Deggendorf/Regen. Den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sah die Kammer nicht als erfüllt an, da der Angeklagte nicht in seiner Funktion als Priester, sondern als Privatperson mit dem Geschädigten die Radtouren unternommen habe. Am Ende des Prozesstages am Freitag, 19. Januar verurteilte das Jugendschutzgericht den angeklagten Geistlichen deshalb wegen sexuellen Übergriffs in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten, welche zur Bewährung ausgesetzt wird. Das teilt das Landgericht Deggendorf im Rahmen einer Presseinformation mit.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Deggendorf soll der angeklagte Priester im Sommer 2022 während zweier mehrtägiger Fahrradtouren unter anderem im Landkreis Regen mehrmals sexuelle Handlungen an einem 15-jährigen Messdiener vorgenommen haben. Der Mitteilung zufolge ist ein Zeuge vernommen worden – weitere Aussagen wurden anderweitig in den Prozess eingeführt. Die Vernehmung des Angeklagten als auch die Plädoyers fanden jeweils unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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