Der Bundesrat hat am 23. November 2018 dem Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Die beschlossenen Steueränderungen für 2019 und 2020 enthalten sowohl eine Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag als auch Änderungen beim Steuertarif. Neben der Anhebung des steuerfreien Existenzminimums wird der weitere Tarifverlauf im Umfang der zu erwartenden Preissteigerungen verschoben, um den Effekt der sogenannten kalten Progression für die kommenden beiden Jahre zu beseitigen. Aufgrund des progressiven Steuersatzes fällt die absolute Entlastung mit zunehmendem Einkommen höher aus. Das teilt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) mit.
Kindergeld steigt um zehn Euro
Im Verhältnis zur Steuerbelastung verringert sich die prozentuale Entlastung bei höherem Einkommen. Ab 1. Januar steigt der Freibetrag pro Kind und Elternteil um 96 Euro auf 2.490 Euro im Jahr 2019 und 2.586 Euro im Jahr 2020. Die meisten Eltern profitieren jedoch von der Anhebung des Kindergeldes, die dieses Mal mit zehn Euro pro Monat und Kind deutlich höher ausfällt. Bei den letzten beiden Anpassungen wurde das Kindergeld nur um zwei Euro pro Monat angehoben. Allerdings wird das um zehn Euro höhere Kindergeld erst ab Juli 2019 gewährt und bleibt 2020 unverändert.
Änderung bei Unterhaltsleistungen
Eine weitere Änderung erfolgt beim Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen. Dieser steigt auf die Höhe des Existenzminimums und beträgt im kommenden Jahr 9.168 Euro sowie 9.408 Euro im Jahr 2020. In diesem Jahr liegt der Höchstbetrag ebenso wie das Existenzminimum noch bei 9.000 Euro.
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