Freyung-Grafenau/Passau. Ein Offener Brief der Freyung-Grafenauer SPD hat Anfang September (einmal mehr) den medialen Schweinwerfer auf die gärende Frage geworfen: Wann werden die Weichen für den Ilztalbahn-Regelbetrieb endlich gestellt? Eine Antwort darauf sehnen nicht nur die FRG-Sozialdemokraten und Mitglieder der Ilztalbahn GmbH seit einer gefühlten Ewigkeit herbei, sondern auch große Teile des Unteren Bayerwaldes. Gegenüber dem Onlinemagazin da Hog’n hat sich nun das zuständige Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr dazu geäußert.
In dem Offenen Brief hatte die Freyung-Grafenauer SPD gefordert, dass u.a. vor dem Hintergrund des Klimawandels, steigender Energiekosten und zahlreicher Bahnreaktivierungen in ganz Bayern, nun auch endlich in Sachen Ilztalbahn der nächste Schritt in Angriff genommen werden muss. Und das wäre die Pontenzialanalyse, die die Rentabilität der Bahnstrecke Freyung-Passau beweisen soll. Denn: „Die Ilztalbahn kann ein Teil der zukunftssicheren Mobilität unserer Region sein. Intelligent und ökologisch.“
„Der zuständige Ausschuss des Passauer Kreistages hat im November 2019 ein klares Ja zur Potenzialanalyse zum Regelbetrieb der Ilztalbahn beschlossen und dabei ebenso klar die Interessen des Landkreises Passau bzw. der betroffenen Landkreis-Gemeinden formuliert. Das weitere Vorgehen liegt im Entscheidungsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Für uns gibt es in dieser Sache aktuell weder Erklärungs- noch Gesprächsbedarf“, hatte Passaus Landkreis-Sprecher Werner Windpassinger noch Mitte September gegenüber dem Hog’n verdeutlicht. Folgende Erklärung des Verkehrsministerium lässt andere Rückschlüsse zu:
„Voraussetzung ist das Vorliegen schriftlicher Gremiumsbeschlüsse“
„Grundsätzlich steht die Staatsregierung den Reaktivierungen stillgelegter Eisenbahnstrecken aufgeschlossen gegenüber, sofern diese sinnvoll und möglich sind. Bevor der Freistaat einen Reaktivierungsprozess startet, müssen deshalb mehrere Rahmenbedingungen erfüllt sein.
Erste Voraussetzung für den Beginn des Reaktivierungsprozesses ist das Vorliegen schriftlicher Gremienbeschlüsse zugunsten einer Reaktivierung durch die Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Für eine sinnvolle Reaktivierung ist zudem immer darzulegen, dass die Anpassung des ÖPNV-Angebotes an den Betrieb im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erfolgt und dabei im Ergebnis ein verkehrlicher Zusatznutzen für die Region erzielt wird.
„Staatsregierung besteht auf regionalen Konsens“
Häufig müssen die bestehenden Buslinien umgewandelt werden in Zubringerverkehre für den SPNV. Dies ist erfahrungsgemäß innerhalb einer Region keineswegs unstrittig, da Veränderungen im bestehenden Liniennetz für Teile der Bevölkerung auch nachteilige Folgen haben können. Deshalb besteht die Staatsregierung auch auf die Herstellung eines regionalen Konsenses, belegt durch oben genannte Gremienbeschlüsse der ÖPNV-Aufgabenträger, in denen die vier Reaktivierungskriterien des Freistaats vorbehaltlos anerkannt werden. Diese lauten:
- Eine Prognose, die vom Freistaat Bayern anerkannt wird, ergibt, dass eine Nachfrage von mehr als 1.000 Reisenden pro Werktag zu erwarten ist (1.000 Reisenden-Kilometer pro Kilometer betriebener Strecke).
- Die Infrastruktur wird ohne Zuschuss des Freistaats in einen Zustand versetzt, der einen attraktiven SPNV ermöglicht.
- Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist bereit, die Strecke und die Stationen dauerhaft zu betreiben und berechnet hierfür Infrastrukturkosten, die das Niveau vergleichbarer Infrastruktur der Deutschen Bahn nicht übersteigen.
- Die ÖPNV-Aufgabenträger müssen sich vertraglich verpflichten, ein mit dem Freistaat Bayern abgestimmtes Buskonzept im Bereich der Reaktivierungsstrecke umzusetzen.
„Sehr konstruktive Gespräche mit Landkreis Passau“
Solche Beschlüsse der Aufgabenträger des allgemeinen ÖPNV mit vorbehaltloser Anerkennung dieser vier Kriterien liegen dem Freistaat hinsichtlich der Reaktivierung der Strecke Passau-Freyung nur für den Landkreis Freyung-Grafenau sowie für die Stadt Passau vor. Der Kreistagsbeschluss des Landkreises Passau kann in der bisherigen Form nicht anerkannt werden, da er insbesondere dem 2. und dem 4. Reaktivierungskriterium widerspricht.
In den kürzlich erfolgten und sehr konstruktiv verlaufenen Gesprächen zwischen dem StMB, der Bayerischen Eisenbahngesellschaft und dem Landkreis Passau konnten wesentliche Missverständnisse geklärt bzw. ausgeräumt werden. Dennoch benötigt das StMB weiterhin zunächst einen neuen Beschluss des Landkreises Passau, der dem Erfordernis einer vorbehaltlosen Anerkennung der vier Reaktivierungskriterien entspricht. Erst im Anschluss daran kann der Auftrag an die Bayerische Eisenbahngesellschaft zur Erstellung der Potentialprognose erteilt werden.“
da Hog’n