Zwiesel/Landshut. Anfang des Jahres wurde der „Steininger-Prozess“ vor dem Amtsgericht Landshut verhandelt. Der Vorsitzende Richter Alfred Zimmerer sah es damals als erwiesen an, dass der ehemalige Zwiesler Bürgermeister in 32 Fällen des Bankrotts in Tateinheit mit Betrug schuldig ist. Das Strafmaß deshalb: Eine Freiheisstrafe von 14 Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt werden kann. Beide Seiten – also sowohl „FXS“ als auch die Staatsanwaltschaft – legten Berufung gegen dieses Urteil ein. Und diese neuerliche Verhandlung fand nun am Montag (11. Dezember) vor dem Landgericht Landshut statt.

Zwiesels Bürgermeister a.D., Franz Xaver Steininger, gilt wohl künftig als vorbestraft.

Die 14 Monate Freiheitsstrafe wurden dabei auf sieben Monate halbiert. Diese Reduzierung kann als Belohnung verstanden werden. Der Grund: „Der Angeklagte hat ein Geständnis abgelegt“, informiert Peter Pöhlmann, Pressereferent des Landgerichtes Landshut. „Er hat somit das Urteil in erster Instanz bestätigt.“ Die Berufungsverhandlung beschränkte sich in der Folge auf den „Rechtsfolgenausspruch“, das heißt, es wurden keine Zeugen mehr verhört. Das Schöffengericht um die Vorsitzende Richterin Inken Bouabe beschäftigte sich nur mit einer neuerlichen Urteilsfindung.

Nur noch eine Revision möglich

Die Verurteilung ist, wie Peter Pöhlmann deutlich macht, nun auch rechtskräftig – das Strafmaß allerdings noch nicht, da bis 18. Dezember noch Revision eingelegt werden kann. Eine neuerliche Betrachtung in tatsächlicher Hinsicht ist also im Gegensatz zu einer Überprüfung auf Rechtsfehler in der Urteilsfindung nicht mehr möglich. Die Verhandlung am Montag, in der Steininger laut Protokoll bis auf sein Geständnis nicht mehr viel gesagt hätte, dauerte knapp zwei Stunden.

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Bleibt es bei der siebenmonatigen Freiheitsstrafe, gilt Franz Xaver Steininger künftig als vorbestraft. Welche Auswirkungen dieser juristisch Status auf seinen Pensionsanspruch als Bürgermeister a.D. hat, ist laut Peter Pöhlmann noch nicht geklärt – und liege auch nicht mehr in den Händen des Landgerichtes Landshut. „Das ist Sache der Verwaltung“, erklärt der Jurist dazu. 

 

Helmut Weigerstorfer

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