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Start im Landkreis FRG Minigolf Waldkirchen: Stimmungsmache gegen Bürgermeister Pollak?

Minigolf Waldkirchen: Stimmungsmache gegen Bürgermeister Pollak?

veröffentlicht von Sabine Simon | 12.03.2020 | kein Kommentar
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Waldkirchen. Die Posts bei Facebook, die Minigolfanlagen-Betreiber Marco Baier in den vergangenen Tagen veröffentlichte, sind eindeutig: Er gibt vor allem Waldkirchens Rathaus-Chef Heinz Pollak die Schuld daran, dass seine Anlage am Karoli vor knapp einem Jahr zusperren musste (da Hog’n berichtete): „Die Beschwerde des Bürgermeisters und der Leitung des Caritas-Seniorenwohnheims beim Landratsamt Freyung über Lärm von unserem Minigolf mit Kinderspielplatz war mitunter für den Sofortvollzug der ‚Sperrung‘ unserer Anlage verantwortlich“, ist auf der Minigolf-FB-Seite zu lesen. Im Gegenzug leitet Pollak nun, wie dieser auf Hog’n-Anfrage mitteilt, rechtliche Schritte gegen Baier und seine Facebook-Posts ein – wegen Verleumdung und übler Nachrede.

Gegen die Facebook-Posts des Minigolfbetreibers will Bürgermeister Heinz Pollak nun rechtliche Schritte wegen Verleumdung und übler Nachrede einleiten. Screenshot: facebook.de/minigolf waldkirchen

Macht Marco Baier kurz vor der Kommunalwahl Stimmung gegen Heinz Pollak? Zumindest hat es den Anschein. Denn Baier zufolge ist es der Waldkirchener Bürgermeister, der alles so eingefädelt hat, damit nun keine Kinder mehr beim Minigolf, Trampolin springen und Sandkasten spielen lachen dürften. Damit schießt Baier jedoch endgültig übers Ziel hinaus, denn im Kampf um seine Minigolf-Anlage greift gerade er auch immer wieder zu ungeeigneten Mitteln, wie Hog’n-Autorin Sabine Simon kommentiert.

Keine Baugenehmigung – keine Nutzung

Seit das Landratsamt die Minigolf-Anlage vor knapp einem Jahr zusperren ließ, versuchte Marco Baier die Nutzungsuntersagung per richterlichen Beschluss aufzuheben. Das Bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg hat im Juni 2019 seinen Antrag abgelehnt. Nun ist er mit seiner Beschwerde gegen das Urteil vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München ebenfalls gescheitert. Beide Gerichte bestätigen somit, dass das Landratsamt Freyung-Grafenau den Betrieb stoppen durfte – und der 45-Jährige seine Anlage weiterhin nicht nutzen darf. Es sei denn, er lässt die beanstandeten Umbaumaßnahmen im Nachhinein genehmigen.

Er sei sich sicher gewesen, dass er für die im vergangenen Frühjahr durchgeführten Bauarbeiten keine Genehmigung braucht, sagt Baier. Foto: privat

Es gibt einen Satz in der 20-seitigen Urteilsbegründung, der Marco Baier besonders stört: Darin heißt es, dass sich neben der Caritas ebenso Rathaus-Chef Pollak im April vergangenen Jahres über Lärm beschwert habe. Auch wenn auf den restlichen Seiten des Urteils ausführlich begründet wird, warum er eine Genehmigung für seine Umbaumaßnahmen im vergangenen Jahr hätte einholen müssen – für Marco Baier scheint momentan nur dieser eine Satz von Bedeutung zu sein. Er nimmt ihn offenbar persönlich: „Der Bürgermeister ist mir in den Rücken gefallen“, sagt er.

Er habe sich nie selbst beim Bauamt beschwert, äußerst sich hingegen Heinz Pollak auf Hog’n-Nachfrage zu den Vorwürfen. Pollak zufolge berichtete Caritas-Vorstand Konrad Niederländer dem Bauamt über die Erdarbeiten, die Marco Baier im vergangenen Frühjahr am Minigolfplatz ohne vorher beantragte Genehmigung durchführte – nicht aber über Lärm. Seinen Worten habe er sich angeschlossen.

