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Start im Landkreis FRG Rote Corona-Ampel: Inzidenzwert nun auch in FRG auf über 50

Rote Corona-Ampel: Inzidenzwert nun auch in FRG auf über 50

veröffentlicht von da Hogn | 27.10.2020 | kein Kommentar
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Freyung-Grafenau. Lange Zeit noch konnte sich der Bayerwald-Kreis dagegen wehren, während viele Nachbarn bereits diesen Wert überschritten hatten. Doch nun hat es auch den Landkreis Freyung-Grafenau „erwischt“. Wie einer entsprechenden Grafik auf Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu entnehmen ist, hat FRG am Dienstagnachmittag (27. Oktober) einen Inzidenzwert von 81,67 erreicht – und somit die 50er-Grenze gerissen. Die in diesen Tagen omnipräsente Corona-Ampel steht somit ab Mittwoch, 28. Oktober, 0 Uhr auf rot, einhergehend mit den entsprechenden Einschränkungen. Das Landratsamt Freyung-Grafenau hat das im Rahmen einer Pressemeldung bestätigt.

Ab Mittwoch, 28. Oktober, 0 Uhr, steht die Corona-Ampel auch im Landkreis Freyung-Grafenau auf rot. Symbolbild: kalhh/pixabay.com

Die Medienmitteilung des Landkreises Freyung-Grafenau im Wortlaut:

„Aufgrund zahlreicher positiver Testergebnisse in den letzten Tagen hat sich der LGL-Inzidenzwert bei uns im Landkreis seit gestern von 44,66 auf heute 81,67 erhöht. Bezüglich der Überschreitung der Anzahl an Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 von 50 pro 100.000 Einwohnern im Landkreis Freyung-Grafenau innerhalb von sieben Tagen gelten auf der Grundlage der Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 28.10.2020 weitere Schutzregeln zur Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung im Landkreis:

  • Es besteht Maskenpflicht am Platz an Schulen aller Jahrgangsstufen und in Hochschulen.
  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt auch insbesondere für die Gastronomie.
  • Der Teilnehmerkreis an zulässigen privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.
  • Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde). 
  • Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde).

Es droht eine Überlastung des Gesundheitssystems

Darüber hinaus haben folgende Regelungen nach wie vor Gültigkeit:

  • Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, für die in dieser Verordnung keine besonderen Regelungen vorgesehen sind.
  • Ebenso besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
  • Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in
    Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

„Die Regelungen dienen dem Schutz der Allgemeinheit sowie besonders gefährdeter Personengruppen und sind bei den gestiegenen Infektionszahlen unverzichtbar!“, unterstreicht Landrat Sebastian Gruber.

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 im Landkreis Freyung-Grafenau ist in den vergangenen Tagen kontinuierlich und deutlich gestiegen und dabei nicht auf eine bestimmte Einrichtung beschränkt, sondern verteilt sich über den gesamten Landkreis. Aufgrund der in den vergangenen Tagen zu beobachtenden Steigerung und anwachsenden Zahl an Kontaktpersonen ist davon auszugehen, dass die Zahl an Neuinfektionen exponentiell weiter steigen wird, falls keine Gegenmaßnahmen getroffen werden, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Landrat Gruber: „Die Regelungen dienen dem Schutz der Allgemeinheit sowie besonders gefährdeter Personengruppen und sind bei den gestiegenen Infektionszahlen unverzichtbar!“

Insbesondere ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen zeigen schwere Krankheitsverläufe. Vor dem Hintergrund der aktuell dynamischen Entwicklung müssen nun wirksame Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitung und zur Unterbrechung der Infektionsketten ergriffen werden. Eine Kontaktnachverfolgung könnte bei einer unkontrollierten Ausbreitung des Erregers kaum noch gewährleistet werden.

