Waldkirchen. Nachdem er im vergangenen Jahr einen großen Teil seines Minigolf-Platzes räumen musste, weil die Caritas ihm den Pachtvertrag gekündigt hatte, wollte Marco Baier heuer auf dem übrig gebliebenen Gelände am Waldkirchener Karoli-Berg mit neuen Attraktionen durchstarten. Nun hat ihm das Landratsamt jedoch untersagt, das neu aufgestellte Riesentrampolin sowie den großen Kinderspiel-Sandkasten weiterhin für Besucher zu öffnen…
Rückblick: Der Minigolfplatz befindet sich am Waldkirchner Karoli-Berg, gleich nebenan baut die Caritas derzeit ein neues Senioren- und Behindertenwohnheim. Aus diesem Grund kündigte die Caritas im vergangenen Jahr Baiers Pachtvertrag (da Hog’n berichtete) für einen großen Teil des Minigolfgeländes fristgerecht. Baier wetterte daraufhin medienwirksam gegen die „Caritas-Bagger“, die in sein „Familienparadies“ einrollten. Ändern konnte er damit nichts.
Minigolf-Betreiber will nicht weg – und baut neue Attraktionen
Baiers Minigolfanlage stand auf einem langgezogenen Grundstück – ein Teil davon gehört der Caritas, ein weiterer, etwas kleinerer Teil der Stadt Waldkirchen. Auch den stadteigenen Grundstücksteil darf Baier mittlerweile nicht mehr nutzen. Die Verwaltung hatte ihm den Pachtvertrag ebenfalls ordentlich gekündigt, denn: Der Platz werde über kurz oder lang ebenfalls für die Caritas benötigt, wie Waldkirchens Bürgermeister Heinz Pollak auf Hog’n-Nachfrage mitteilt. Die Caritas möchte ihr Seniorenwohnheim Richtung Karoli-Kapelle um ein zusätzliches Gebäude für betreutes Wohnen erweitern.
Daher stand Minigolfbetreiber Baier nur noch ein erheblich verkleinertes Restgrundstück zur Verfügung, das er von Privatpersonen gepachtet hat. Im März dieses Jahres fing er an, dort mit großem Gerät die Fläche einzuebnen. Zuvor gestaltete sich dieser Bereich recht abschüssig.
Sein Plan war es, die zwölf Minigolfbahnen auf der begrenzten Fläche rund um das bestehende Verkaufshäuschen herum unterzubringen – und zusätzlich eine Art Abenteuerspielplatz für Kinder zu erschaffen. Dafür stellte er ein etwa hundert Quadratmeter großes Trampolin auf dem Gelände auf und errichtete einen großen Sandkasten zum Spielen. Achtzehn Tonnen Sand schüttete er dort hinein sowie etliche Edelsteine, nach denen Kinder – gegen Bezahlung – suchen durften. Etwa 55.000 Euro investierte Baier in die neuen Attraktionen.
Ende März erhielt der 44-Jährige einen Bescheid des Landratsamtes: Das Bauamt verhängte einen Baustopp. Der Grund: Der Minigolfbetreiber hatte keine Baugenehmigung für seine Erdarbeiten eingeholt. Eine Nachbarin hatte dies Baier zufolge der Behörde mitgeteilt. Im Bescheid des Landratsamtes steht, man habe ungenehmigte Bauarbeiten auf dem Grundstück festgestellt. Wörtlich: „Baumaßnahmen für die Erweiterung der Terrasse und Umlegung der Minigolfbahnen.“ Weiter heißt es: „Der Bau wurde gegenüber dem Bauherrn mündlich eingestellt.“ Werde ein Baustopp mündlich erteilt, habe dieser unmittelbare Geltung. Der schriftliche Bescheid bestätige den Baustopp nur noch zusätzlich.
Baier ist sich sicher: Trampolin bedarf keiner Genehmigung
Marco Baier stellte trotzdem alles soweit fertig, dass er am Osterwochenende eröffnen konnte. Seiner Ansicht nach hat er den Baustopp des Landratsamtes nicht missachtet: „Die Erdarbeiten hatten wir an dem Tag abgeschlossen, an dem der Bescheid im Briefkasten lag.“ Das Trampolin hatte Baier allerdings erst drei Wochen nach dem zugestellten Bescheid aufstellen lassen. Denn er ist sich nach wie vor sicher: Dafür brauche er keine Genehmigung.
Der Waldkirchener habe sich von einem Anwalt für Baurecht beraten lassen. „Der Minigolfplatz ist als Freizeitanlage genehmigt“, ist er sich sicher. „Ein Trampolin ist ein Spielgerät und darf deshalb genehmigungsfrei hier aufgestellt werden.“ Er habe das Gelände lediglich aufgeschüttet und begradigt, um die Minigolfbahnen neu zu verlegen. Und das sei auf einer Minigolfanlage ohne Genehmigung erlaubt. „Sonst müsste man ja für jedes Hin- und Herrutschen einer Bahn einen Bauantrag stellen“, findet Baier.
