Bad Füssing/Landshut. Bewusste Täuschung und Irreführung der EU-Kommission sowie der Öffentlichkeit – die Vorwürfe, die Markus Zwick, Vorstandschef der Johannesbad Gruppe (JG), gegen Bezirkstagspräsident Olaf Heinrich erhebt, wiegen schwer. Es geht um die Subventionspraxis des Bezirks und des Freistaats für die fünf bezirkseigenen niederbayerischen Thermen, weswegen die Johannesbad Gruppe, die sich ungerecht behandelt fühlt, vor zwei Jahren Klage eingereicht hat (da Hog’n berichtete). Der Bezirk sieht hingegen nach wie vor keine europarechtlich verbotenen Beihilfen.
„Die Johannesbad Gruppe sieht sich aufgrund des unverantwortlichen Handelns des Bezirkstagspräsidenten gezwungen, die EU nun selbst über die Subventionspraxis des Bezirks und des Freistaats zu informieren“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung des Bad Füssinger Gesundheitsunternehmens. „Der Bezirkstagspräsident hat die Europäische Kommission bewusst getäuscht und setzt damit die gesamte niederbayerische Thermenwelt aufs Spiel“, wettert Markus Zwick. „Nun sehen wir uns gezwungen, den Sachverhalt bei der EU richtigzustellen.“
„Dumping-Preise, die den gesamten Markt verzerren“
Die Johannesbad Gruppe wehrt sich gegen eine aus ihrer Sicht diskriminierende Subventionspraxis und verfassungswidrige Förderung der niederbayerischen Heilbäder durch den Bezirk Niederbayern und den Freistaat Bayern. Im Mai 2021 reichte das Unternehmen daher eine entsprechende Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg ein.
„Hintergrund der Klage ist die seit Jahrzehnten praktizierte Ungleichbehandlung bei der jährlich wiederkehrenden Subventionierung der niederbayerischen Thermen. Die von öffentlichen Trägern betriebenen fünf Thermen in Niederbayern wurden und werden vom Bezirk wie auch dem Freistaat Bayern bei Investitionen und für den laufenden Betrieb mit Millionensummen finanziell unterstützt“, ist der Presseaussendung zu entnehmen. „Durch Investitionszuschüsse, die nicht auf Gewinnen basieren, können die öffentlichen Betriebe Dumping-Preise anbieten, die den gesamten Markt verzerren“, klagt Vorstandschef Zwick weiter.
Die Johannesbad Therme in Bad Füssing hingegen sei von sämtlichen öffentlichen Förderungen über alle Jahre hinweg ausgeschlossen worden. Das Ziel der Johannesbad Gruppe: mit der Klage für die Johannesbad Therme eine subventionsrechtliche Gleichstellung mit den von der öffentlichen Hand betriebenen Thermen zu erreichen.
„Kommission wurde bewusst falsch informiert“
Der Bezirk Niederbayern habe dazu eine Stellungnahme bei der Europäischen Kommission erbeten, die der JG zufolge seit Dezember 2022 vorliege und nun dem Verwaltungsgericht Regensburg zugeleitet worden sei. „Die EU-Kommission hat dem Bezirk gerade nicht Recht gegeben, sondern daran erinnert, dass der Bezirk bei Umlagezahlungen zur Einhaltung des Unionsrechts verpflichtet ist“, insistiert Markus Zwick. „Dass der Bezirk in einer eigenen Pressemitteilung von Anfang April dieses Jahres suggeriert, die EU hätte dem Bezirk Recht gegeben, ist eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit“, kritisiert der Johannesbad-Vorstandschef im Vorfeld der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Ein Termin hierfür stehe noch nicht fest.
Weitaus schwerer wiegt für Zwick eine andere Tatsache: „Der Bezirk hat nach seinen Worten die EU-Kommission mit unrichtigen Informationen bedient.“ Das habe eine Einsicht in die entsprechenden Akten durch die Johannesbad-Prozessvertreter mittlerweile ergeben. „Schriftsätze des Johannesbads wurden der Kommission vorenthalten, vor Gericht streitige Tatsachen wurden zu Gunsten des Bezirks als unstreitig dargestellt und die Kommission wurde bewusst falsch informiert“, heißt es von Seiten der Münchner Anwaltskanzlei Gauweiler & Sauter, die die Johannesbad Holding juristisch vertritt.
