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Waldkirchen/Passau. Endgültige Entscheidung im Giftmord-Prozess: Das Urteil ist nun rechtskräftig, wie das Landgericht Passau per Pressemitteilung vermeldet. Die Revision der Angeklagten wurde mit Beschluss des 1. Strafsenates des Bundesgerichtshofes vom 9. Januar 2019 als unbegründet verworfen. Die 50-jährige Waldkirchenerin muss zehn Jahre in Haft.

Das Urteil gegen Elisabeth W. (hier neben ihrem Verteidiger Sebastian Kahlert), die nach Überzeugung des Gerichts ihren Mann heimlich Marcurmar zugeführt hatte, um bei ihm tödliche Blutungen auszulösen, ist rechtskräftig. Eine entsprechende Revision wurde als unbegründet verworfen. Foto: Hog’n-Archiv

In der am 20. Juli 2018 geendeten Hauptverhandlung hatte das Schwurgericht Elisabeth W. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Angeklagte hatte zwischen Ende Juli und Ende August 2017 nach Überzeugung des Gerichts ihrem Ehemann bis zu 140 Tabletten eines Blutverdünnungsmittels (Marcumar) heimlich zugeführt, um bei ihm tödliche Blutungen auszulösen. Der Ehemann erkrankte lebensgefährlich, überlebte aber.

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