Landratsamtssprecher Karl Matschiner teilt hingegen auf Hog’n-Nachfrage mit: „Die von Herrn Baier neu geschaffene Anlage ist baurechtlich genehmigungspflichtig.“ Denn: Die bisher bestehende Minigolfanlage habe aus privatrechtlichen Gründen abgebaut werden müssen. „Die Minigolfanlage wurde auf einen neuen, bislang nicht genehmigten Standort verlagert und das Angebot deutlich erweitert. Insbesondere wurde am neuen Standort auch deutlich näher an die bestehende Wohnbebauung herangerückt.“
Marco Baier ist jedoch der festen Überzeugung, dass auch der neue Standort seiner Minigolfbahnen Teil des vor fünfzig Jahren vom von der Landkreis-Behörde genehmigten Minigolfgeländes sei. „Das Landratsamt schreibt im Bescheid, ich hätte die Terrasse erweitert. Hierzu hätte ich keine baurechtliche Genehmigung. Beides stimmt nicht. Stattdessen wurde die Standfläche vom Trampolin durch Erdverschiebungen begradigt und eine Teilfläche am Spielplatz für die bestehenden Bobby-Cars instand gesetzt.“ Der 44-Jährige habe zehn Zentimeter Frostschutz auf den begradigten Geländebereich aufgebracht und Gehsteig-Platten verlegt.
Minigolf muss bis auf Weiteres geschlossen bleiben
Entscheidend aber bleibt, dass Marco Baier nach Ansicht des Landratsamtes den Baustopp missachtet hat. Deshalb landete nun ein weiterer Bescheid in seinem Briefkasten, der besagt, dass er die neu verlegten Minigolf-Bahnen, den Sandkasten und das Trampolin nicht mehr nutzen dürfe. „Die nun verfügte Nutzungsuntersagung des Landratsamtes ist zunächst die unmittelbare rechtliche Folge dieses unzulässigen Handelns von Herrn Baier“, informiert Pressesprecher Matschiner.
Der Minigolf-Betreiber fühlt sich ungerecht behandelt. Man wolle seinen Betrieb als Schwarzbau abstempeln, obwohl es viele Nachweise gebe, die zeigen würden, dass die Freizeitanlage genehmigt sei. „Ich kann belegen, dass wir damals alle zu erbringenden Genehmigungspflichten erfüllt haben – mehr wurde nicht verlangt“, sagt Baier und ergänzt: „Sollen wir deshalb unsere Existenzgrundlage verlieren?“
Er wolle nun gegen die Bescheide des Landratsamtes gerichtlich vorgehen. Ebenso erwarte er nach wie vor, dass die Stadt Waldkirchen mit ihm um den Fortbestand seiner Anlage kämpfe: „Vor Kurzem hatten mein Vater – der Erbauer des Minigolfplatzes – und ich mit Bitte um Unterstützung zur Aufhebung des Bescheides beim Bürgermeister vorgesprochen.“ Rathaus-Chef Pollak entgegnet wiederum, das Landratsamt sei in Sachen Baustopp und Nutzungsuntersagung die zuständige Behörde – er könne in diesem Fall nicht weiterhelfen.
Plan B: Ein neuer Minigolfplatz in Hauzenberg
In diesem Sommer wollte der Waldkirchener das 50-jährige Bestehen des Minigolfplatzes feiern. Familie Baier hatte anlässlich des Jubiläums bereits Pläne für die Zukunft geschmiedet: „Therapeutisches Springen auf unserem Trampolin ist angedacht sowie Seniorenspringen – ideal für die künftigen Heimbewohner nebenan. Auch Meisterschaften sind geplant“, gerät Baier ins Schwärmen.
Dabei hat er längst einen Plan B in der Tasche: Im benachbarten Hauzenberg will der 44-Jährige ab kommenden Wochenende den Kiosk am Freudensee betreiben und im nächsten Sommer dort eine Minigolfanlage errichten. „Die Stadt Hauzenberg kümmert sich um die nötige Bauleitplanung“, berichtet Baier. Hier unterstütze man ihn insgesamt viel mehr als in Waldkirchen, so Baier. Dass er in seiner Heimatstadt inzwischen einige Widersacher hat, bestätigt auch Karl Matschiner: „Es liegen dem Landratsamt Beschwerden aus der Nachbarschaft vor.“
Der Kiosk am Freudensee sei fertig eingerichtet, die Stadt Hauzenberg habe ihn Baier zu einem sehr fairen Preis überlassen, wie dieser sagt. Hauzenbergs Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer informiert auf Hog’n-Nachfrage, dass der vorherige Pächter die Stadt darum gebeten habe, seinen Pachtvertrag vorzeitig zu beenden. Marco Baier kam also genau zur rechten Zeit. Auch sein Vorhaben, eine Minigolfanlage am Freudensee aufzubauen, begrüße man, wie Donaubauer bestätigt. Bleibt nur zu hoffen, dass er es schafft, in Hauzenberg alle nötigen Genehmigungen zu beantragen.
Sabine Simon