Da Hog’n – Onlinemagazin ausm Woid
  • Hog’n
  • Da Hog’n geht um
    • im Landkreis FRG
    • im Landkreis REG
    • rundumadum
    • Out of da Woid
    • Behm-Hog’n
    • Sport-Hog’n
  • Kultur
    • Ausm Woid
    • Boarische Welle
    • Grenz’nlos
    • Da Knaus der Woche
    • Woid-Kino
  • So schaut’s aus
    • Versus
    • Ausprobiat
    • Leid-G’schmatz
    • Schmankerl ausm Netz
  • Do geht wos weida
    • I mog wos wean
    • Made in da Heimat
    • You start me Up
  • Service Hog’n
    • Da Fuadgeh-Check
    • Guad fian Gejdbeiddl
    • S’Woid-Weda
    • Urlaub in Füssing
  • Moaktblotz
    • Moaktblotz-Partner
    • Afg’miagt!
  • Jobs
  • Mia san mia
  • Werbung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Da Hog’n
  • Unterstütze den Hog’n
Start Guad fian Gejdbeiddl Hogn-Steuertipp (124): Anpassung Pendlerpauschale unausgewogen

Hogn-Steuertipp (124): Anpassung Pendlerpauschale unausgewogen

veröffentlicht von da Hogn | 08.03.2022 | kein Kommentar
  • teilen  
  • twittern  
  • teilen 
  • spenden 

Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf 1.200 Euro: Das hört sich gut an, entlastet alle Bürger ebenso wie die Anhebung des Grundfreibetrages. Der Unterschied: Letzteres ist gerecht, ersteres sozial unausgewogen. Warum ist das so? Der Bundesverband Lohnsteuerhilfeverein (BVL) im Rahmen einer Pressemitteilung mit einem Erklärungsansatz dazu.

Die Pendlerpauschale wurde angepasst – aber nur ab 21. Kilometer. Für die meisten Arbeitnehmer bleibt also alles beim Alten. Foto: Hog’n-Archiv

Nutznießer der Werbungskostenpauschale sind diejenigen Arbeitnehmer, die gar keinen oder nur geringen tatsächlichen Aufwand für ihre Berufstätigkeit haben oder deren Aufwendungen vom Arbeitgeber erstattet werden. Vor allem leitende Angestellte profitieren von Dienstwagen, Firmenhandy und weiteren Vergünstigungen und erhalten obendrauf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 Euro. Hinzu kommt, dass er sich aufgrund ihres hohen Einkommens stärker steuermindernd auswirkt.

Alles andere als gerecht

Erhöhte Werbungskosten werden am häufigsten von Arbeitnehmern im mittleren Einkommensbereich geltend gemacht. Für sie bringt aber die Anhebung des Pauschbetrages keinen Cent Entlastung.

(Klicken zum Vergrößern)

Dass es auch anders geht, beweist zum Beispiel das österreichische Einkommensteuerrecht. Dort wird bei nichtselbständigen Einkünften für Werbungskosten lediglich ein Pauschbetrag von 132 Euro jährlich abgezogen. Daneben können andere Kosten berücksichtigt werden. Dadurch werden Mitnahmeeffekte eingeschränkt. Das ist gerecht: Es werden diejenigen entlastet, die tatsächlich einen hohen finanziellen Aufwand haben und nicht diejenigen subventioniert, die keine Aufwendungen haben.

Erich Nöll: „Unzureichend und nicht realitätsnah“

Nach dem Entlastungspaket des Koalitionsausschusses soll von 2022 an eine höhere Pendlerpauschale von 38 Cent ab dem 21. Kilometer gelten. Für die meisten Pendler bleibt die Pauschale somit unverändert. „Das ist unzureichend und stellt keine realitätsnahe, sachgerechte Typisierung dar“, erklärt Erich Nöll, Rechtsanwalt und BVL. „Es widerspricht jeder Lebenserfahrung, dass höhere Kosten erst ab dem 21. Kilometer anfallen.“

(Klicken zum Vergrößern)

Angesichts der aktuellen Preisentwicklungen an den Tankstellen, aber auch bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, bedarf die Entfernungspauschale dringend einer Anpassung – und zwar ab dem ersten Kilometer. Bürger, die keine Fahrkosten haben und trotzdem Leidtragende der gegenwärtigen Krise sind, können jedoch durch eine Erhöhung des Grundfreibetrages entlastet werden.

Das Fazit

Wer nur 20 km täglich zur Arbeit fährt, wird bei den Werbungskosten überhaupt nicht entlastet. Ein solcher Arbeitnehmer profitiert weder von der Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer noch von der Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, weil die Entfernungspauschale bei 220 Arbeitstagen 1.320 Euro beträgt (220 x 20 km x 0,30 €) und er diese vor und nach der Änderung geltend machen kann.

