Da Hog’n – Onlinemagazin ausm Woid
  • Hog’n
  • Da Hog’n geht um
    • im Landkreis FRG
    • im Landkreis REG
    • rundumadum
    • Out of da Woid
    • Behm-Hog’n
    • Sport-Hog’n
  • Kultur
    • Ausm Woid
    • Boarische Welle
    • Grenz’nlos
    • Da Knaus der Woche
    • Woid-Kino
  • So schaut’s aus
    • Versus
    • Ausprobiat
    • Leid-G’schmatz
    • Schmankerl ausm Netz
  • Do geht wos weida
    • I mog wos wean
    • Made in da Heimat
    • You start me Up
  • Service Hog’n
    • Da Fuadgeh-Check
    • Guad fian Gejdbeiddl
    • S’Woid-Weda
    • Urlaub in Füssing
  • Moaktblotz
    • Moaktblotz-Partner
    • Afg’miagt!
  • Jobs
  • Mia san mia
  • Werbung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Da Hog’n
  • Unterstütze den Hog’n
Start Guad fian Gejdbeiddl Hog’n-Steuertipp (86): Finanzamt an privaten Schulkosten beteiligen

Hog’n-Steuertipp (86): Finanzamt an privaten Schulkosten beteiligen

veröffentlicht von da Hogn | 28.08.2019 | kein Kommentar
  • teilen  26 
  • twittern 
  • teilen 
  • spenden 

Das neue Schul- und Ausbildungsjahr hat für viele bereits begonnen – oder steht vor der Tür. Besuchen junge Leute eine Schule in privater Trägerschaft oder zahlen ihre Ausbildung selbst, wird es schnell teuer. Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) erklärt im Rahmen einer Pressemitteilung, wie Eltern mit diesen Aufwendungen ihre Einkommensteuer mindern können.

Gebühren für private Schulen können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Foto: pixabay.com/white77

Mehr als 750.000 Schüler besuchen derzeit allgemeinbildende private Schulen in Deutschland. Damit liegt der Anteil bei knapp 10 Prozent aller Schüler. Von dem gezahlten Schulgeld können Eltern 30 Prozent als Sonderausgaben absetzen, höchsten jedoch 5.000 Euro pro Jahr und Kind. Schulgeldzahlungen bis zu 16.667 Euro werden folglich berücksichtigt. Der Höchstbetrag gilt auch dann in voller Höhe, wenn der Schulbesuch nur für einen Teil des Jahres erfolgt.

Diese Voraussetzungen müssen gegeben sein

Der Schulgeldabzug gilt für Schulen in freier Trägerschaft und überwiegend privat finanzierte Schulen. Die Schule muss zu einem Abschluss führen, der vom zuständigen Landesministerium, der Kultusministerkonferenz oder einer Zeugnisanerkennungsstelle anerkannt wird. Berücksichtigt werden auch private Berufsschulen, deren Abschlüsse entsprechend anerkannt werden.

Liegt die Schule in der Europäischen Union, in Island, Norwegen oder Liechtenstein, können Schulgeldkosten ebenfalls berücksichtigt werden, wenn sie zu einem inländischen Abschluss als gleichwertig anerkannten allgemeinbildenden oder berufsbildenden Abschluss führen. Bei „Deutschen Schulen“ im In- und Ausland wird diese Voraussetzung stets unterstellt. Bedingung für den Abzug ist, dass für das Kind noch ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge besteht. Die Kosten können auch berücksichtigt werden, wenn der Schüler den Vertrag abgeschlossen hat.

Auch freiwillige Zahlungen können abgesetzt werden

Ausgenommen vom Sonderausgabenabzug sind Kosten für Betreuung, Beherbergung und Verpflegung der Auszubildenden. Insofern müssen Betroffene ihre Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt aufschlüsseln. Unberücksichtigt bleiben auch Gebühren für Hochschulen und Fachhochschulen sowie zu bloßen Nachhilfeeinrichtungen oder Ferienkursen, die zu keinem staatlich anerkannten Abschluss führen.

