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Waldkirchen/Passau. Am dritten Tag nach der Verurteilung seiner Ehefrau Elisabeth W. (51) wegen Mordversuchs mit dem Blutverdünner „Marcumar“ ist das Opfer, Ludwig W. (68), in dieser Woche aus der U-Haft entlassen worden. Der pensionierte Lehrer aus Waldkirchen hatte im Prozess erst ausgesagt, er hätte von dem langjährigen Verhältnis seiner Frau mit ihrem Chef nichts gewusst – und das Medikament keinesfalls absichtlich eingenommen. In einem späteren Termin war er plötzlich aufgesprungen und hatte behauptet, die Medikamente nun doch selbst geschluckt zu haben. Dies aber konnte das Gericht ihm bereits anhand seiner objektiv festgestellten, katastrophalen Blutwerte widerlegen. Nun hat Ludwig W. in der U-Haft zugegeben, dass das mit der Selbsteinnahme eine Lüge war.

Elisabeth W. mit ihrem Ehemann Ludwig W. im Gerichtssaal des Passauer Landgerichts, wo sich die beiden in den Prozesspausen immer wieder herzten und Zärtlichkeiten austauschten.

Am Freitag verkündete, wie da Hog’n berichete, das Schwurgericht das Urteil gegen die Ehefrau: zehn Jahre Gefängnis. Somit bestehe keine Verdunkelungsgefahr mehr, erklärt Staatsanwaltschaftssprecher Walter Feiler. Zusätzlich habe das Geständnis dazu geführt, dass der zuständige Staatsanwalt den Haftbefehl gegen Ludwig W. zurückgenommen hätte.

„Eingestehen kann für das Gericht keine Rolle mehr spielen“

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Das Gericht hatte den Täterkreis auf das Ehepaar und die jüngste Tochter (18) der Angeklagten eingegrenzt, letztere dann aber aus diesem herausgenommen. Nun scheidet also auch der Ehemann erklärtermaßen aus. Für Elisabeth W., die bis zum Schluss jede Schuld von sich gewiesen hatte, und ihren Anwalt Sebastian Kahlert ändert sich dadurch nichts. Beide wollen das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen. Bei etwaigen Verfahrensfehlern müsste ganz neu verhandelt werden, Kahlert hält aber auch als Folge eine mildere Strafe Elisabeth W.s für möglich.

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Triumphiert nun also das Passauer Landgericht, weil es bereits vor Ludwig W.s Geständnis überzeugt davon war, dass es von dem 68-Jährigen angelogen wurde? „Das Verhalten des Ehemanns, dieses Eingestehen, kann für das Gericht keine Rolle mehr spielen“, teilt Landgerichtspräsidentin Eva-Maria Kaiser-Leucht sachlich mit: „Mit dem Urteil ist der Prozess beendet.“ Das Schwurgericht hat nun sieben Wochen Zeit, das Urteil schriftlich zu begründen. Danach beginnt für Verteidiger Kahlert die einmonatige Frist, die Revision zu begründen.

da Hog’n

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