Freyung. Bisher sind vier Fälle bekannt, die sich an zwei unterschiedlichen Tatorten in den Wäldern rund um den Haidel zugetragen haben – weitere könnten jedoch im Laufe der Ermittlungen noch hinzukommen. Die Kriminalpolizei Passau hatte bereits im November des vergangenen Jahres einen dreisten Holzdieb aus dem Landkreis Freyung-Grafenau auf frischer Tat ertappt. Entsprechende Hog’n-Recherchen bestätigte nun das Polizeipräsidium Niederbayern auf Nachfrage. „Wir sind soweit, dass wir den Fall wohl in zwei Wochen an die Staatsanwaltschaft abgeben können“, berichtet Polizeisprecher Stefan Gaisbauer.

Vier Fälle, zwei Tatorte, Beute im mittleren fünfstelligen Bereich: Im November 2018 konnte die Polizei einen Holzdieb am Haidel überführen. Foto: pixabay.com/HoliHo
Konkretere Angaben zur Überführung des Täters sowie zu den damit verbundenen Untersuchungen könne die Polizei Niederbayern „aus ermittlungstaktischen Gründen“ derzeit nicht machen. Nur so viel: Bei seinen Beutezügen soll der Beschuldigte Holz im Wert eines mittleren fünfstelligen Betrages unerlaubterweise abtransportiert haben. In den Morgenstunden jenes Novembertages hätten die Beamten zugeschlagen, ertappten den selbstständigen Holzunternehmer, der bei der Festnahme leicht alkoholisiert gewesen sein soll, auf frischer Tat. Ihm droht nun die Anklage wegen eines besonders schweren Falls von gewerbsmäßigen Diebstahl.
„Der Täter befindet sich bis auf Weiteres auf freiem Fuß“

Sprecher des Polizeipräsidiums Niederbayern: Kommissar Stefan Gaisbauer. Foto: PP Niederbayern.
Die Ermittlungen seien auch drei Monate nachdem die Kriminalpolizei in Zusammenarbeit mit den örtlichen Dienststellen ihre Arbeit aufgenommen hatte noch nicht endgültig abgeschlossen. Es sei sehr viel Beweismaterial sichergestellt worden, wie es von Seiten der Behörde weiter heißt.
Ob sich der Mann bisher geständig zeigte, könne die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen ebenfalls noch nicht mitteilen. „Da keine Verdunkelungsgefahr besteht, befindet sich der Täter bis auf Weiteres auf freiem Fuß“, macht Polizeikommissar Gaisbauer deutlich. Er habe sich auch nicht in U-Haft befunden. Bis dato ungeklärt sei die Frage, wie es mit dem Betrieb des Beschuldigten weitergehen werde. Hier liege Gaisbauer zufolge die Entscheidungsgewalt bei Behörden wie Staatsanwaltschaft, Zoll oder dem Finanzamt.
da Hog’n