Vor dem Aufwand einer Steuererklärung schrecken viele zurück. Doch damit verschenkt man unter Umständen Geld: 974 Euro Steuern bekommen Steuerzahler im Durchschnitt vom Finanzamt zurück, erklärt der Bund der Steuerzahler. Aber wer muss überhaupt eine Erklärung machen? Und wie lange hat man dafür Zeit?
Nicht jeder ist automatisch verpflichtet, die Formulare des Finanzamtes auszufüllen. Arbeitnehmer, die außer ihrem Arbeitslohn so gut wie keine Einnahmen haben, sind häufig von der Abgabepflicht befreit, macht der Bundesverband für Lohnsteuerhilfevereine (BVL) deutlich. Tätig werden müssen Arbeitnehmer, wenn sie neben dem Gehalt weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro bekommen haben.
Ebenso besteht in der Regel eine Abgabepflicht, wenn ein zusätzlicher Freibetrag für erhöhte Werbungskosten oder andere Aufwendungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. Auch ein zweites Arbeitsverhältnis mit der Steuerklasse VI führt zur Abgabepflicht. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner müssen tätig werden, wenn ihr Lohn nach den Steuerklassekombinationen III/V oder IV mit Faktor besteuert wurde.
Die Erklärung kann freiwillig eingereicht werden
Liegt keine Pflicht zur Abgabe vor, kann die Erklärung freiwillig eingereicht werden. Dafür haben Steuerzahler vier Jahre lang Zeit. Gut zu wissen: Müssen wider Erwarten doch Steuern nachgezahlt werden, kann der Antrag auf die freiwillige Steuererklärung wieder zurückgenommen werden, erklärt der Bund der Steuerzahler.
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