(Klicken zum Vergrößern)

Arbeitnehmer, die arbeitstäglich 30 Kilometer zur Arbeit und zurück fahren müssen, würden aufgrund der erhöhten Entfernungspauschale lediglich 66 Euro mehr absetzen (220 x 20 km x 0,30 € + 220 x 10 km x 0,38 € = 2.156 €) als mit der bisher geltenden Entfernungspauschale (220 x 20 km x 0,30 € + 220 x 10 km x 0,35 € = 2.090 €). Ursächlich ist die fehlende Anhebung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer bei gleichzeitiger Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags.

da Hog’n

_________________________________

Bei Rückfragen hilft Ihnen unsere Steuertipp-Expertin gerne weiter:

HILO Lohnsteuerhilfeverein e.V., Maria Weigerstorfer, Bahnhofstraße 31, 94078 Freyung, Tel.: 08551/914 049

Print Friendly, PDF & Email
  • teilen  
  • twittern  
  • teilen 
  • spenden 

DAS KÖNNTE DICH AUCH INTERESSIEREN...

Hog’n-Steuertipp (123): Her mit der höheren Pendlerpauschale! Hog’n-Steuertipp (111): Wann sind Rentner steuerpflichtig? Hog’n-Steuertipp (93): Homeoffice in Zeiten von Corona Hog’n-Steuertipp (80): Unfallkosten sind steuerlich absetzbar, wenn…
Schlagwörter: Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., BVL, Erich Nöll, Freyung, Grundfreibetrag, HILO Lohnsteuerhilfeverein e.V., Inflation, Maria Weigerstorfer, Österreich, Österreichisches Steuerrecht, Pendler, Pendlerpauschale, Preisentwicklung, Service, Steuer, Steuertipp, Werbungskosten
Da Hog'n geht um!
Ja, uns gibt's kostenlos. Und ja, wir sagen: Gern geschehen. Das Online-Magazin "da Hog'n" ist ein Angebot im Netzwerk der freien Presse. Wer den "Hog'n" und dessen Berichterstattung mit ein paar Cent oder gerne auch mehr unterstützen möchte, kann dies gerne tun: Ganz einfach per Paypal!

Dein Kommentar

Hier klicken, um das Antworten abzubrechen.

Kommentar eintragen

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Tag des Sports: „Quäl- und Spielspaß“ für die ganze Familie
  • Woid-Kino im Juni (6): Liebesdings – ein Star auf der Flucht
  • Rückepferd statt Harvester: Bubi, Bubi noch einmal!

Anzeige

Unsane Moaktblotz-Partner

  • Previous
  • Next

Anzeige

Schlagwörter

Ausbildung Bayerischer Wald Bayerwald Corona Coronakrise Coronavirus CSU Da Knaus der Woche Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald FNBW Fotografie Fotos Freyung Freyung-Grafenau Frühling Georg Knaus Grafenau Herbst Interview KdW Knaus der Woche Landkreis Freyung-Grafenau Landkreis Passau Landkreis Regen Landrat Sebastian Gruber Martin Zoidl Mauth Musik Nationalpark Nationalpark Bayerischer Wald Passau Polizei Regen Service Tourismus Waldkirchen Wetter Wetter Bayerischer Wald Wetterbericht Wettervorhersage Winter Wirtschaft Woid Woid-Weda Zwiesel

Neueste Kommentare

  • Maria bei Corona-Erfahrungsbericht: „Wie unter einer Dunstglocke“
  • Silvia Rottmair bei „Aktion Merlin“ will das Katzenleid stoppen
  • Ben bei 50 Jahre Disco Büchl (1): „Rock, härterer Rock, Büchl-Rock“

Anzeige

Hog’n-Moaktblotz-Partner

“A Branchenbiachl af Niedaboarisch”, aus der Region für die Region – das ist unser Hog’n-Moaktblotz! Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen aus allen Branchen können sich in unserer Rubrik kurz und übersichtlich präsentieren.

Mehr Informationen

Unterstütze uns

Kritische Hintergrundberichte und spannende Reportagen kosten Zeit und Geld. Damit wir Euch auch in Zukunft unabhängig informieren können, bitten wir Euch um die finanzielle Unterstützung.

Mehr Informationen

Was ist ein Hog’n?

Hog’n-Newsletter

Hier geht’s zur Anmeldung für den Hog’n-Newsletter

Mehr Informationen

  • Home
  • Da Hog'n geht um
  • Do geht wos weida
  • Kultur-Hog'n
  • Moaktblotz
  • Service-Hog'n
  • So schaut's aus
  • Datenschutz
  • Impressum
© 2022 Da Hog’n – Onlinemagazin ausm Woid. Oile Rechte bei uns. Site Admin · RSS-Feed für Beiträge
Sumava.eu - offizieller Partner des Onlinemagazins da Hog'n