Deggendorf/Freyung. War es Mord oder Totschlag? Diese Frage galt es im Wiederaufnahmeverfahren gegen Dominik R., das im April dieses Jahres begann, zu klären. Das Urteil wurde nun am Montag, 10. Oktober 2022, verkündet: Der Waidler wurde einer Pressemitteilung des Landgerichtes Deggendorf zufolge wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Angeklagte Dominik R. mit seinen beiden Verteidigern Prof. Dr. Holm Putzke (links) und Dr. Thomas Krimmel, die ihm sowohl im ersten Prozess vor dem Passauer Landgericht als auch im Wiederaufnahmeverfahren juristischen Beistand leisteten. Foto: Hog’n-Archiv
Nachdem der heute 28-Jährige 2017 vor dem Passauer Landgericht rechtskräftig wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden war (da Hog’n berichtete), wurde der Fall noch einmal neu aufgerollt. Der Grund: Zwei Zeugen hatten eine Falschaussage gemacht, die dem Angeklagten, der seine einstige Lebensgefährtin in ihrer Freyunger Wohnung erstochen hatte, letztlich in die Karten spielte.
„Besondere Schwere wurde nicht festgestellt“
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Jene Falschaussagen ermöglichten in der Folge das Wiederaufnahmeverfahren. Das Gericht sah es nun als gegeben, dass bei der begangenen Tat das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt war – dies ist dann der Fall, wenn Dominik R. Lisa H. im Schlaf umgebracht hat.
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Die Pressemitteilung des Landgerichtes Deggendorf im Wortlaut:
„Nach 29 Verhandlungstagen verurteilte am heutigen Montag die Erste Strafkammer des Landgerichts Deggendorf als Schwurgericht den Angeklagten Dominik R. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Dieses Bild aus dem Hog’n-Archiv zeigt Dominik R. während der Verhandlung 2017.
Zwar sieht das Gericht nach umfangreicher Beweisaufnahme das Mordmerkmal des Tötens aus niedrigen Beweggründen nicht als gegeben an. Die Strafkammer ist jedoch davon überzeugt, dass Dominik R. seine Ex-Freundin im Schlaf erstochen und damit das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt hat.
Insgesamt wurden über 80 Zeugen – teilweise auch mehrfach – vernommen und 16 Sachverständige gehört. Die besondere Schwere der Schuld wurde nicht festgestellt.
Der Haftbefehl des Landgerichts Deggendorf von August 2021 bleibt aufrechterhalten und in Vollzug.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.“
Die Verteidigung Dominik R.s hat bereits angekündigt, das Urteil in der Revision vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen.
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