Passau/Berlin/Kalifornien. Den Traum vom Auswandern haben gewiss viele schon geträumt. Für Hog’n-Autorin Malin-Schmidt Ott ist er am Ende Realität geworden. Doch bis dahin war es ein durchaus weiter Weg: Nachdem sie in unserer Auswanderer-Serie in Teil eins und zwei über ihren Wunsch in die USA zu ziehen sowie das nervenaufreibende Prozedere der Green-Card-Lottery berichtete, geht es nun um einen weiteren wichtigen Schritt Richtung „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“…

„Heißer Sand und die Erinnerung daran…“ Ihren Traum vom kalifornischen Strand hat Hog’n-Autorin Malin während des Bewerbungsverfahrens für die Green Card nie außer Acht gelassen. Fotos: Malin Schmidt-Ott
(…Teil 2…) Ich saß bestimmt 30 Minuten vor dem PC und versuchte zu verstehen, was ich eben erfahren hatte. Und dann realisierte ich: Ich konnte es wirklich schaffen, dieses Jahr eine Green Card zu erhalten!
Das Formblatt DS-160
Unzählige Freudentänze und Telefonate später saß ich wieder vor dem Computer. Viele Anweisungen gab es nicht, die das weitere Vorgehen erklärten. Wichtig schien vor allem ein bestimmtes Dokument, das „DS-160“ zu sein. Nachdem ich mich eingelesen hatte, begann ich, die Vorgehensweise der Green-Card-Vergabe zu verstehen: Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin, der oder die gezogen wird, hat eine sog. Case-Number. Je niedriger diese Nummer ist (durchschnittlich sind es 55.000, die zunächst vergeben werden), desto schneller bekommt man – wenn alle Schritte zuvor erfüllt sind – einen Interview-Termin bei der Botschaft. Meine Nummer lag im unteren vierstelligen Bereich, was bedeutet, dass ich extremes Glück hatte.

„Durch das große Glück Familie in den USA zu haben, hatte ich keine Probleme damit, die erforderliche Erstadresse anzugeben.“
Daneben spielt es ebenfalls eine Rolle, wie schnell die erforderlichen Dokumente eingereicht werden. Das Formblatt DS-160 ist dabei der allererste Schritt. Mein Fokus lag also in den nächsten Tagen darauf, den Antrag korrekt auszufüllen. Viele Angaben überschnitten sich mit denen, die bereits bei der Registrierung für die Green-Card-Lottery gemacht werden mussten, doch dieser Antrag war noch weitaus umfangreicher.
Fünf Tage lang saß ich jeweils vier bis fünf Stunden am Stück daran, alles auszufüllen. Dabei schien es fast so, als seien einige Informationen oder weitere Angaben extra so versteckt worden, dass man sie erst nach dreimaligem Lesen oder Recherchieren auf der Website finden konnte. Deshalb hatte ich – trotz der Erleichterung, endlich fertig zu sein – dennoch die Sorge, etwas übersehen zu haben. Das Sammeln sämtlicher Unterlagen – von Schulzeugnissen über Urkunden und Identitätsnachweisen – dauerte mindestens genauso lange wie das Ausfüllen des Formulars. Durch das große Glück Familie in den USA zu haben, hatte ich keine Probleme damit, die erforderliche Erstadresse anzugeben. An dieser Stelle stoßen jedoch viele Antragstellerinnen und Antragssteller bereits auf ein erstes Problem, wenn sie niemanden kennen, dessen Adresse in das Feld eingetragen werden kann.
Maximal 3.500 Karten pro Land
Mitte Mai hatte ich also einen weiteren wichtigen Schritt getan: Das Formular war ausgefüllt, unterzeichnet und abgesendet. Das schnelle Abschicken und meine niedrige Nummer stimmten mich zuversichtlich. Mehr aus Interesse durchstöberte ich die von der amerikanischen Regierung bereitgestellten Websites und stieß dabei auf immer mehr Etappen, die auf mich noch zukommen würden.
Als jemand, der Listen liebt und die deutsche Bürokratie gewohnt ist, verunsicherte mich jedoch der Aufbau der Internetseite. Anstatt eine klare Liste bereitzustellen, die bestimmte Pflichttermine und Dokumente auflistet, stellten sich die Informationen eher verschachtelt dar. Oft klickte ich auf einen Link und kam wie durch Zufall auf die nächste Seite, die weitere Schritte beschrieb. So langsam begann ich zu verstehen, wieso die in Teil zwei zuvor beschriebenen Green-Card-Lottery-Agenturen so erfolgreich sind. Hier bekommen Teilnehmerinnen und Teilnehmer immerhin Hilfe an die Hand, wenn es ihnen zu unübersichtlich wird.
Um die Wartezeit angemessen zu nutzen, begann ich mich um Weiteres zu kümmern: Bis Mitte September jeden Jahres haben alle gezogenen Bewerberinnen und Bewerber Zeit, das DS-Formular abzusenden. Einige Dokumente – beispielsweise das Führungszeugnis oder Passfotos – müssen im nächsten Schritt nachgereicht werden, dürfen jedoch zum Zeitpunkt des Interviews, der erst später bekannt gegeben wird, nicht älter als sechs Monate sein. Pro Jahr und Land wird eine gewisse Anzahl Interviews vergeben. Durchschnittlich werden 55.000 Green Cards jährlich bereitgestellt, die jedoch in sechs voneinander getrennten Verfahren (für jeden Kontinent) verlost werden. Dabei bekommt jedoch nicht jeder Kontinent ein gleiches Kontingent an Green Cards. Die maximale Zahl der Karten, die an ein Land innerhalb der sechs Kontinente vergeben werden dürfen, liegt bei 3.500. Dieser Wert ist gesetzlich festgelegt.
„Einsendeschluss“ im September
Die Case-Nummern wiederum werden nicht pro Land, sondern pro Kontinent vergeben. Als gezogener Teilnehmer aus Deutschland kann man also auch eine Case-Number von 13.000 haben. Das komplizierte Verfahren macht es nicht unbedingt einfacher vorauszusehen, ob und wann man mit einer Interview-Einladung rechnen kann. Ich wusste, dass der „Einsendeschluss“ der Formulare im September sein würde und man voraussichtlich ab Oktober mit einer Einladung rechnen konnte, wenn denn alle Formulare und Anhänge korrekt sind. Fortsetzung folgt…
Malin Schmidt-Ott