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Hog’n-Steuertipp (126): Rentner und ihre Steuererklärung

veröffentlicht von da Hogn | 07.07.2022 | kein Kommentar
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Im Jahr 2021 gab es nur eine sehr geringe Rentenerhöhung im Osten, im Westen fiel die Rentenerhöhung sogar komplett aus. Symbolbild: pixabay.com

Die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2021 wurden mit dem inzwischen verkündeten Vierten Corona-Steuerhilfegesetz verlängert. Auch Rentner können aufatmen und ihre selbst angefertigte Steuererklärung bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einreichen. Rentner, die sich Unterstützung bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater holen und von ihnen die Steuererklärung erstellen lassen, haben sogar bis zum 31. August 2023 Zeit. Das teilt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. im Rahmen einer Pressemitteilung mit.

Wann sind Rentner steuerpflichtig?

Viele Rentner sind unsicher und fragen sich immer wieder, ob sie überhaupt abgabepflichtig sind und ob sie wegen der jährlichen Rentenerhöhung Steuern zahlen müssen. Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Wird nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen der Grundfreibetrag unterschritten, fallen dennoch keine Steuern an. In diesen Fällen verzichten die Finanzämter meist auf die Steuererklärung.

Anhand dieser Tabelle können Rentner ablesen, bis zu welchem Betrag die Rente steuerfrei bleibt. Die Berechnung gilt für Rentner, die ausschließlich Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Maßgeblich ist die Bruttorente, bevor die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gelten jeweils die doppelten Werte. Grafik: BVL (Klicken zum Vergrößern)

„Allerdings können Rentner durch die jährliche Rentenerhöhung in die Steuerzahlung kommen. Auch durch geänderte persönliche Verhältnisse kann sich eine Abgabepflicht und Steuerzahlung ergeben“, stellt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine fest. Denn jede Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig. „Zu beachten ist, dass auch der steuerfreie Grundfreibetrag jährlich angehoben wird, durch den die steuerliche Wirkung der Rentenerhöhung teilweise kompensiert wird“, erklärt Jana Bauer. Zudem gab es im Jahr 2021 nur eine sehr geringe Rentenerhöhung im Osten, im Westen fiel die Rentenerhöhung sogar komplett aus.

Steuerfreiheit bis…

Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine hat berechnet, bis zu welcher Rentenhöhe keine Steuern anfallen. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2021 bleibt eine jährliche Bruttorente von rund 14.100 Euro steuerfrei. Wer 2005 oder früher in den Ruhestand getreten ist, muss bei einer Jahresbruttorente von bis zu rund 19.500 Euro keine Steuerzahlung befürchten.

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Schlagwörter: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., BVL, Freyung, Grundfreibetrag, HILO Lohnsteuerhilfeverein e.V., Jana Bauer, Maria Weigerstorfer, Pensionisten, Rente, Rentenerhöhung, Rentner, Senioren, Service, Steuer, Steuererklärung, Steuertipp, Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
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