In der Nähe des Landshuter Hauses bei Bischofsmais (Lkr. Regen) wurde vergangene Woche ein toter Luchs gefunden. Die Polizei ermittelt.

Bischofsmais/Oberbreitenau. Wie die Polizei Niederbayern mitteilt, ist vor einer Woche, am Dienstag, 16. September, kurz nach Mittag ein toter Jungluchs von einem Spaziergänger aufgefunden worden. Dieser lag neben einer Zufahrtsstraße zum Landshuter Haus.

Dem aufgefundenen Luchs soll der Polizei zufolge bereits im Zeitraum Oktober bis November 2018 nachgestellt worden sein. Symbolfoto: Hog’n-Archiv

„Das stark ausgezehrte weibliche Jungtier wurde daraufhin in Absprache mit den zuständigen Behörden in einer Tierarztpraxis untersucht und geröntgt“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Nachdem erste radiologische Untersuchungen keine Hinweise auf eine mögliche Todesursache ergeben hatten und äußerlich keine Hinweise auf Fremd- oder Gewalteinwirkung (Verkehrsunfall, Beschuss etc,) erkennbar gewesen seien, wurde vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) eine forensische Untersuchung des Jungtieres in Auftrag gegeben. „Dem Ergebnis der forensischen Untersuchung nach war der Bewegungsapparat des Tieres irreversibel geschädigt, was offensichtlich auf eine illegale Nachstellung bereits im Zeitraum zwischen Oktober 2018 bis November 2018 zurückzuführen ist.“

Täter drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe

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Der Luchs dürfte zum Zeitpunkt der Nachstellung etwa ein halbes Jahr alt gewesen sein, in der Folge der Verletzung konnte sich das Tier, nachdem es von der Mutter abgestoßen wurde, nicht mehr eigenständig und ausreichend mit Nahrung versorgen und verstarb letztendlich an Unterernährung. „Wie aufgrund der bisherigen Ermittlungen mit den zuständigen Fachbehörden bekannt geworden ist, hielt sich der Jungluchs zum Zeitpunkt der Nachstellung hauptsächlich im Großraum Viechtach auf“, so die Polizei.

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Die eingesetzte Ermittlungsgruppe der Polizei Regen führt in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Deggendorf und Einbindung des LfU strafrechtliche Ermittlungen – u.a. wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesjagdgesetz. Dem unbekannten Täter drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Die Polizeiinspektion Regen (Tel. 09921/9408-0) bittet – trotz des bereits zurückliegenden Tatzeitraums – um sachdienliche Hinweise: „Der Aufruf richtet sich insbesondere an Personen, die eigene Wahrnehmungen gemacht haben oder aus Erzählungen Hinweise zu einer Nachstellung eines Luchses im Zeitraum Oktober bis November 2018 bzw. zu dessen Verenden im Juli 2019 im Bereich Oberbreitenau machen können.“

da Hog’n

Weitere Informationen rund um das Thema „Luchs“ gibt’s unter folgenden Links zu finden:

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