Das Erste-Hilfe-Set ist in jedem Unternehmen zu führen, es gibt dafür strenge Auflagen. In diesem Ratgeber wird betrachtet, welche Produkte im Verbandskasten benötigt werden und welche Gesetzgebung es bezüglich dieser Sets in Unternehmen gibt.
Welches Erste Hilfe Set ist für mein Unternehmen geeignet?
Jedes Unternehmen benötigt ein Erste Hilfe Set, dieses muss zu jeder Zeit und ausreichend zur Verfügung stehen laut § 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1). Die Priorität liegt darin, dass bleibende Schäden oder Infektionen vermieden werden. Wie umfangreich der Verbandskasten sein muss, liegt an der Größe des Unternehmens und an der Branche.
Baustellen und ähnliche Einrichtungen müssen von 1 bis 10 Mitarbeitern einen kleinen Verbandskasten (nach DIN 13157) bereitstellen, ein solcher ist auch Vorschrift bei Verwaltungs- und Handelsbetrieben von 1 bis 50 Mitarbeitern oder in verarbeitenden oder produzierenden Gewerben zwischen 1 und 20 Mitarbeitern.
Ein großer Verbandskasten wird bei Baustellen und ähnlichen Einrichtungen ab 11 Mitarbeiter verpflichtend, dieser unterliegt der Norm DIN 13169. Bei Verwaltungs- und Handelsbetrieben muss dieser erst bei 51-300 Mitarbeitern beschafft werden, bei verarbeitendem oder produzierendem Gewerbe zwischen 21 und 100 Mitarbeitern.
Welche Produkte müssen sich im Verbandskasten befinden?
Bei einem Verbandskasten nach DIN 13157 handelt es sich um das Standard-Set, diese Sets werden nach einer strengen DIN-Norm zusammengestellt, sodass sichergestellt ist, dass alle Sets über alle Produkte in richtiger Menge verfügen. Das Set ist ausgelegt für eine erste Behandlung, um auch im Ernstfall versorgen zu können, ein solches Set ist auch verpflichtend in Fahrzeugen.
Folgende Erste-Hilfe-Produkte sollten enthalten sein:
· 2x Einmalhandschuhe Vinyl (Paar)
· 2x Dreieckstuch DIN
· 2x Folienbeutel (verschließbar) 30 x 40 cm
· 1x Erste-Hilfe-Kreuz Aufkleber 5 cm x 5 cm
· 1x Erste-Hilfe-Schere 18 cm
· 1x Farbschlüssel
· 1x Heftpflaster 2,5 cm x 5 m
· 1x Kälte-Sofortkompresse
· Fließstofftuch (5 Stück)
· 1x Rettungsdecke 160 cm x 210 cm
Allgemeine Verbandsartikel, die sich im Set befinden müssen:
· 6x Wundkompresse 10 x 10 cm
· 3x Verbandspäckchen mittel
· 2x Fixierbinde 6 cm x 4 m
· 2x Fixierbinde 8 cm x 4 m
· 1x Verbandspäckchen klein
· 1x Verbandspäckchen groß
· 1x Verbandstuch 60 x 80 cm
Zusätzlich darf auch diese Auswahl an Pflastern nicht fehlen:
· 12x Standard Pflaster
· 8x Wundschnellverband 6 x 10 cm
· 4x Fingerverband 2 cm x 18 cm
· 4x Fingerkuppenverband
Bei einem Verbandskasten nach DIN 13169 handelt es sich um den „großen Verbandskasten“, dieser hat im Wesentlichen das doppelte oder teilweise mehr als das doppelte dieser Ausrüstung, die aus dem kleinen bekannt ist. Weitere Produkte finden sich hierin nicht.
Müssen Ersthelfer im Unternehmen angestellt sein?
Es ist vorgeschrieben, dass im Betrieb eine ausreichende Anzahl an Ersthelfer vorzufinden sind. In Betrieben mit zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten ist ein Ersthelfer verpflichtend. In Betrieben von mehr als 20 anwesenden Beiträgen müssen es im Verwaltungsbereich mindestens fünf Prozent sein, in sonstigen Betrieben mehr – in der Produktion sind es 10 Prozent der Belegschaft.
Fazit
Jeder Mitarbeiter kann sich zum Ersthelfer ausbilden lassen, außer es liegen psychische oder körperliche Erkrankungen vor, dann muss die Ausbildung nicht absolviert werden. Eine solche Ausbildung (oder ggf. Auffrischung) sollte auch im eigenen Interesse geschehen. Auch in unseren Landkreisen finden regelmäßig Kurse hierzu statt.