Freyung-Grafenau. Es geht in die richtige Richtung. Die nach § 28a des Infektionsschutzgesetzes bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) liegt im Landkreis Freyung-Grafenau am Dienstag (4. Mai) bei 114,9 (Stand RKI am 04.05.2021). Somit wurde der Wert von 150 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, wie das Landratsamt mitteilt. Gemäß § 3 Nr. 2 der 12. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) gelten ab Donnerstag, den 6. Mai, 0 Uhr, deshalb angepasst Corona-Maßnahmen.
Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handelsangebote ist laut der Meldung weiter untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel. Dabei ist der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, untersagt.
„Click & Meet“ ist möglich
Für zulässigerweise geöffnete Betriebe gelten weiterhin die bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen (Mindestabstand von 1,5 Meter, Kundenbeschränkung im Verhältnis zur Verkaufsfläche, FFP2-Maskenpflicht für die Kunden und ihre Begleitpersonen). Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften (sog. Click & Collect) ist unter Einhaltung der bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen zulässig. Aufgrund der Unterschreitung der Inzidenz von 150 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen ist die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung (sog. Click & Meet) für einen fest begrenzten Zeitraum unter den Voraussetzungen erlaubt, dass
-
…die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 40 qm Verkaufsfläche
- … Kunden nur eingelassen werden dürfen, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen, und
- … der Betreiber die nach § 2 der 12. BayIfSMV relevanten Kontaktdaten erhebt.
Fünf Tage unter 100 ist das nächste Ziel
Steigt der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen erneut über 150 oder sinkt der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, wird dies vom Landratsamt Freyung-Grafenau amtlich bekannt gemacht. Die für den neuen Inzidenzbereich maßgeblichen Regelungen gelten der Meldung zufolge dann ab dem übernächsten, auf die amtliche Bekanntmachung folgenden Tag. Das Landratsamt Freyung-Grafenau hat heute gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung diese veränderten Regelungen im Amtsblatt bekannt gegeben.
da Hog’n