Ob und in welcher Form sich der Bürgermeister beschwert hat, ist für Baiers Situation jedoch nicht entscheidend. Die Beschwerde ist nicht mehr als ein Nebenschauplatz, den er nun in den Fokus rücken möchte. „Das Vorliegen von Beschwerden war keine rechtliche Voraussetzung für den Erlass der Nutzungsuntersagung“, schreibt Christian Luckner, stellvertretender Pressesprecher des Landratsamtes Freyung-Grafenau, auf Hog’n-Nachfrage. „Die Nutzungsuntersagung wurde ausgesprochen, weil Herr Baier für die vorgenannten Anlagen (großes Trampolin, Sandkasten und Minigolfbahnen an neuem Standort, Anm. d. Red.) nicht die erforderliche baurechtliche Genehmigung besaß und auch die Stellung eines entsprechenden Bauantrags zur Prüfung einer nachträglichen Genehmigung verweigerte.“

Schlagzeilen sind kein Druckmittel

Die Aufmachung von Baiers Facebook-Posts erweckt hingegen den Eindruck, der Minigolfplatz habe deshalb schließen müssen, da dort Kinder zu viel Lärm machten. Damit werden schlichtweg Tatsachen verzerrt. Und es ist nicht der erste Versuch Baiers Medien und Öffentlichkeit auf sich aufmerksam zu machen und für seine Sache zu vereinnahmen. Welche Vorteile er sich davon verspricht, bleibt dabei offen. Denn eine Baugenehmigung werden ihm seine Unterstützer bei Facebook nicht liefern.

Ohne nachträgliche Baugenehmigung wird Marco Baier seine Minigolfbahnen und das große Trampolin auch heuer nicht nutzen dürfen. Foto: Hog’n-Archiv

Er präsentiere auf der Social-Media-Plattform „nur Fakten – und die darf im Wahlkampf jeder wissen“, sagt Marco Baier gegenüber dem Onlinemagazin da Hog’n über das, was er aktuell bei Facebook verbreitet. Dann allerdings muss er alle Fakten veröffentlichen und das gesamte Gerichtsurteil der Allgemeinheit gegenüber dokumentieren. Sich lediglich einen einzelnen Satz herauszupicken, der den eigenen Absichten in die Karten spielt, macht seine Darstellung einseitig und subjektiv.

Im Urteil des Verwaltungsgerichts ist zu lesen, dass Baier bereits seit zwei Jahren bewusst die Öffentlichkeit suche, um die Entwicklung zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Mit den jüngsten Facebook-Posts versucht er dies erneut – nur diesmal sind es nicht die „Caritas-Bagger“, die in seiner Darstellung vor knapp zwei Jahren „ins Familienparadies rollten“, nun ist es der Bürgermeister, der sich gegen Kinderlärm beschwert habe.

So kann Baier den Kampf nicht gewinnen

Wer mit Marco Baier über die Angelegenheit spricht, merkt schnell: Da wähnt sich einer in der Opferrolle. Er sieht sich nach wie vor im Recht und sucht Beweise und Begründungen dafür. Beweise, die ihn bei den Behörden nicht weiterbringen. Den Kampf, den er führt, kann er auf diese Weise nicht gewinnen. Er schadet damit nicht nur sich selbst, sondern auch der Stadt Waldkirchen und allen anderen Beteiligten. Wenn er das umgebaute Grundstück am Karoli wieder nutzen möchte, dann ist es nun an der Zeit, endlich alles baurechtlich korrekt zu beantragen und auf rechtlich einwandfreie Füße zu stellen.

Marco Baier hat damit bereits ein Planungsbüro beauftragt. Ende des Monats soll es ein Gespräch im Landratsamt mit dem Bauamt geben, um alle Möglichkeiten und Voraussetzungen auszuloten. Dabei findet sich dann hoffentlich eine Lösung, mit der alle leben können.

Kommentar: Sabine Simon

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Schlagwörter: Baugenehmigung, Baustopp, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Bayerisches Verwaltungsgericht, Bürgermeister Heinz Pollak, Christian Luckner, Facebook, Facebook-Posts, Gerichtsurteil, Heinz Pollak, Karoli, Kommentar, Marco Baier, Minigolf, Minigolf Waldkirchen, Minigolfplatz Waldkirchen, Nutzungsuntersagung, Pressesprecher Christian Luckner, rechtliche Schritte, Social Media, Soziale Medien, Stadt Waldkirchen, üble Nachrede, Verleumdung
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