Altreichenau. Es schien wieder aufwärts zu gehen mit dem „Haus Bergland“ in Altreichenau: „Durch Internetpräsenz haben wir es tatsächlich geschafft neue Stammgäste zu gewinnen“, schreibt Angela Huber von der Vermietergemeinschaft der beiden Hochhäuser im Dezember per Kommentar auf der Hog’n-Webseite. Es sei der beste Sommer seit Langem gewesen, heißt es. Vor drei Jahren noch klagte Huber über Streitereien zwischen Touristen und Dauermietern. Nun kursieren erneut Gerüchte rund um die Anlage: Es gebe erhebliche Probleme in Sachen Brandschutz, viele Wohnungen dürften nicht mehr genutzt werden. Was ist dran an der Sache?
Im Ort wird gemunkelt, die Hochhäuser seien momentan ab dem dritten Stockwerk aufgrund fehlender Fluchtwege gesperrt. Die Eigentümer dürften ihre Wohnungen nicht mehr nutzen, müssten jedoch weiterhin Nebenkosten bezahlen. Würde man die Gebäude brandschutztechnisch nachrüsten, koste dies jeden Wohnungseigentümer mehr als die Wohnungen derzeit wert sind. Stimmt das denn?
Landratsamt hat Bewohner zu Nutzungsaufgabe aufgefordert
Eine Nachfrage des Onlinemagazins da Hog’n beim Landratsamt Freyung-Grafenau ergibt, dass es in der Anlage „Haus Bergland“ tatsächlich erhebliche Probleme in Sachen Brandschutz gibt:
„Das Landratsamt wurde von Seiten der zuständigen Hausverwaltung über ein Gutachten eines privaten Brandsachverständigen informiert, das erhebliche Mängel beim Brandschutz in der Anlage festgestellt hatte“, teilt Landratsamtssprecher Christian Luckner mit. „Vom Bauamt des Landratsamtes Freyung-Grafenau wurde daraufhin eine Begehung zur Überprüfung des Brandschutzes der Anlage ‚Haus Bergland‘ durchgeführt. Aufgrund der daraus gewonnen Erkenntnisse hat das Landratsamt Mieter, Eigentümer und die Wohnungseigentümergemeinschaft (für die gemeinschaftlich genutzten Räume) zur freiwilligen Nutzungsaufgabe aufgefordert.“
Das Wort „freiwillig“ besagt in diesem Fall nicht, dass es im Ermessen der Bewohner liege, ob sie ihre Wohnungen verlassen: „Eine Nutzungsaufgabe, ob freiwillig oder erzwungen, bedeutet, dass die Nutzung aufgegeben wird. Somit können die Betroffenen auch bei einer freiwilligen Aufgabe nicht in der Wohnung bleiben“, konkretisiert Luckner.
Die Aufforderung zur freiwilligen Nutzungsaufgabe beziehe sich auf einen Großteil der Appartements in der Anlage sowie auf Teile des Kellergeschosses und einen Teil der gemeinschaftlich genutzten Räume. Es sei jedoch nicht der komplette Gebäudetrakt betroffen, wie das Landratsamt betont.
Fehlende Fluchtwege und Lebensgefahr für Rettungskräfte
Die Behörde hat so entschieden, da sowohl der erste als auch der zweite Flucht- und Rettungsweg erheblich mängelbehaftet und teilweise überhaupt nicht vorhanden sei. „Bei einer weiteren Nutzung der betroffenen Gebäudeteile besteht im Brandfall Lebensgefahr, insbesondere wegen der mit einem Brand einhergehenden Verrauchung der Flucht- und Rettungswege“, informiert Christian Luckner weiter. „Diese Gefahren bestünden im Brandfall auch für Dritte, die sich im Gebäude aufhalten und natürlich auch für eventuell eingesetzte Rettungskräfte.“
Wie geht es nun also weiter? Nutzen dürfen die Eigentümer und Mieter der Anlage ihre Wohnungen laut Landratsamt so lange nicht, bis im „Haus Bergland“ ein geprüftes Brandschutzkonzept nachgewiesen und umgesetzt worden ist.
