BVL und DGB fordern einen Pauschalbetrag bei Corona-bedingter Heimarbeit und eine entspr. Berücksichtigung im Jahressteuergesetz 2020.

In der Herbstzeit steigen die Corona-Infektionszahlen und es werden erneut strenge Auflagen eingeführt. Wie bereits im Frühjahr schicken deshalb viele Arbeitgeber ihre Beschäftigten wieder in die Heimarbeit. Vor allem Familien haben jedoch häufig nicht so viel Wohnraum, dass sie sich ein abgetrenntes häusliches Arbeitszimmer einrichten können. In diesen Fällen fehlt immer noch eine gesetzliche Regelung, welche die Belastung für die Arbeit zuhause berücksichtigt, worauf der Bundesverband Lohnsteuerhilfeverein (BVL) im Rahmen einer Pressenotiz hinweist.

Bisher fehlt noch die gesetzliche Regelung für Corona-bedingte Heimarbeit. Foto: Lukasbieri/pixabay.com

Dabei müssen die Arbeitnehmer im Homeoffice mit zunehmenden Belastungen beispielsweise für höhere Heizkosten während der kalten Jahreszeit rechnen. Weil außerdem noch die Entfernungspauschale während der Heimarbeit wegfällt, werden viele Arbeitnehmer im kommenden Jahr steuerlich schlechter dastehen.

BVL und DGB fordern einen Pauschalbetrag für Heimarbeit

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Der BVL hat gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in einem Brief an den Bundesfinanzminister vorgeschlagen, während der Corona-Pandemie einen monatlichen Pauschalbetrag von 50 Euro für die Heimarbeit einzuführen. Diese Pauschale entspricht etwa der Hälfte des Betrages für ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer. Mit dieser Pauschale sollen auch die Arbeitnehmer ihre Belastungen berücksichtigen können, die nur ein Durchgangszimmer oder den Teil eines Wohnraumes beruflich nutzen und bisher leer ausgehen.

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Eine gesetzliche Regelung für die Zeit der Corona-Pandemie sollte mit dem Jahressteuergesetz 2020 erfolgen, fordert BVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft. Das Gesetz wird derzeit im Bundestag beraten. Der BVL hofft, dass die Vorschläge schnell geprüft und eine Regelung zur Entlastung der betroffenen Arbeitnehmer aufgenommen wird.

da Hog’n

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Tel.: 08551/91 40 49


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