendig. Ukrainische Kriegsflüchtlinge erhalten zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis auch sofort eine Arbeitserlaubnis und dürfen bereits ab dem Zeitpunkt der Einreise in eine private Wohnung ziehen. Sie sind nicht dazu verpflichtet in Gemeinschaftsunterkünften oder dezentralen Flüchtlingsunterkünften zu wohnen, haben jedoch die Möglichkeit eine staatliche Unterbringung in Anspruch zu nehmen, wenn keine private Wohnung vorhanden ist.
REG: Nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs hat die EU die sog. Massenzustrom-Richtlinie für die Europäischen Mitgliedstaaten aktiviert. Diese Richtlinie gewährt Schutzsuchenden vorübergehenden Schutz im Sinne eines Notfallmechanismus, wenn ein außergewöhnlicher Zustrom bevorsteht. Durch diesen Mechanismus erhalten Betroffene sofort und kollektiv einen Schutzstatus, der z. B. in Deutschland mit dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes umgesetzt wird.
Personen aus anderen Herkunftsländern hingegen, z. B. Syrien, müssen in Deutschland einen Asylantrag stellen. Dieser Asylantrag wird einzelfallspezifisch auf das jeweilige vorgetragene Verfolgungsschicksal durch das BAMF geprüft. Erst nach einer positiven Prüfung erhalten diese Personengruppen eine Aufenthaltserlaubnis. Somit besteht für ukrainische Schutzsuchende im Gegensatz zu Asylbewerbern u. a. keine Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Sie dürfen sofort privat wohnen und stehen dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung.
Infos seitens der Arbeitsagenturen Deggendorf (zuständig für Lkr. REG) und Passau (zuständig für Lkr. FRG)
Wie viele der ukrainischen Flüchtlinge, die im Landkreis REG/ FRG Zuflucht gefunden haben, gehen hier einer geregelten Arbeit nach/ sind berufstätig?
AA DEG: Nach aktuellen Beschäftigtendaten (Stichtag 31.12.23) befinden sich im Landkreis Regen 94 ukrainische Geflüchtete in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, während 36 ukrainische Geflüchtete einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
AA PA: Mit Datenstand Dezember 2023 (= aktuellster vorliegender Stand zu dieser Frage) waren im Landkreis FRG insgesamt 75 ukrainische Staatsbürger in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und zusätzlich 35 in geringfügiger Beschäftigung.
Wie viele der ukrainischen Flüchtlinge, die im Landkreis Regen/ Freyung-Grafenau Zuflucht gefunden haben, beziehen hier Sozialleistungen/ Bürgergeld?
AA DEG: Im April 2024 gab es – wie im März – 499 Regelleistungsberechtigte mit ukrainischer Staatsangehörigkeit im Landkreis Regen. Davon waren 324 Personen erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 175 Personen nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte, in der Regel Kinder unter 15 Jahren.
AA PA: Im März 2024 hatten wir im Landkreis Freyung-Grafenau insgesamt 587 Regelleistungsberechtigte, davon 396 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 191 nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte – zu letzteren zählen beispielsweise Kinder unter 15 Jahren mit ukrainischer Staatsbürgerschaft.
Bürgergeld für ukrainische Flüchtlinge
Wie hoch (welcher Betrag) fällt die staatliche Unterstützung für ukrainischen Flüchtlinge hierzulande aus? Wie viel Geld erhält ein erwachsenener Flüchtling, wie viel eine Familie mit Kindern?
AA DEG: Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Leistungen erhält nur, wer hilfebedürftig ist. Die Staatsangehörigkeit ist hierzu nicht maßgeblich. Das Bürgergeld besteht aus verschiedenen Bausteinen, die die individuelle Höhe bestimmen. Mehrere Informationen finden Sie hier.
AA PA: Zu dieser Frage kann mitgeteilt werden, dass mit Datenstand März 2024 im Landkreis FRG monatlich 316.698 Euro ausbezahlt wurden und sich diese Zahlungen auf insgesamt 263 Bedarfsgemeinschaften aufgeteilt haben. Das bedeutet im Durschnitt pro Bedarfsgemeinschaft eine Zahlung in Höhe von 1204,17 Euro. Darin sind auch die Kosten für Unterkunft enthalten. Die aktuellen Regelbedarfe im Bürgergeld sind wie folgt festgelegt:
- Alleinstehende 563 Euro monatlich
- Bei Paaren je Partner 506 Euro monatlich
- Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern 451 Euro monatlich
- Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 Euro monatlich
- Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro monatlich
- Kinder unter 6 Jahren 357 Euro monatlich
Die Situation bei den Sprachkursen
Wie viel Prozent der ukrainischen Flüchtlinge, die im Landkreis REG/ Landkreis FRG Zuflucht fanden, haben seit ihrer Ankunft einen Deutsch-Sprachkurs besucht? Wie viel Prozent der ukrainischen Flüchtlinge haben diesen bestanden?
AA DEG: Nach Rücksprache mit unserem Statistik-Service kann die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) keine Aussagen zur Gesamt-Teilnehmerzahl aller Fördermaßnahmen treffen, sondern nur über Personen berichten, die bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter gemeldet sind. Die Zahl der Statistik der BA zu den gemeldeten erwerbsfähigen Personen in Sprach- und Integrationskursen ist daher nicht gleichzusetzen mit der Zahl aller Teilnehmenden an Sprach- und Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Nähere Daten sind ggf. auf den Seiten des BAMF zu finden.
Da die Zahlen der Statistik der Bundeagentur für Arbeit zu einem festgelegten Stichtag bereitgestellt werden, kann es auch sein, dass eine Person, die über mehrere Stichtage an einem Integrations- oder Sprachkurs teilnimmt, zu jedem Stichtag gezählt wird. Daher ist keine Gesamtanzahl unsererseits auswertbar, sondern nur die monatlichen Bestandswerte verfügbar. Im Juni 2024 befanden sich demnach im Landkreis Regen 65 Personen, die auch im Jobcenter gemeldet waren, in einem Integrations- bzw. Sprachkurs.
AA PA: Mit Datenstand Juni 2024 befanden sich insgesamt 77 ukrainische Staatsbürger – von zu diesem Zeitpunkt insgesamt 410 erwerbsfähigen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft im Landkreis gemeldeten Personen – in einem Deutsch-Sprachkurs. Eine prozentuale Angabe kann hier nicht gemacht werden, da dies nur diejenigen betrifft, die aktuell im Sprachkurs sind. Viele haben den Sprachkurs auch schon in der Vergangenheit absolviert. Zur Frage, wie viele den Sprachkurs bestanden haben, liegen keine Daten vor.
Umfrage: Stephan Hörhammer
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