Freyung. Der Angeklagte selbst hat seine Strafe akzeptiert, die Anklage prüft hingegen weitere Schritte: Der Holzdieb-Prozess (wir berichteten) geht in die Verlängerung. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil innerhalb der vorgegebenen Frist von einer Woche Berufung eingelegt und prüft aktuell, ob diese aufrecht erhalten werden kann. Ist das der Fall, wird der dreifache Holzdiebstahl eines Unternehmers aus dem Landkreis-Freyung vor dem Landgericht Passau neu beleuchtet.
„Sollte die Staatsanwaltschaft die Berufung aufrecht erhalten können, müssen wir, also das Amtsgericht Freyung, ein ausführliches Urteil sowie Protokoll anfertigen, auf dessen Grundlage weitere Schritte in die Wege geleitet werden“, berichtet der Vorsitzende Richter Sebastian Nagel dazu. Generell sei es im Alltagsgeschäft eher Usus, dass die jeweils Verurteilten von den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln (Berufung oder Revision) Gebrauch machen, doch es komme, so Nagel, auch immer wieder vor, dass die Staatsanwaltschaft eine entsprechende Handhabe an den Tag legt. „Der Einspruch der Anklage ist auf die Rechtsfolgen beschränkt, das heißt, es wird nur das Strafmaß des Urteils überprüft – und nicht die Verhandlung an sich.“
+++ Aktualisierung am 22. Juli 2020: Auf Mitteilung von Richter Sebastian Nagel hat die Staatsanwaltschaft die Berufung zurückgezogen. Das vom Amtsgericht Freyung ausgesprochene Urteil ist somit rechtskräftig (220 Tagessätze mit einer Höhe von jeweils 50 Euro) +++
da Hog’n
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