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Start im Landkreis REG Neue Regelungen ab 23. August: Die Corona-Situation im Landkreis Regen

Neue Regelungen ab 23. August: Die Corona-Situation im Landkreis Regen

veröffentlicht von da Hogn | 23.08.2021 | kein Kommentar
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Regen. Seit dem 23. August gelten für alle Landkreise mit einer Inzidenz über 35 und damit auch den Landkreis Regen veränderte Corona-Regelungen, wie die Behörde per Pressenotiz mitteilt. Die bayerische Staatsregierung hat mit den jüngsten Änderungen weitgehend die Beschlüsse der Regierungschefs der Länder übernommen. Diese gelten bis einschließlich 10.September 2021.

Der Coronavirus breitet sich wieder vermehrt aus. Foto: fernandozhiminaic/pixabay.com

Ab sofort gilt laut der Meldung für die Teilnahme an öffentlichen und privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie Sport- und Kulturveranstaltungen im Innenbereich, bei körpernahen Dienstleistungen in geschlossenen Räumen (z.B. Friseurbesuch oder Kosmetikbehandlungen), in der Innengastronomie sowie bei dem Besuch von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen die sog. „3G-Regel“. Das bedeutet: Entweder vollständig geimpft, von Corona genesen oder aber getestet.

Neue Regeln nach einer fünftägigen Unterschreitung

Auch für Beherbergungsstätten ist eine entsprechende Bestätigung zu erbringen, die bei Ankunft sowie alle weitere 72 Stunden vorgelegt werden muss. Zulässig sind hierbei ein maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test, ein maximal 24 Stunden alter POC-Antigen-Schnelltest oder ein Selbsttest, der unter Aufsicht vor Ort durchgeführt wird. Alternativ kann der Mitteilung zufolge auch ein Nachweis einer bisherigen Infektion mit SARS-CoV-2 auf Basis einer PCR-Testung erbracht werden, welche mindestens 28 Tage zurückliegt und maximal sechs Monate alt ist.

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz beträgt laut RKI für den Landkreis Regen 38,8 Fälle/100.000 Einwohner. Erst nach einem fünftägigen Unterschreiten des Signalwertes von 35 treten am übernächsten Tag wieder andere Regelungen in Kraft.

da Hog’n

____________

Detaillierte Informationen über die neuen Vorschriften sind unter www.landkreis-regen.de/aktuelle-corona-regeln (einfach klicken) abrufbar. Für Rechtsfragen ist das Landratsamt zudem per E-Mail unter corona-rechtsfragen@lra.landkreis-regen.de sowie unter der Rufnummer 09921/601-675 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15:30 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 12 Uhr erreichbar.

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Schlagwörter: 3G-Regel, Corona-Schutzmaßnahmen, Impfung, Innenbereich, Innengastronomie, Inzidenz, Inzidenzwert, körpernahe Dienstleistungen, Krankenhaus, Kultur, Landkreis Regen, PCR-Test, Pflegeeinrichtung, POC-Antigen-Schnelltest, RKI, Robert-Koch-Institut, Selbsttest, Sport, Test, Veranstaltungen
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