Vor vierzehn Tagen gab es eine Eigentümerversammlung. Dort, so heißt es, habe die Mehrheit der anwesenden Eigentümer beschlossen, zunächst ein Außengerüst an den Hochhäusern anbringen zu wollen, das als Fluchttreppe genutzt werden könne bis grundlegende Sanierungsarbeiten abgeschlossen seien.
Eine offizielle Bestätigung dieses Beschlusses gibt es allerdings nicht. Die Hausverwaltung Hendlmaier, die die Anlage seit Kurzem verwaltet, gibt gegenüber dem Onlinemagazin da Hog’n weder telefonisch noch auf Email-Nachfrage Auskunft. Ebenso bleibt die Frage, ob und wann es eine grundlegende Sanierung der Anlage in Sachen Brandschutz geben wird, unbeantwortet.
Umsetzung dürfte tatsächlich hohe Kosten verursachen
Dass sich viele der Wohnungseigentümer gegen notwendige Instandsetzungsarbeiten immer wieder querstellen würden, bemängelte Angela Huber von der Vermietergemeinschaft bereits vor drei Jahren (siehe damaliger Hog’n-Bericht). Die Umsetzung eines Brandschutzkonzeptes für die gesamte Anlage dürfte tatsächlich hohe Kosten für jeden einzelnen Wohnungseigentümer nach sich ziehen, wenn man diese in Relation zum derzeitigen Marktwert der Immobilie setzt. In vergleichbaren Objekten in der näheren Umgebung werden derzeit Wohnungen ähnlicher Größe zu Preisen zwischen 23.000 und 39.500 Euro auf einschlägigen Immobilienportalen zum Kauf angeboten.
Sabine Simon
Es gab viel Probleme mit der alten Verwaltung, die sich um nichts kümmerte, ausser die Bewohner, mit einem Laubengang abzu…..(rechtlich). Und warum das Landratsamt mit aller härte hier vorgeht und der Geyersberg (das sind genau die selben Häuser) in FRG ein 2. Feuerwehr Wagen ausreicht. Da wird mit zweierlei Maß gemessen. Beamtenwillkür nennt man so etwas. Oder sind da evtl. dinge im spiel. Es sind ja Gerüchte im Umlauf, das ja einige Mitarbeiter des LA dort Wohnungen haben sollen. Wie gesagt, nicht meine Meinung, habe ich nur gehört.
Man könnte doch auch Baukontainer aufstellen, da sind die Fluchtwege kürzer.
Die beiden Hochhäuser sind ca.25 m hoch. Außerdem ist in Altreichenau ein weiteres Hochhaus ( Haus Bayerwald) vorhanden, mit der gleichen Problematik. Auch hier fehlt der zweite Rettungsweg. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich weitere Hochhäuser in ähnlicher Bauweise, die ebenfalls mit Steuermitteln der damaligen Zonenrandförderung erstellt worden sind. Wenn man bei diesen Gebäuden den gleichen Maßstab wie bei Haus Bergland anlegt, müsste man hier die Nutzung ebenfalls untersagen.
In diesen Häusern einschließlich Haus Bergland hat es in den vergangenen Jahrzehnten noch nicht einen einzigen Todesfall durch entstandene Brände gegeben. Zur Bekämpfung von Bränden bei Hochhäusern gehört auch eine entsprechend ausgerüstete Feuerwehr mit ausfahrbaren Rettungsleitern ( nur zur Erinnerung Höhe des Gebäudes 25 m ). Offenbar aus Sparsamkeitsgründen hat der Landkreis Freyung-Grafenau gesetzwidrig die Ausstattung der Feuerwehr mit einem Spezialfahrzeug versäumt, obwohl sich einige Hochhäuser im Kreisgebiet befinden.
Durch Maßnahmen wie Nutzungsuntersagung würgt man eine leicht positive und steigende Entwicklung des Tourismus restlos ab und Leidtragende sind die örtlichen Gastronomen, Handwerker und Einzelhändler.