Hinterschmiding. Es ist zwar schon eine Weile her, dass die ÜWG-Fraktion des Hinterschmidinger Gemeinderats einen Antrag zur Einberufung einer Eilsitzung gestellt hat, die dann am 20. Mai auch stattfand. Doch insbesondere Punkt zwei der damaligen Tagesordnung mit dem Titel „Bürgermeisterinformation über Konsequenzen nach konstituierender Sitzung“ sorgt immer noch für Diskussionsstoff in der Bevölkerung. Die einen können die Reaktion des wiedergewählten Rathaus-Chefs Fritz Raab nachvollziehen – die anderen interpretieren sein Verhalten als trotzig. Worum ging’s? Wie so oft: ums „liebe“ Geld…
Die ÜWG, der auch Fritz Raab angehört, wollte sich in jener Eilsitzung etwa Luft verschaffen und gewisse Dinge nochmals aufs Tableau bringen, da ihre Vertreter mit einigen Punkten, die in der vorausgegangenen konstituierenden Sitzung besprochen und beschlossen wurden, nicht so recht einverstanden waren. Es war die Rede von Absprachen zwischen den beiden Fraktionen CSU Hinterschmiding und FWG Herzogsreut, von deren „Machtdemonstration“ sowie einer „Contra-Bewegung in Richtung Bürgermeister Raab“.
Er werde in Zukunft kürzer treten
Einer dieser Punkte betraf etwa den Erlass der neuen Geschäftsordnung, die aufgrund verschiedener Einwände aus dem Lager der CSU und der FWG bislang nicht verabschiedet werden konnte (laut Mitteilungsblatt bleibt somit die alte Geschäftsordnung 2014/20 bis zur endgültigen Entscheidung bestehen). „Die Sache liegt derzeit zur Prüfung bei der Rechtsaufsicht“, wie Marco Denk, geschäftsleitender Beamter, auf Hog’n-Nachfrage mitteilt. Von der Verwaltung wurde dem Gremium in der konstituierenden Sitzung ein den Statuten des Bayerischen Gemeindetags angeglichener Mustervorschlag für eine neue Geschäftsordnung unterbreitet. Einer der Hauptkritikpunkte (insbesondere von Seiten der FWG) bezog sich dabei auf den Sachverhalt „Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln„, über die der Bürgermeister (im Rahmen bereits im Haushaltsplan beschlossener Mittel) verfügen könne (etwa über zusätzlich erforderliche, unvorhergesehene Ausgaben bei einer gemeindlichen Baustelle). Der Sprung von 5.000 (alte Geschäftsordnung) auf 10.000 Euro (Vorschlag der Verwaltung) hätte einer Verdoppelung der Mittel entsprochen. Dies wurde mehrheitlich abgelehnt.
Ein weiterer Punkt betraf die Kürzung der Dienstaufwandsentschädigung des ersten Bürgermeisters, die laut Denk in der Eilsitzung „recht kontrovers diskutiert“ und schließlich per Antrag beschlossen wurde: In der vorherigen Amtsperiode belief sich die Dienstaufwandsentschädigung des Rathaus-Chefs auf knapp 780 Euro monatlich – diese wird auf Wunsch des Gremiums künftig 450 Euro betragen. Die Begründung: „Die Dienstaufwandsentschädigung sei im Vergleich zu anderen Gemeinden zu hoch angesetzt worden – es müsse die Einwohnerzahl und die Größe der Gemeinde berücksichtigt werden. Gerade in Zeiten, in der die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie noch nicht vollständig abgeschätzt werden können, solle die Gemeinde und der erste Bürgermeister mit gutem Beispiel vorangehen, Opfer bringen und ein finanzielles Zeichen setzen“ (siehe Mitteilungsblatt). „Der Bürgermeister war darüber nicht erfreut – diesen Beschluss will er auch von der Rechtsaufsicht überprüfen lassen“, informiert Geschäftsleiter Denk weiter.
Die Konsequenzen des Bürgermeisters daraus: Er werde in Zukunft kürzer treten. Sprich: Aufgaben, die er bis dato gegen ein geringes Entgelt bzw. unentgeltlich übernommen hatte, wolle er nun in dieser Legislaturperiode nicht mehr übernehmen – etwa den Vorsitz in der Verwaltungsgemeinschaft Hinterschmiding-Philippsreut (diesen hat inzwischen Philippsreuts Bürgermeister Helmut Knaus übernommen), den Vorsitz im Schulverband Hinterschmiding-Grainet oder den stellv. Vorsitz bei der ILE Wolfsteiner Waldheimat.
Zwei Lager
Als trotzig empfinden nicht wenige die Reaktion von Bürgermeister Raab, dessen Konsequenzen bei so manchem durchaus den Eindruck hinterlassen, als ob es ihm bei der Ausübung seines Amtes in erster Linie um den eigenen Geldbeutel ginge. Als hauptamtlicher Gemeindevorsteher mit der Besoldungsklasse A14, einer Dienstaufwandsentschädigung von 450 Euro sowie einer steuerfreien Pauschale von 350 Euro dürfte er monatlich auf rund 5.600 Euro netto kommen*. Eine stattliche Stange Geld, die ihm – wie seine Kritiker nun anprangern – doch ausreichen müsse, um auch weiterhin gewisse „Ehrenämter“ auszuführen – schon allein aus moralischen Gründen.
Andere wiederum haben Verständnis für Raabs Reaktion: Wer sich derart „vollzeitlich“ für die Gemeinde einbringt und als Bürgermeister quasi im Dauereinsatz für die Belange der Bevölkerung zur Verfügung steht (frei nach dem Motto: Ein Bürgermeister kennt kein Privat-Leben), der hat sich auch eine gewisse Entlohnung dafür verdient – selbst, wenn es „nur“ um ein paar hundert Euro mehr geht.
Geld hin oder her – viel wichtiger ist doch, dass die gewählten Gemeinderäte in Hinterschmiding samt Bürgermeister Fritz Raab sich trotz mancher (Macht-)Querelen, persönlicher Animositäten und wahlkampftechnischer Manöver wieder auf das besinnen, um was es letzten Endes geht: Sachpolitik zum Wohle der Bürger. Alles andere sind Nebenschauplätze, die wohl niemanden weiterbringen.
Stephan Hörhammer
(* in der erstveröffentlichten Textversion hieß es: „Als hauptamtlicher Gemeindevorsteher mit der Besoldungsklasse A14 (rund 5.600 Euro netto), 450 Euro Dienstaufwandsentschädigung sowie einer steuerfreien Pauschale von 350 Euro dürfte er auf mindestens 6.400 Euro monatlich kommen.“)
Anmerkung der Redaktion: Wir hätten gerne Fritz Raab selbst zu den Vorgängen in seiner Gemeinde genauer befragt, doch er bleibt offensichtlich seiner Linie treu und spricht auch weiterhin nicht mit den Vertretern des Onlinemagazins da Hog’n. Das ist freilich sein gutes Recht. Ebenso wie es das Recht einer freien Presse ist, über seine schweigsame Haltung gegenüber unserem Medium zu berichten.