Im Falle unkontrollierter Infektionsketten droht weiterhin eine Überlastung des Gesundheitssystems und damit eine möglicherweise exponentielle Ausbreitung des Virus. Die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Zusammenkünften in privaten Räumen ist notwendig, da sich besonders bei Privatfeiern ein deutlich erhöhtes Infektionsgeschehen herauskristallisierte. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass das Virus auf eine Vielzahl von Menschen übertragen wird und sich weiter unkontrolliert in der Bevölkerung ausbreitet. Die Maßnahmen sind geeignet, um einem weiteren unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen wirksam entgegenzuwirken und der Bildung neuer Infektionsketten in der Region vorzubeugen.

Maskenpflicht auch an den Grundschulen

„Die Regelungen dienen dem Schutz der Allgemeinheit sowie besonders gefährdeter Personengruppen. Bleiben wir weiter sorgsam und umsichtig, aber machen wir uns nicht gegenseitig verrückt. Zudem bitte ich Sie, nicht nach Schuldigen zu suchen. Gehen wir in Wort, Schrift und Tat weiterhin vernünftig und respektvoll miteinander um“, unterstreicht Landrat Sebastian Gruber.

Diese Schutzregeln gelten nun solange, bis die 7-Tage-Inzidenz für mindestens sechs hintereinander folgende Tage wieder unter 50 fällt oder einen Wert von 100 und mehr erreicht. Im Landkreis Freyung-Grafenau gelten nun die allgemeinen Bestimmungen der Corona-Ampel des Freistaats Bayern bei einem Inzidenzwert von über 50. Mit roter Corona-Ampel besteht nun auch in den Grundschulen Maskenpflicht am Platz.

Symbolbild: fernandozhiminaic/pixabay.com

Bereits in den letzten Tagen haben das Landratsamt und das Staatliche Schulamt Anfragen zu den geltenden Regelungen hinsichtlich der Maskenpflicht im Grundschulunterricht erreicht. Wir haben Verständnis für die gesamte Schulfamilie, allen voran für die Eltern, die ihre Besorgnis durch Hinweise zu den Maßnahmen an Schulen zum Ausdruck gebracht haben.

In der Gesamtschau hat die Aufrechterhaltung des Präsenz-Schulbetriebs für Landratsamt, Staatliches Schulamt und Gesundheitsbehörden besondere Priorität. Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis, dass eine Entscheidung hinsichtlich einer Ausnahmeregelung sorgfältig abgewogen werden muss. Aufgrund der ansteigenden Inzidenz-Zahlen und den aktuellen Fällen an Schulen, darunter auch Grundschulen, kann derzeit – zu unserem großen Bedauern – eine Ausnahmegenehmigung von der Maskenpflicht an Grundschulen für die drei Tage bis zum Beginn der Herbstferien nicht in Betracht gezogen werden. Eine Ausnahmegenehmigung ist außerdem nur in einzelnen begründeten Ausnahmefällen in enger Abstimmung mit dem Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege möglich.

Wir bitten die Betroffenen um ihr Verständnis und, dass ab dem 28.10.2020 die Maskenpflicht an Grundschulen aktiv umgesetzt wird. Mit der Ferienwoche haben wir dann eine weitere Woche, in der wir den Anstieg der Infektionen hoffentlich wieder stoppen können.

Landrat Sebastian Gruber appelliert aufgrund aktuell weiter steigender Infektionszahlen nochmals eindringlich an die Bevölkerung, die notwendigen Abstände beim persönlichen Kontakt mit anderen Menschen einzuhalten, das Maskengebot zu beachten und die zusätzlichen Schutzregeln konsequent einzuhalten.““

da Hog’n

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Schlagwörter: Bayerisches Infektionsschutzgesetz, Corona, Corona-Ampel, Einschränkung, Freyung-Grafenau, FRG, Infektionen, Inzidenzwert, Landesamt für Gesundheit, Landrat Sebastian Gruber, LGL, Maskenpflicht, Schulamt, Schule, Verordnung
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