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FRG/REG. Halloween, die Nacht vor Allerheiligen, bietet allen Feierwütigen auch in diesem Jahr wieder einen Grund sich zu amüsieren. Deshalb möchte die niederbayerische Polizei auch heuer im Vorfeld alle kleinen und großen Spukgestalten darauf hinweisen, wie sie sich in der Nacht auf den 1. November korrekt verhalten, um etwaige Negativfolgen zu vermeiden.

Kleine Streiche sind tolerierbar, andere dagegen können möglicherweise erhebliche strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Foto: pixabay/Yuri_B

„Süßes oder Saures“: Gespenster oder Hexen werden in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wieder von Haus zu Haus ziehen und an den Haustüren um Süßigkeiten bitten. Wer nichts gibt, dem wird möglicherweise ein kleiner, harmloser Streich gespielt. Kleine Streiche sind tolerierbar, andere dagegen können möglicherweise erhebliche strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie die Polizei mitteilt.

Straftaten werden auch heuer konsequent verfolgt

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Im vergangen Jahr registrierte das Polizeipräsidium Niederbayern im Zusammenhang mit der „Halloween-Nacht“ rund 50 anlassbezogene Einsätze. Neben acht Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung kam es zu weiteren acht Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung. Trauriger Höhepunkt war eine schwerverletzte Polizeibeamtin in Ergolding im Landkreis Landshut. Die Beamtin wollte zwei Frauen trennen, die aufeinander eingeschlagen haben. In der Folge richtete eine der Kontrahentinnen ihre Aggressionen gegen die Polizeikräfte und trat der Beamtin u.a. mehrmals gegen den Kopf.

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Es ist wichtig, dass Eltern mit ihren Kindern darüber sprechen, was noch als Streich durchgeht und was bereits strafbares Handeln darstellt, so die Polizei. Foto: Hog’n-Archiv

Wenn fremdes Eigentum beschädigt wird (zum Beispiel brennende Gegenstände in Briefkästen oder in Hauseingängen landen,  Hausfassaden oder Autos beschmiert oder gar Menschen verletzt werden), dann hat dies mit gewöhnlichen Streichen nichts mehr zu tun. Hier handelt es sich ganz klar um strafbare Handlungen. Straftaten werden daher auch in der „Halloween-Nacht“ nicht geduldet und von den niederbayerischen Polizeidienststellen konsequent verfolgt. Die Polizei wird auch heuer wieder ein besonderes Augenmerk auf die „Halloween-Nacht“ legen.

„Nicht jeder kann mit Halloween etwas anfangen“

Es ist wichtig, dass Eltern mit ihren Kindern darüber sprechen, was noch als Streich durchgeht und was bereits strafbares Handeln darstellt, so die Polizei. Außerdem sollten Eltern ihre Kinder dazu ermutigen, trotz etwaigem Gruppendrucks nicht bei strafbaren Handlungen mitzumachen. „Erklären Sie Ihren Kindern, dass nicht jeder mit Halloween etwas anfangen kann – und dies auch akzeptiert werden sollte“, mahnen die Beamten.

da Hog’n


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