Neuschönau/Freyung. Erst etwa 40 Minuten nach dem eigentlichen Beginn seiner Verhandlung erschien am Dienstagvormittag ein 34-Jähriger aus Neuschönau vor Gericht. Ein Marder hätte sein Auto in Mitleidenschaft gezogen, weshalb er ein Taxi bestellen musste, um nach Freyung zukommen. Eine Entschuldigung, die bei Richter Klaus Fruth für einen vielsagenden Schmunzler sorgte. Insgesamt übertraf die Wartezeit dann auch die Prozessdauer. Der Gabionenbauer musste sich wegen eines „besonders schweren Falls von Diebstahl“ vor Gericht verantworten – und wurde letztlich zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro (an die Bergwacht Wolfstein) verurteilt.
Zwischen Weihnachten und Silvester 2017 soll der 34-Jährige laut Anklageschrift in eine zwischen Ringelai und Perlesreut gelegene Fischerhütte eingebrochen sein. Das Diebesgut: ein Zweiradtraktor sowie ein Anbaugerät im Gesamtwert von rund 3.000 Euro. Zunächst fiel der Verdacht nicht auf den Beschuldigten, die Ermittler tappten im Dunkeln. In den polizeilichen Fokus geriet der Neuschönauer erst, nachdem dem Bestohlenen wieder eingefallen war, dass der Angeklagte, mit dem er beruflich zusammenarbeitete, ihm gegenüber hinsichtlich der gestohlenen Dinge einmal betont hatte, „dass er sowas auch brauchen könnte“.
„Ja, es war alles so wie beschrieben“
Angesprochen auf diese Vorwürfe zeigte sich der Gabionenbauer, der ohne Verteidiger erschien, von Beginn an geständig. „Ja, es war alles so wie beschrieben – das stimmt alles.“ Er hatte aus Geldmangel den Diebstahl begangen. Den Zweiradtraktor und das Anbaugerät wollte er verkaufen, um eine arbeitslose Phase zu überbrücken. Das Vorhängeschluss hatte er mit einem Bolzenschneider durchtrennt.
Angeklagter verzichtet auf Rechtsmittel
Dass der Angeklagte ohne größere Umschweife reinen Tisch machen wollte, rechneten ihm sowohl der Staatsanwalt als auch Richter Klaus Fruth hoch an. Inzwischen habe der 34-Jährige, der bis dato keine Einträge im Strafregister vorzuweisen hat, auch wieder eine Arbeit und verfüge somit über ein regelmäßiges Einkommen. Diese positive Sozialprognose trug mit dazu bei, dass Richter Fruth sein Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft ansetzte. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da der Neuschönauer noch vor Gericht auf weitere Rechtsmittel verzichtete. „Das passt schon so.“
da Hog’n