Edelmühle/Freyung. War es reine Profitgier oder eine Vorsichtmaßnahme, um einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz auszuschließen? Bereits seit 2011 kam ein 69-jähriger Geschäftsmann, der in Edelmühle (Stadtgebiet Waldkirchen) ein Wasserkraftwerk betreibt, nicht seiner Pflicht nach, eine gewisse vorgeschriebene Restwassermenge zu garantieren. In der Folge war die Zahl der Arten und Individuen im weiteren Verlauf des Osterbaches drastisch zurückgegangen. Deshalb musste sich der Waldkirchener nun vor dem Amtsgericht Freyung wegen Gewässerverunreinigung verantworten. Ein Urteil konnte jedoch nicht gefällt werden – im Rahmen eines weiteren Termins sollen Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde, die am Landratsamt in Freyung ansässig ist, befragt werden.
Eine Schlüsselrolle im Prozess nahmen nicht die Staatsanwaltschaft, Richter Klaus Fruth, der Angeklagte oder dessen Rechtsanwalt Dr. Rainer Kiewitz ein – sondern der Biber. Die Verteidigung argumentierte damit, dass der Betreiber der Wasserkraftanlage nicht ausschließen könne, dass das angeschwemmte Holz, das die Restwassermenge begrenzt, durch den Biber angebracht worden sei und eine Entfernung deshalb einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetzt darstelle. Die Staatsanwaltschaft sowie die drei anwesenden Zeugen, Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) Deggendorf, verwiesen jedoch auf ein Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde, das besagt, dass ein Biberbau ausgeschlossen werden könne – und das Holz deshalb entfernt werden dürfe.
Es entwickelte sich eine langwierige Diskussion
Biber – oder nicht Biber? Rund um dieses Thema entwickelte sich während der rund einstündigen Verhandlung eine langwierige, etwas verwirrende Diskussion, in der sich gewisse Inhalte teils mehrmals wiederholten. Im Rahmen von mehreren Besichtigungen hätten die zuständigen Flussmeister des Wasserwirtschaftsamtes eigenen Aussagen zufolge festgestellt, dass seit 2011 die vorgeschriebene Restwassermenge nicht eingehalten worden sei. Der Versuch, direkten Kontakt zum Betreiber aufzunehmen, blieb erfolglos. Darüber hinaus meldete das WWA diesen Vorfall der Unteren Naturschutzbehörde, die in der Folge einen Bescheid erließ, dass bei Nichteinhalten der Restwassermenge ein Zwangsgeld drohe.
Dieser zweimal ausgestellte Bescheid werde inzwischen vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geprüft, wie Dr. Rainer Kiewitz, Rechtsanwalt des Angeklagten, der sich zum Vorfall nicht äußern wollte, betonte. Während die Verteidigung immer wieder darauf hinwies, dass eben dieser Bescheid derzeit geprüft werde, versuchten die drei Zeugen deutlich zu machen, dass dies nur bedingt mit der Gewässerverunreinigung zu tun hätte. Schließlich ginge es um die Tatsache, dass die Restwassermenge nicht eingehalten werde – und nicht um die formellen Folgen.
Weniger Restwassermenge, mehr Einnahmen
Auf die Frage von Richter Klaus Fruth, welche Vorteile eine geringere Restwassermenge für den Angeklagten mit sich bringen würde, erklärten zwei Zeugen, dass dadurch mehr Wasser in die Turbine fließen und somit mehr Strom erzeugt werden könnte. Die bedeute im Endeffekt mehr Einnahmen für den Betreiber des Kraftwerks. Das Vorhalten einer Fischtreppe, die durch die Restwassermenge „betrieben“ wird, bringe darüber hinaus aus ökologischen Gründen einen höheren Kilowattstunden-Preis mit sich. Letztlich beantragte Rechtsanwalt Dr. Kiewitz die Vorladung zweier Vertreter der Unterer Naturschutzbehörde, die über eine möglich Beteiligung des Bibers endgültig Auskunft geben sollen.
Ergänzend dazu eine Mitteilung vom Landratsamt FRG auf Hog’n-Nachfrage:
„Die aktuelle Strafanzeige gegen den Betreiber der Wasserkraftanlage erfolgte nicht durch das Landratsamt Freyung-Grafenau, sondern durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf. Dieses hat im Rahmen der Technischen Gewässeraufsicht die Verstöße festgestellt und die Polizeistation Waldkirchen und das Landratsamt verständigt. Diese Vorgehensweise entspricht auch den Weisungen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Seitens der Staatsanwaltschaft Passau wurde dann ein Strafverfahren gem. § 324 StGB eingeleitet.
Seitens des Landratsamtes Freyung-Grafenau als zuständige untere Wasserrechtsbehörde wurden die bekannt gewordenen Verstöße gegen die Restwasserauflage im Erlaubnisbescheid von 2009 sowohl verwaltungsrechtlich als auch ordnungswidrigkeitenrechtlich verfolgt. In diesem Zusammenhang wurden Verstöße mittels Bußgeldverfahren geahndet. Die ordnungsgemäße Restwasserabgabe wurde zudem unter Einsatz vom Mitteln des Verwaltungs zwangsangeordnet.
Sämtliche in diesem Zusammenhang erlassenen Bescheide wurden vor den jeweils zuständigen Gerichten beklagt. Dabei hat die Untere Naturschutzbehörde als Fachstelle stets betont, dass das Bibervorkommen im Gewässer einer ordnungsgemäßen Restwasserabgabe nicht entgegensteht. Gegen eine neuerliche Zwangsgeldandrohung des Landratsamtes vom Herbst 2017 wurde wiederum Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg erhoben. Bis dato hat das Verwaltungsgericht noch keinen Termin für die Verhandlung festgesetzt.“
da Hog’n
Naja die Profitgier ist täglich allgegenwärtig und wundert mich nicht wirklich…
Schaut man sich doch nur die Grundstücke der Anwohner im Bannholz direkt an der B12 an, dort wir seit Jahrzehnten durch einen künstlich angelegten Kanal ein Turbinenwasserkraftwerk betrieben. Das Problem ist, dass das fließende Wasser dauernd die anliegenden Grundstücke der gesamten Nachbarschaft unterspült. Hier wird sich hoffentlich demnächst auch die Untere Naturschutzbehörde einschalten und hoffentlich auch für Abhilfe sorgen, denn ein Gewerbeunternehmen sollte seinen Nachbarn eben keinen Schaden zufügen.