Der Johannesbad-Vorstandschef nennt zwei Beispiele: So habe der Bezirk Niederbayern behauptet, die bezirkseigenen Thermen – die nachweisbar bundesweit beworben werden – hätten vorrangig eine lokale Bedeutung. Auch habe der Bezirk die Konkurrenzsituation der niederbayerischen Thermen mit reinen Spaßbädern wie der Therme Erding im Regierungsbezirk Oberbayern verglichen.
„Einen Weg beschreiten, der niemals unser Ziel war“
Zwick ergänzt: „Ich bedauere es sehr, dass sich der Bezirkstagspräsident dafür entschieden hat, erneut mit unfairen Mitteln zu spielen.“ Bereits 2021 hatte die Johannesbad Gruppe mit Erfolg eine einstweilige Verfügung gegen den Bezirk erwirkt. Dieser hatte in der Kommunikation das verfassungsrechtliche Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot verletzt. Die bewusste Desinformation der EU-Kommission sei nun jedoch eine ganz neue Dimension und das Handeln des Bezirkstagspräsidenten könne der niederbayerischen Thermenwelt als Ganzes großen Schaden zufügen.
„Denn wir haben keine andere Wahl, als aus der Täuschung der Europäischen Kommission durch den Bezirk Niederbayern jetzt entsprechende Konsequenzen zu ziehen und den Sachverhalt richtigzustellen“, teilt Markus Zwick weiter mit. Der Aufsichtsratschef des Unternehmens, Dr. Johannes Zwick, habe das Bayerische Wirtschaftsministerium bereits schriftlich um eine rechtsaufsichtliche Überprüfung des Sachverhalts ersucht.
Die Johannesbad Gruppe prüft nach Worten des Vorstandschefs zudem, sich nun selbst mit einer Beschwerde an die EU-Kommission zu wenden. „Wir sehen uns jetzt gezwungen, einen Weg zu beschreiten, der niemals unser Ziel war: dass die EU-Kommission die gesamte Subventionspraxis des Bezirks der vergangenen Jahre für die niederbayerischen Thermen prüft“, so Markus Zwick.
„Heinrich hat es nach wie vor selbst in der Hand“
„Uns ging und geht es nicht um eine möglicherweise ruinöse Rückzahlungspflicht für die bezirkseigenen Thermen, die aus einer solchen Überprüfung entstehen könnte, sondern um faire Beteiligung unserer Heiltherme im Rahmen eines gerechten, an marktwirtschaftlichen Prinzipien orientierten Wettbewerbs in der Region“, fügt der Vorstandschef hinzu. Der Bezirkstagspräsident habe mit seinem „Foul Play“ jetzt allerdings die „Büchse der Pandora“ geöffnet und trage die alleinige Verantwortung dafür, wenn nun ein Rückzahlungsrisiko in Millionenhöhe für die bezirkseigenen Thermen entstehe: „Dr. Olaf Heinrich hat es nach wie vor selbst in der Hand, diese Auseinandersetzung zu beenden, wenn er die verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung der Johannesbad Therme herstellt“, macht Zwick deutlich.
„Die Pressemitteilung der Johannesbad Gruppe ist eine zu erwartende Reaktion auf unsere vor zwei Wochen veröffentlichte Pressemitteilung. Aus unserer Sicht haben sich seitdem keine inhaltlichen Veränderungen ergeben“, teilt ein Sprecher des Bezirks kurz und knapp mit, ohne dabei näher auf die Vorwürfe seitens der Johannesbad Gruppe einzugehen. „Wie bisher stehen die Bäderzweckverbände, der Bezirk, die betroffenen Landkreise und Kommunen uneingeschränkt zum beschrittenen und einheitlich beschlossenen Weg.“
Demnach sieht der Bezirk in der Umlagefinanzierung von vier öffentlichen Heilbädern durch die Träger-Zweckverbände keine europarechtlich verbotenen Beihilfen. Die Europäische Kommission habe vielmehr die Position des Bezirks bestätigt, „dass Gesundheitsdienstleistungen durch die Verabreichung von Thermalwasser als sogenannte Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse eingestuft und als solche durch Umlagen der kommunalen Träger finanziert werden dürften“.
da Hog’n