Waldkirchen/Passau. Endgültige Entscheidung im Giftmord-Prozess: Das Urteil ist nun rechtskräftig, wie das Landgericht Passau per Pressemitteilung vermeldet. Die Revision der Angeklagten wurde mit Beschluss des 1. Strafsenates des Bundesgerichtshofes vom 9. Januar 2019 als unbegründet verworfen. Die 50-jährige Waldkirchenerin muss zehn Jahre in Haft.
In der am 20. Juli 2018 geendeten Hauptverhandlung hatte das Schwurgericht Elisabeth W. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Angeklagte hatte zwischen Ende Juli und Ende August 2017 nach Überzeugung des Gerichts ihrem Ehemann bis zu 140 Tabletten eines Blutverdünnungsmittels (Marcumar) heimlich zugeführt, um bei ihm tödliche Blutungen auszulösen. Der Ehemann erkrankte lebensgefährlich, überlebte aber.
da Hog’n
- Prozess am Landgericht: Versuchter Giftmord mitten in Waldkirchen?
- „Habe zu keinem Zeitpunkt versucht, meinen Mann zu vergiften“
- Waldkirchener Giftmord-Prozess: „Geben Sie mir meine Frau zurück!“
- Marcumar oder Rattengift – „es bestand akute Lebensgefahr“
- Überraschung im Giftmord-Prozess: „Ich habe das Zeug selber genommen“
- Giftmordprozess: Aus dieser Nummer kommt der Ehemann nur schwer raus
- Tag 6 im Waldkirchener Giftmord-Prozess: „Aalglatt geht sie durch alles durch“
- Giftmord-Prozess: „Ich bitte Sie mir zu glauben, dass ich unschuldig bin“
- Elisabeth W.: „Der blutet – ist mir scheißegal, ich mag ihn nicht mehr“