Wer dem Schulträger darüber hinaus noch etwas freiwillig zukommen lassen will, kann die Zahlung unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich als Spende absetzen. Dazu muss die begünstigte Einrichtung als gemeinnützig anerkannt und daher zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt sein.

da Hog’n

_________________________________

Bei Rückfragen hilft Ihnen gerne weiter:

HILO Lohnsteuerhilfeverein e.V., Maria Weigerstorfer, Bahnhofstraße 31, 94078 Freyung

Tel.: 08551/91 40 49

  • teilen  26 
  • twittern 
  • teilen 
  • spenden 

DAS KÖNNTE DICH AUCH INTERESSIEREN...

Hog’n-Steuertipp (99): Steuerentlastung für Alleinerziehende Hog’n-Steuertipp (93): Homeoffice in Zeiten von Corona Hog’n-Steuertipp (85): Steuernachzahlung statt -erstattung? Frist beachten! Hog’n-Steuertipp (78): Bundesrat bestätigt Steuerentlastungen
Schlagwörter: bundesverband der lohnsteuerhilfevereine, Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., BVL, Einkommensteuer, Finanzamt, Freyung, HILO Lohnsteuerhilfeverein e.V., Jugendliche, Kinder, Maria Weigerstorfer, private Schule, Privatschule, Schüler, Schulgeld, Service, Steuer, Steuererklärung, Steuertipp, Uwe Rauhöft
Da Hog'n geht um!
Ja, uns gibt's kostenlos. Und ja, wir sagen: Gern geschehen. Das Online-Magazin "da Hog'n" ist ein Angebot im Netzwerk der freien Presse. Wer den "Hog'n" und dessen Berichterstattung mit ein paar Cent oder gerne auch mehr unterstützen möchte, kann dies gerne tun: Ganz einfach per Paypal!

Dein Kommentar

Hier klicken, um das Antworten abzubrechen.

Kommentar eintragen

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Unsane Moaktblotz-Partner

  • Previous
  • Next

Neueste Kommentare

  • Dr.Franz Haller bei Botschafter des Bayerischen Waldes (71): Kunst-Malerin Annemarie Pletl
  • Dr. Thomas Koy bei „Fehler aufgetreten“: Bürgermeister Eppingers erstes Interview
  • Sonja Prokscha bei „Fehler aufgetreten“: Bürgermeister Eppingers erstes Interview
  • Helmut Weigerstorfer bei Ninnemann-Suche eingestellt: „Schrecklich, mit Ungewissheit leben zu müssen“
  • Kruppe bei Ninnemann-Suche eingestellt: „Schrecklich, mit Ungewissheit leben zu müssen“

Anzeige

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Sport, Kultur & ganz viel Natur: Das Viechtacher Land im Bayerischen Wald
  • „Arberland-Fanclub“: Bernhard Wittmanns Huldigung der Heimat
  • Da Knaus der Woche: Tiefblauer Schindelbach mit grünen Ufern
  • Barbara Fuchs: Einfühlsame Chefin in einer Männerdomäne
  • Fotograf Georg Knaus und der Zauber der Wirklichkeit

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Hog’n-Moaktblotz-Partner

“A Branchenbiachl af Niedaboarisch”, aus der Region für die Region – das ist unser Hog’n-Moaktblotz! Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen aus allen Branchen können sich in unserer Rubrik kurz und übersichtlich präsentieren.

Mehr Informationen

Unterstütze uns

Kritische Hintergrundberichte und spannende Reportagen kosten Zeit und Geld. Damit wir Euch auch in Zukunft unabhängig informieren können, bitten wir Euch um die finanzielle Unterstützung.

Mehr Informationen

Hog’n-Newsletter

Hier geht’s zur Anmeldung für den Hog’n-Newsletter

Mehr Informationen

HOG’N-WAIDLAJOBS

  • Home
  • Da Hog'n geht um
  • Do geht wos weida
  • Kultur-Hog'n
  • Moaktblotz
  • Service-Hog'n
  • So schaut's aus
  • Datenschutz
  • Impressum
© 2023 Da Hog’n – Onlinemagazin ausm Woid. Oile Rechte bei uns. Site Admin · RSS-Feed für Beiträge
Sumava.eu - offizieller Partner des Onlinemagazins da Hog'n
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner